Die Schweiz zeigt, wie souveräne Politik geht: Warum wir in Deutschland endlich kritisch über Palantir entscheiden müssen

Die Entscheidung der Schweizer Armee, auf eine Zusammenarbeit mit Palantir Technologies zu verzichten, ist mehr als nur eine routinemässige Beschaffungsablehnung. Sie ist ein strategischer Richtungsentscheid und ein leuchtendes Beispiel dafür, wie eine technologisch fortschrittliche Nation ihre nationale Souveränität gegen die aggressive Vertriebsstrategie eines US-Big-Tech-Unternehmens verteidigt.

Dammbruch! Palantir gewinnt den Rahmenvertrag für Data Mining in der deutschen Polizei

Endlich sind sie am Ziel, die Anhänger einer Polizeiarbeit, die Data Mining in Heuhaufen voller zusammengewürfelter Informationen aus diversen Quellen als die Krone moderner Polizeiarbeit ansehen. Was POLICE-IT seit Jahren angenommen hatte, wurde heute offiziell bestätigt: Der Rahmenvertrag des Bayerischen Landeskriminalamtes für das Projekt VeRA ging an die deutsche Tochtergesellschaft des US-Anbieters Palantir. Das ist ein Dammbruch mit fatalen Folgen …

„America first“: Warum Vorsicht geboten ist, wenn Palantir die nationalistische Karte zieht

Palantir, Logo (C) Shutterstock

Mit einer klaren Positionierung seines Unternehmens an der Seite des US-Militärs kam Dr. Alex Karp, der CEO von Palantir, der Veröffentlichung eines flauen Jahresergebnis 2021 zuvor. Das sollte, gerade aus deutscher Perspektive, erhebliche Vorsicht aktivieren, bevor dieser Firma die weitere Verbreitung in deutschen Sicherheitsbehörden ermöglicht wird.

Hessendata and its Impact on Personal Data Protection and Privacy

Hessedata-Logo (C) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMDiS)

Hessendata, die Big Data Analyse- und Auswerteplattform der hessischen Polizei, stammt vom umstrittenen US-Anbieter Palantir. Unser Gastautor, Giel Ritzen, hat sich mit der Frage beschäftigt, ob und wenn ja, welche Datenschutzgesetze für Hessendata überhaupt anzuwenden sind. Lesen Sie hier eine Kurzfassung seiner Analyse (in englisch).

Polizei2020 – Fragen zum gemeinsamen Datenhaus

„Tue erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmögliche.“ Dieser Ratschlag stammt von Franz von Assisi, den man im Projekt Polizei2020 gut gebrauchen könnte: Dort spart man sich das Anpacken des Notwendigen, überspringt das Mögliche und stürzt sich gleich auf das Unmögliche.

BasA – Besonders auf- und straffällige Ausländer in Hessen: Auch ein Werk von Behörden?

BasA – besonders auf- und straffällige Ausländer in Hessen: Ein Werk von Fahlässigkeiten, Schlampereien und sogar Vorsatz von Behörden?
Lesedauer: Ca. 18 Minuten

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Abfrage von Polizeidatenbanken -1: Polizeibeamte und Datenbanken

Diese Artikelserie will aufräumen mit verbreiteten Missverständnissen über die Abfrage von Datenbanken durch Polizeivollzugsbeamte.
Sie beschäftigt sich in diesem Teil 1 mit

  • den besonderen Rechten und Pflichten von Polizeivollzugsbeamten und
  • den Polizeidatenbanken und Datenbanken anderer Behörden, die Polizeivollzugsbeamten für Abfragen zur Verfügung stehen.

IM Hessen: IT-Missmanagement begünstigt ‚NSU 2.0‘

Wie in keinem anderen Bundesland hat das Innenministerium Hessen seit Jahren in die Beschaffung und Entwicklung wichtiger IT-Systeme und -Anwendungen für die Polizei hineinregiert. Dabei herausgekommen ist ein intransparentes Konglomerat von Systemen, Betreibern und Verantwortlichkeiten. Und völlige Unklarheit über Zugriffsrechte, Protokollierung und Kontrollen. Wodurch illegale Abfragen von Polizeidatenbanken begünstigt wurden. Und das aus den gleichen Gründen die Nicht-Erfassung von relevanten Informationen – z.B. im Falle des Amoklaufs / Anschlags vom Februar 2020 in Hanau – nicht mehr ausgeschlossen erscheinen lässt. Eine umfassende, vom hessischen Innenministerium unabhängige Überprüfung und Aufklärung ist mehr als überfällig …

Wenn die Tagesschau den Anschluss an die Wirklichkeit verpasst

Update vom 29.04.2020
Journalismus, sagt der Doyen der journalistischen Fachausbildung, Wolf Schneider, stehe auf acht Pfeilern. Zwei davon lauten

  • Berichte wahr! und
  • Recherchiere immer!

Diese beiden Pfeiler sind im Beitrag von Tagesschau-Online vom 16.04.2020 – „Landeskriminalämter: Den digitalen Anschluss verpasst“ [1] auf das Gröbste verletzt worden.
Um es gleich vorweg zu sagen: Auch POLICE-IT vertritt seit Jahren den Standpunkt und begründet, dass LICHTJAHRE liegen zwischen dem, was in der Informations- und Kommunikationstechnik der deutschen Polizeibehörden – verglichen mit den Standards in anderen Ländern – technisch möglich UND legal zulässig wäre und dem, was da – für hunderte von Millionen Euro tatsächlich beschafft und im Einsatz befindlich ist.
Dem Artikel aus Tagesschau-Online ist allerdings vorzuwerfen, dass er eine Reihe von Behauptungen enthält über die es aus dem Hamburgischen Senat, der Pressestelle der Polizei Hamburg, sowie der Fachpresse ganz andere Darstellungen und Erklärungen gibt. Und die, soweit sie sich auf den zweiten im Artikel ausgebreiteten Skandal-Fall beim Landeskriminalamt Brandenburg beziehen, mit Digitalisierung nichts zu tun haben. Sondern Auswüchse von schlampiger Asservatenverwaltung und laxer bis mangelhafter Organisation und Führung sind. Die weitgehend hausgemachten enormen Probleme in der deutschen Polizei mit ihrer Informationstechnik fallen bei solcher Art „Nachrichten“ zuverlässig durch den Relevanzfilter.