Die Megatrends in der POLITIK der Inneren Sicherheit 2018ff

Titelblatt des Programmhefts zum 21. Europäischen Polizeikongress
(C) Behördenspiegel
Zur Politik der Inneren Sicherheit findet man im neuen Koalitionsvertrag – vage formuliert aber inhaltlich deutlich erkennbar – die sattsam bekannten Forderungen der CDU/CSU aus den letzten Jahren. Wesentlich konkreter sichtbar wurden die Megatrends in der Inneren Sicherheit für die nächsten Jahre dagegen auf dem Europäischen Polizeikongress und zwar vorgetragen von den Spitzenbeamten aus dem Bundesinnenministerium, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. | Lesedauer etwa 20 Minuten
Im neuen KOALITIONSVERTRAG dominieren sattsam bekannte Wünsche und Absichtserklärungen. Jedenfalls, soweit es um die Politik der Inneren Sicherheit geht. Sie stammen aus den diversen Konzepten [A], die CDU und CSU schon seit fast drei Jahren – in Vorbereitung auf die Bundestagswahl – aufgestellt und veröffentlicht haben. Die SPD scheint dem künftigen Koalitionspartner das Gebiet kampflos überlassen zu haben.

Die 15.000 Polizisten mehr – 7.500 beim Bund und ebenso viele bei den Ländern – finden sich schon in der „Berliner Erklärung“ der CDU-CSU-Innenminister vom Sommer 2016. Vorhanden ist dieses Personal bis heute nicht. Geeignete Personen sind auch gar nicht so einfach zu finden und müssten dann auch noch drei Jahre ausgebildet werden. An der „effektiven Vernetzung“ und „Verbesserung der für die Sicherheitsbehörden relevanten Datenbanken“ wird seit 2007 gearbeitet. Ohne wesentliche greifbare Ergebnisse zwar, denn neben den PIAV (Polizeilicher Informations- und Analyseverbund) ist seit Herbst 2016 die Versprechung von einem Einheitlichen Fallbearbeitungssystem eFBS getreten, dicht gefolgt von der Vision von Polizei 2020. Diese Zahl, erläuterte der BKA-Präsident Münch auf dem Europäischen Polizeikongress in dieser Woche, sei allerdings nicht wörtlich zu nehmen.

Während also die Verhandler der drei Koalitionsparteien ebenso vage, wie nicht-neue Wünsche weitgehend aus den CDU-Konzepten abschrieben, ging es auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin schon konkreter zur Sache. Dort treffen sich, schon zum 21. Mal, Beamte aus den Leitungsebenen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und einige Vertreter ausländischer Behörden. In diesem Jahr waren geschätzt 1.200 bis 1.500 Teilnehmer dort. Sie bekommen dort vom Spitzenpersonal aus dem BMI, dem BKA und dem BfV erklärt, wie man sich dort die weitere Entwicklung und die Schwerpunktsetzung vorstellt. Sozusagen das Konzept der Politik der Inneren Sicherheit für das laufende Jahr. Presse ist nach Akkreditierung auch zugelassen. Was mir die Möglichkeit verschaffte, in diesem Jahr zum zweiten Mal auf der Pressebank Platz zu nehmen [a].

Kontext und Trends 2018 in der Politik der Inneren Sicherheit

Staatssekretär im BMI Dr. Günther Krings bei seiner Eröffnungsrede zum Europäischen Polizeikongress 2018
Es begann mit dem Vortrag zur Tagungseröffnung durch den (noch) Staatssekretär im Bundesinnenministerium Dr. Krings. An den sich nahtlos das Referat von BKA-Präsident Münch anschloss unter dem Titel „Herausforderungen und Lösungsansätze für die föderale Sicherheitsarchitektur“. Den zweiten Tag eröffnete dann der Vortrag des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Dr. Maaßen, unter dem Motto „Vernetzte Sicherheit in Zeiten vernetzter Gefahren – Risikokontrolle im 21. Jahrhundert“. Auf den eine Podiumsdiskussion zum Thema „GTAZ&Co – Zusammenarbeit weiterentwickeln“ folgte. Die vom ehemaligen BKA-Vize und späteren Europol-Chef Ratzel moderiert wurde und in der der BKA-Vizepräsident Henzler die Position seiner Behörde hochhielt. Somit fehlte eigentlich nur der BND-Präsident in der Runde der Leiter von Bundesbehörden. Doch der kommt meines Wissens nach traditionell nie in diesen Kreis heller Scheinwerfer.

