PIAV-Cluster für Politisch Motivierte Kriminalität erneut verschoben

(C) BundeskriminalamtBKA-Präsident Münch versprach baldige Verbesserungen bei den Datenspeicherungen durch seine Behörde. Denn „aktuell“ werde der PIAV eingeführt, der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund. Was Münch nicht erwähnte: Der PIAV für den polizeilichen Staatsschutz war eingeplant für 2021. Und auch diese Planung hat sich schon wieder nach hinten verschoben.

Am vergangenen Freitag, dem 01.09, hatte das Bundeskriminalamt kurzfristig zu einer Pressekonferenz geladen. BKA-Präsident Münch wollte Stellung nehmen zur Datenspeicherung des Bundeskriminalamts im Zusammenhang mit dem Entzug von Journalisten-Akkreditierungen beim G20-Gipfel.

Zum Abschluss seiner langen Stellungnahme verbreitete der BKA-Chef positive Zukunftsaussichten in Form von neuen IT-Systemen: Dazu sagte er wörtlich (ab 17:25)

„Wir führen aktuell den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund [= PIAV / d. Verf.] ein. Er wird diese heute bestehenden Falldateien ablösen. Er wird dazu führen, dass wird das Ganze auf einem neuen technischen Niveau machen. Es wird auch dazu führen, dass wir bei der Übernahme der Altdateien in dieses neue System bei jeder Stufe genau prüfen, ob diese Daten übernommen werden können und sollen oder nicht. Wie z.B. bei dem Thema ‚Erstkonsumenten von Rauschgift‘ … Die werden in dem neuen System dann nicht mehr gespeichert sein. .. [unverständlich] noch weitere Bund-Länder-Projekte, wie das Ihnen auch bekannte Projekt 2020 dient dazu, auf einem neuen und höheren technischen Niveau mehr Datenschutz sicherzustellen bei auch einer höheren praktischen Nutzbarkeit. Also wir kümmern uns um das Thema Datenqualität und Datenschutz schon länger und wir werden es auch in Zukunft tun. „

Die anwesenden Medienvertreter haben ihm diese Aussagen abgenommen, Nachfragen dazu gab es nicht. Leider gaukeln diese Aussagen Problemlösungen vor, die in weiter Zukunft liegen:

Die angeblich „aktuelle Einführung“ des PIAV für den polizeilichen Staatsschutz soll frühestens in fünf Jahren kommen

Am Polizeilichen Informations- und Analyseverbund, abgekürzt PIAV, wird seit zehn Jahren geplant und projektiert [A]. Er soll in Stufen eingeführt werden [a], weil für unterschiedliche polizeiliche Deliktsbereiche PIAV-Versionen mit unterschiedlichen Funktionsmerkmalen und inhaltlich fachlichen Ausprägungen geplant sind [b]. Die erste Ausbaustufe, eine funktional einfache Abbildung des Formulars KP27 zur Erfassung von Waffen- und Sprengstoffdelikten im PIAV im Rahmen des Schusswaffenerkennungsdienstes [1], sollte ursprünglich Ende 2014 in Betrieb gehen. Daraus wurde dann Frühjahr 2016.

Die weiteren sechs Stufen waren dann so geplant: [2] 2017: BtM [=Betäubungsmittel = Rauschgiftkriminalität], Gewaltdelikte, gemeingefährliche Straftaten
2018: Eigentumsdelikte, Sexualdelikte, Cybercrime
2019: Schleusung, Menschenhandel, Dokumente
2020: Wirtschaftskriminalität, Falschgeld, Korruption
2021: Politisch motivierte Kriminalität
2022: Organisierte Kriminalität

Diese Zeitplanung wurde uns von der Pressestelle des BMI am 08.12.2016 ausdrücklich bestätigt [3]. Am GLEICHEN TAG erklärte das BMI auf eine Anfrage im Bundestag allerdings schon wieder eine Terminverschiebung: „Die Wirkbetriebsaufnahme der PIAV Datei Rauschgiftkriminalität [= BtM = Stufe 2 des PIAV] ist für den 1. Februar 2018 geplant.“ [4]

Auf der Pressekonferenz des BKA am vergangenen Freitag ging es um den Deliktsbereich Politisch Motivierte Kriminalität. BKA-Präsident Münch sprach in diesem Zusammenhang von der „aktuellen Einführung“ und „Ablösung der heute bestehenden Falldateien“, hier also insbesondere Inpol-Fall Innere Sicherheit (IF-IS). Er erwähnte nicht, dass „aktuell“ im vorliegenden Fall bedeutet, dass noch mindestens fünf Jahre ins Land gehen werden, bis sich an den Datenbanken im polizeilichen Staatsschutz tatsächlich etwas ändert – von Verbessern nicht zu reden.

Fußnote

[a]   Die PIAV-Ausbaustufen werden auch als ‚PIAV-Cluster‘ bezeichnet

[b]   Anmerkung zur Diversifizierung in polizeilichen Informationssystemen
Dass es in den verschiedenen Deliktsbereichen der Kriminalpolizei unterschiedliche fachlich-funktionale und inhaltliche Anforderungen gibt, ist ein altbekannter Sachverhalt. Bisher haben sich die verschiedenen Arbeitsgruppen auf Bund-Länder-Ebene jeweils mit ihren Diversifizierungswünschen durchgesetzt. Dieses Phänomen war schon mitverantwortlich (Stichwort „AGIL“) für das Scheitern des INPOL-Neu, aus dem dann INPOL-Neu-Neu werden musste, um das völlige Scheitern des Projekts abzuwenden.

Es wiederholte sich bei der Inbetriebnahme diverser INPOL-Fall-Datenbanken für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD). Dazu hatte sich der damalige IT-Direktor des BKA schon 2007 in einem persönlichen Gespräch beklagt, er hätte jetzt statt einer „170 verschiedene Datenbanken“. [Er meinte eigentlich 170 verschiedene Informationsmodelle, ein Fehler, der deswegen entstand, weil seine Mitarbeiter die Bedeutung des Informationsmodell in einem generischen Modell, wie INPOL-Fall, nicht (rechtzeitig) verstanden hatten.]

An den unterschiedlichen Systemen beim BKA hat sich seither nicht viel geändert: Das Problem wird inzwischen auch ja wortreich und plakativ vom Bundesinnenminister aufgegriffen, der über die vielen verschiedenen ‚Datentöpfe‘ jammert, zwischen denen ein Teilen von Informationen nicht möglich ist. Es besteht das Risiko, dass sich dieser Fehler bei den sieben Ausbaustufen des PIAV zum dritten Mal wiederholt.

Quellen

[1]   Erlass zum Schusswaffenerkennungsdienst des Innenministeriums NRW vom 13.01.1993
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2056&bes_id=3259&val=3259&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1

[2]    25. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/25._Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2014-2015_HmbBfDI_01.pdf

[3]    Antwort der Pressestelle des BMI vom 08.12.2016 auf unsere Presseanfrage vom 05.12.2016

[4]    Antwort der Bundesregierung vom 08.12.2016 [DBT-Drs. 18/10590] auf Frage Nr. 24 in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zur „Rechtswidrigen Speicherung von personenbezogenen Daten in der Falldatei Rauschgift“.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810590.pdf

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[A]   Alles zum Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)
https://police-it.net/themenseiten_piav_uebersicht

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