Mission almost accomplished

Die ‚Berliner Erklärung‘, das Manifest der Innenminister der Unionsparteien vom August 2016 mit Forderungen zur Inneren Sicherheit ist nahezu vollständig durchgesetzt. Dabei herausgekommen sind mehr Überwachung, härtere Strafen und schärfere Gesetze. Ob „Deutschland damit noch sicherer wird“, wie die Union behauptet, muss sich allerdings erst noch zeigen.

Auskunftsersuchen nach § 112 TKG – statistisch aufgebohrt

Die Bundesnetzagentur arbeitet jährlich in ihrem Jahresbericht [1] das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) auf. Aufgrund dieser Regelung können die gesetzlich berechtigten Stellen, in der Regel sind das die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, bei der Bundesnetzagentur Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer ersuchen. In den letzten Jahren riefen die Behörden über diesen Weg immer häufiger die zu bestimmten Anschlüssen gehörenden Namen der Anschlussinhaber ab. Gelöscht werden diese Daten in den polizeilichen Informationssystemen jedoch selten bis nie.

Papiertiger! Die Beschlüsse der Innenminister zum Wohnungseinbruchsdiebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auf Höchststand, die Aufklärungsquote im Keller. Anlass genug für die Innenminister von Bund und Ländern, sich mit dem Problem zu beschäftigen. Ergebnis ist, dass Polizei Telekommunikation bald auch beim Wohnungseinbruch einsetzen darf. Das nützt dem Geschädigten nicht mehr viel. Praktische Verbesserungen oder effektive Maßnahmen, die die Gefahr eindämmen?! Fehlanzeige! Hier unsere Bestandsaufnahme zum Thema …

Autobahnprivatisierung und PKW-Maut

Im Bundeskabinett soll morgen eine Grundgesetzänderung beschlossen werden. Sie überstellt die Verwaltung der Bundesautobahnen in eine Gesellschaft, an der sich – zu sehr vorteilhaften Bedingungen – auch private Investoren beteiligen können. Das Gesetz des Bundesverkehrsministers zur Einführung einer PKW-Maut schafft, zusammen mit den schon existenten Mautbrücken, die notwendige Voraussetzung für die Erfassung und Abrechnung der Streckennutzung durch jeden PKW-Fahrer.

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?

Innenministerium hört mit

Wenn Polizisten telefonieren, hört u.U. das Innenministerium mit. Jedenfalls in Thüringen. Gespräche bleiben 180 Tage gespeichert, Relevante Gespräche noch wesentlich länger.
Davon kann der Untersuchungsausschuss zu den Silvesterübergriffen in Nordrhein-Westfalen nur träumen. Denn trotz Anweisung des Staatssekretärs sind die Daten wichtiger Telefonate aus der Silvesternacht und den Tagen danach einfach nicht mehr da.
Shit happens …

BDK läuft Sturm gegen Auftragsvergabe für neues TKÜ-Zentrum

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) läuft aktuell Sturm gegen die geplante Auftragsvergabe für das TKÜ-Rechen- und Dienstleistungszentrum Nord (TKÜ-RZD Nord). Die bevorzugt womöglich einen Anbieter. Das findet der BDK „beschaffungsrechtlich inakzeptabel“. Als es um die zig-fache freihändige Vergabe an Anbieter ging, die einer BDK-Tochter hohe Jahrespauschalen für eine „Sicherheitspartnerschaft“ zahlten, sah man das ganz anders beim BDK ….

Polizeigewerkschaften zur Vorratsdatenspeicherung

Vertreter der drei Polizeigewerkschaften sind schon seit Jahren unermüdlich darin, der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik einzureden, dass Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar sei, wenn die Polizei ihren Aufgaben bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nachkommen solle. Sie lassen dabei unter den Tisch fallen, dass (a) die Vorratsdatenspeicherung ohnehin nur für einen kleinen Teil von Straftaten angewendet werden konnte, (b) es bisher keinerlei Beleg gibt, dass die Vorratsdatenspeicherung irgendeinen Nutzen erzielt hätte und (c), dass die anlasslose Speicherung der Telekommunikationsaktivitäten aller Teilnehmer einen massiven Eingriff in die Grundrechte jedes einzelnen darstellt, wie es nach dem Bundesverfassungsgericht nun auch der EuGH inzwischen festgestellt hat.