Dammbruch! Palantir gewinnt den Rahmenvertrag für Data Mining in der deutschen Polizei

Endlich sind sie am Ziel, die Anhänger einer Polizeiarbeit, die Data Mining in Heuhaufen voller zusammengewürfelter Informationen aus diversen Quellen als die Krone moderner Polizeiarbeit ansehen. Was POLICE-IT seit Jahren angenommen hatte, wurde heute offiziell bestätigt: Der Rahmenvertrag des Bayerischen Landeskriminalamtes für das Projekt VeRA ging an die deutsche Tochtergesellschaft des US-Anbieters Palantir. Das ist ein Dammbruch mit fatalen Folgen …

BMI sucht Generalunternehmer für Polizei2020 für 138 Mio Euro

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Polizei2020 ist das aktuelle Leuchtturmprojekt des Bundesinnenministeriums zur „Umsetzung der digitalen Transformation der Polizei“. Seit dem 3.12.2021 können sich interessierte Bieter mit der Auftragsbekanntmachung beschäftigen. Sie und ihre gefühlt tausend Anlagen werfen Fragen auf …

Polizei Baden-Württemberg beschafft PRIMAS Führungsinformationssystem

Die Polizei Baden-Württemberg beschafft PRIMAS als das zukünftige polizeiliche Führungsinformationssystem. Mehr als 2,3 Mio Euro will das Land dafür ausgeben. Es wird das erste System für strategische Kriminalitätsanalysen eines Bundeslandes in Deutschland werden.

Hessen vergibt Rahmenvertrag für Polizei2020-relevante Dienstleistungen

Aufträge aus dem hessischen Innenministerium für die IT-Ausstattung der Polizei hatten schon wiederholt diese Gemeinsamkeiten: Es ging jeweils um viele Millionen Euro, die Aufträge wurden am Vergaberecht vorbei vergeben und hinterher standen der Rechnungshof und/oder eine Prüfung durch den Landtag auf dem Plan. So geschehen 2011ff, als die IPCC-Geschäftsstelle im Landespolizeipräsidium ganz schnell verlagert werden musste nach Hamburg. So erneut geschehen 2018, als die freihändige Vergabe der Aufträge für Hessendata an die Firma Palantir einen Untersuchungsausschuss auf den Plan riefen. Im Frühjahr 2019 werfen Aufträge an ein Bieterkonsortium Fragen auf, das in den letzten drei Jahren IT-Dienstleistungsaufträge von mehr als 36 Millionen Euro erhalten hat. Zuletzt – und ohne Angabe eines Vertragswertes – den Rahmenvertrag für „Unterstützungsleistungen Polizei 2020 …“ Fängt jetzt alles von vorne an und übernimmt Hessen wieder wesentliche Aufgaben, die eigentlich alle Kooperationspartner des Inpol Polas Competence Center (IPCC) betreffen?!

Großaufträge für Bodycams aus Baden-Württemberg und NRW

Bodycams, am Körper getragene Video- und Audio-Aufzeichnungsgeräte werden für Polizeibeamte zum Standardwerkzeug. Nachdem Baden-Württemberg vor kurzem 1.350 Geräte geordert hat, freut sich der amerikanische Hersteller Axon wenige Tage später über eine noch viel größere Order aus Nordrhein-Westfalen. Innerhalb von vier Jahren könnten es dort bis zu 9.000 Geräte werden. Axon, die frühere Firma Taser, ist auch Hersteller der gleichnamigen Elektroschockpistolen. Wir haben mal einen Blick auf die jüngste Veröffentlichung der Firma über ihr zukünftiges Geschäftsmodell geworfen …

Wem nützen Polizeigewerkschaften und ihre Firmen?

In Berlin zahlt der Steuerzahler für hauptamtliche Personalräte der GDP – und zwar auch dann, wenn sie in der Dienstzeit für Gewerkschaftsinteressen tätig sind.
Der BDK hat jahrelang Gelder kassiert von Anbietern polizeilicher IT-Systeme und dafür die Werbetrommel gerührt für deren Produkte.
Die DPolG wirft sich seit langem ins Zeug für die Anschaffung von Body-Cams und Elektroschockern der Firma Taser. Mit fadenscheinigen „Sach“argumenten.
Ist das noch normal oder schon Missbrauch? Polizei sollte es eigentlich wissen …

BDK und DPolG – Polizei-Vertretung oder PR-Agenturen?