Ich habe mir alle diese Vorträge angehört und fleißig mitgeschrieben. Wie ein roter Faden ziehen sich durch die Beiträge aller Spitzenvertreter der Bundes-Sicherheitsbehörden die gleichen Trends, also Themen und Forderungen, die für dieses Jahre in der Politik der Inneren Sicherheit gesetzt sind. Man hat sich offensichtlich schon im Vorfeld auf Schlagworte verständigt: Dazu gehören „Pakt für den Rechtsstaat“ oder „das neue Datenhaus im BKA„, selbstverständlich in einer „Cloud“ sowie Forderungen, wie „Sicherheit neu denken“ oder „den Rechtsrahmen neu justieren“ usw. Viele dieser Schlagworte finden sich auch im Koalitionsvertrag [1]. Hier ist offensichtlich schon im Vorfeld des Koalitionsvertrages (von konservativer Seite) das gemeinsame Konzept abgestimmt worden. [Und nur am Rande sei bemerkt, dass die Einlassungen im KOALITIONSVERTRAG voll und ganz die Handschrift von CDU/CSU tragen [A] und es nicht den Anschein hat, als sei dieses Thema für die SPD ein wichtiges Verhandlungs-Kampfgebiet gewesen.]

Um welche bzw. wessen Sicherheit geht es?

Bevor allerdings von diesen Themen die Rede ist, muss das Risikoszenario auch vor Ihnen ausgebreitet werden, so wie es die Redner in ihren jeweiligen Vorträgen übereinstimmend schilderten. Allenfalls am Rande wurden Kriminalitätsformen erwähnt, die hunderttausende von Bürger und Unternehmen betreffen, die keine Verbindungen zum IS, sonstigen Terrororganisationen oder „linken Chaoten“ pflegen: Was konkret unternommen wird, um Wohnungseinbruch und Kfz-Diebstahl einzudämmen, spielte im Hauptprogramm [2] keine Rolle. Das gilt auch für organisierte Kriminalität, die in Form von Schutzgelderpressung zur Zeit zum Beispiel in Berlin vielen Gaststätten, Händlern und Dienstleistungsbetrieben das Leben zur Hölle macht [3]. Das wesentliche Bedrohungspotenzial aus der Sicht der Spitzen der Bundes-Sicherheitsbehörden stellt der islamische Terrorismus dar, mit Abstand gefolgt von „linksextremen Chaoten“ (denen offensichtlich allein die Krawalle vom G20-Gipfel angelastet werden) [b] und mit weiterem Abstand von Rechtsextremen, Identitären und Reichsbürgern.

Demzufolge zielten die Forderungen bzw. Absichtserklärungen vor allem auch auf das „Management“ und die „Kontrolle“ der Risiken ab, die vom islamischen Terrorismus ausgehen. Bei korrekter polizeifachlicher Einstufung betreffen diese Phänomene den Bereich des Staatsschutzes, der zuständig ist für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. den Verfassungsschutz, der sich um Verteidigung der freiheitlich-demokratische Grundordnung kümmern soll. Während die Abwehr von Gefahren und Strafverfolgung bei der Gefährdung der Sicherheit von Leib, Leben und Eigentum der Menschen und Unternehmen in diesem Land von ganz anderen Kriminalitätsformen wesentlich stärker bedroht ist. Die leider auf dem Polizeikongress – bis auf zwei Ausnahmen – keine Rolle spielten [c].

Trend Nr. 1: „Cyber“ – die angeblich neue Dimension

Cyber war der zweite, dicke rote Faden, der sich durch die Beiträge zog. Was genau eigentlich „cyber“ sein soll, wurde nicht erklärt, sondern der Auslegung des Zuhörers überlassen [d]. Dass in der heutigen Welt vieles „vom Computer erzeugt wird“ und somit auch virtuelle „Scheinwelten“ aufgebaut werden, wissen drei Viertel der bundesdeutschen Bevölkerung. Weil sie tagtäglich emailen, chatten, googlen, twittern, und im Beruf mit Datenbanken, Transaktionssystemen und Automaten zu tun haben.

Cyber als neue Bedrohung

Dass diese Form von Kommunikation, Information und Arbeitsverfahren ganz selbstverständlich und auch unverzichtbar ist für ein Leben aller Menschen in Freiheit in einer modernen Gesellschaft, ging in den Beiträgen eher unter. Cyber auf dem Polizeikongress kam eher als Bedrohung bzw. Herausforderung daher: Cyber-Bedrohung, Cyber-Kriminalität, Cyber-Vernetzung, notwendige Cyber-Sicherheit, Cyber-Intelligence und -Analysis waren beherrschende Schlagworte sowohl im Hauptprogramm und den Fachforen, als auch auf den Ständen vieler Aussteller.