Von der Polizei als Gesetzeshüter und Organ des staatlichen Gewaltmonopols darf in besonderer Weise Gesetzestreue erwartet werden.

Europäischer Polizeikongress: Programm, Geschäft und Geschäftsmodell

Zum 19. Mal findet er statt der Europäische Polizeikongress in Berlin. Das Veranstaltungsprogramm könnte man sich aktueller, pointierter vorstellen. Das gilt auch für das Fachforenprogramm: Es ist vor allem eine Plattform, auf der sich Anbieter zusätzlich zur Ausstellung präsentieren können. Die Besucherzahl, bleibt im Wesentlichen gleich. Alle Besucher aus Polizei, Militär, Nachrichtendiensten, Politik und Diplomatie zahlen ohnehin keinen Eintritt. Gründe genug, sich einmal genauer zu beschäftigen mit dem Bühnenstück „Polizeikongress“, das einmal jährlich aufgeführt wird. Und mit den geschäftlichen Interessen der Mitwirkenden.
Zumal der Bundesrechnungshof das Geschäftsmodell des Behördenspiegels, er stammt aus dem gleichen Hause, wie der Polizeikongress, derzeit sehr kritisch hinterfragt, wie der Tagespiegel gestern berichtete.

Die nicht vorhandene Vergabebekanntmachung der Polizei Berlin

Wie alle Landespolizeibehörden muss auch die Berliner Polizei ihr Informationssystem ausrüsten, damit es ab Mai diesen Jahres klappt mit dem Wirkbetrieb des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes PIAV. Die zwingend vorgeschriebene Bekanntmachung über den erteilten Auftrag ließ sich allerdings nicht finden. Erst teilte man uns mit, sie sei gelöscht in der Datenbank. Als das nicht haltbar war, führte der Pressesprecher Ausnahmetatbestände ins Feld, die die Nicht-Veröffentlichung (angeblich) rechtfertigen. Auch die stehen so nicht im Gesetz. Ganz im Gegenteil sieht die einschlägige Verordnung vor, dass jeder vergebene Auftrag zu veröffentlichen ist.

Wie kommt es eigentlich, dass Polizeibehörden in Deutschland – unter Missachtung des Vergaberechts – zu verheimlichen versuchen, dass sie seit Jahren Aufträge für viele Millionen Euro an ein- und denselben Auftragnehmer – „freihändig“, d.h. ohne Wettbewerb – vergeben? Und dieser Auftragnehmer damit 2013 und 2014 Renditen von 43 Euro Rohgewinn pro 100 Euro Erlösen erzielt?!

No-Spy-Regeln in neuen EVB-IT-Verträgen

No Spy! Wir brauchen Regeln, um Daten in IT-Systemen deutscher Behörden gegen Abflüsse an ausländische (US)- Behörden zu schützen. So war es vor knapp zwei Jahren aus vielen Beschaffungsämtern zu hören. Einen ersten Ansatz des Bundesinnenministeriums kassierte das oberste deutsche Gericht in Vergaberechtsfragen: Rechtswidrig! lautete das Urteil.

Ein Jahr später legte das BMI (in Teilen) neue EVB-IT-Vertragsbedingungen vor: Was dort steht, klingt gut, besteht jedoch nicht den Praxistest: Gut fürs Schaufenster! Untauglich um tatsächlich „auszuschließen, dass in gelieferter Software verdeckte oder unerwünschte Funktionen enthalten sind.“
Und bei genauem Hinsehen stellt man fest, dass diese neuen Regelungen für BKA und Bundespolizei ohnehin keine praktischen Auswirkungen haben. Für die schließt nämlich das Beschaffungsamt des Innenministeriums Verträge solcher Art gar nicht ab. Sondern nur solche Verträge, in denen es (noch) gar keine No-Spy-Regeln gibt. No No-Spy also für Polizei und Verfassungsschutz!