BfV-Präsident Dr. Maaßen bei seiner Rede auf dem Europäischen Polizeikongress 2018
Folgte man z.B. dem BfV-Präsidenten Maaßen, so ist Cyber per se eine eigene „Dimension“ der Bedrohung. Und Maaßen war einige Male ganz nah dran, die Existenz von Cyber zur eigentlichen URSACHE der Probleme für seine und verwandte Behörden zu machen. Mit Händen zu greifen war, dass er (und seinesgleichen) eine umfassende, möglichst lückenlose Überwachung und Kontrolle dieses Cyber-Raums für unabdingbar halten, um terroristische Gefahren [vielleicht] einzudämmen. Denn hundertprozentige Sicherheit, so Dr. Maaßen, gibt’s nicht. Daher kommt es auch, dass ein Anis Amri ungehindert monatelang durch die Lande reisen kann. Das dürfe man dann nicht den Sicherheitsbehörden als „Fehler“ ankreiden. Um aber Cyber besser in Schach zu halten, das musste Dr. Maaßen doch noch anmerken, benötigen Behörden wie die seine, mehr Befugnisse, mehr Ressourcen und mehr Personal. Doch dass ein BfV-Präsident immer MEHR fordert, gehört zu seinem Job. Vor allem dann, wenn der Bundeshaushalt noch gar nicht verabschiedet ist und die SPD den neuen Finanzminister stellt.

Hinter Cyber versteckt sich die Forderung nach der Abschöpfung von offenen Quellen und sozialen Medien für die Zwecke der Sicherheitsbehörden

Die plötzliche Entdeckung von Cyber als neue „Dimension, wirkte etwas aufgesetzt: Selbst wenn die Bundeskanzlerin mit ihrer These vom Internet als „Neuland“ Zweifel an ihrer Technik-Affinität streute: Für die Sicherheitsbehörden existiert Cyber seit den frühen Phasen der Entwicklung von Funk und Telefon, Fax, BTX und Internet. Dass BSI, BND und zunehmend auch die Polizei hier über Expertise verfügen, ist sattsam bekannt. Insofern wirkt es fadenscheinig, wenn jetzt Cyber zur großen Entdeckung einer „neuen Dimension hochstilisiert wird. Wenn die Behauptung zutrifft, müsste die alternative Interpretation lauten: „Entwicklung verschlafen“. Da es sich vermutlich um ein kommunikations-taktisches Manöver handelt, scheint sich die Message vorwiegend an die eher trägen Geister zu richten. Um zu überdecken, was man mit Cyber tatsächlich vorhat: Die weitgehende Abschöpfung von offenen Quellen und insbesondere der sozialen Medien für die Zwecke der Sicherheitsbehörden.

Aus dem Vortrag von BKA-Präsident Münch beim Europäischen Polizeikongress 2018
Dazu passt auch, dass die bayerische Landtagsabgeordnete Claudia Stamm gestern auf den Entwurf zum Neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) hinwies [4]. Neben vielen sonstigen Überschreitungen verfassungsrechtlicher Grenzen, ist darin auch vorgesehen, dass „Google, Apple & Co“ auch verpflichtet werden können, ihre Daten für Zwecke der Rasterfahndung zur Verfügung zu stellen“. Das wird dadurch noch pikanter, dass die Konferenz der Innenminister sich im Juni 2017 auf die Einführung eines gemeinsamen Muster-Polizeigesetzes geeinigt hatte [5]. Künftig benötige ein Bundesland schon gute Gründe, wenn es von den gemeinsamen Regelungen abweichen wolle, sagte der (noch amtierende) Bundesminister de Maizière damals [6]. Das BayPAG, es gilt ohnehin schon als das weitreichendste in der Republik, könnte in dieser Hinsicht eine Mustervorlage sein, dessen Verbreitung in anderen Ländern vom designierten neuen Bundesinnenminister, dem noch bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer, sicher mit Überzeugung vorangetrieben wird.

Trend Nr. 2: „Weg mit dem Trennungsgebot!“ und mehr „Vernetzung“ zwischen Polizei und Nachrichtendiensten

Das Trennungsgebot ist eine deutsche Besonderheit und eine besondere Ausprägung des Grundsatzes der Gewaltenteilung [7]. Es legt fest, dass Aufgaben, Funktion, informationelle Grundlagen, Organisation und Personal der Polizeibehörden und Nachrichtendienste voneinander zu trennen sind. (siehe auch unseren Beitrag „Was ist eigentlich das Trennungsgebot?“ im Glossar der Fachbegriff auf dieser Seite.)

Zugegeben, ganz so direkt wagte es (noch) keiner der genannten Redner, diese Forderung auszusprechen. Doch stand sie mit Händen greifbar im Raum. Da war sich der BKA-Vize Henzler nicht sicher, ob das Trennungsgebot überhaupt im Grundgesetz vorkommt. Krings, Münch und Maaßen hatten sich verständigt auf die Sprachregelung: Es gebe zwar das Gebot der „funktionellen“ und „informationellen“ Trennung, „Jedoch verbietet uns (Polizei und Nachrichtendiensten / d. Verf.) kein Gesetz die Zusammenarbeit“.

Die Tatsache, dass es für die Einführung einer Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei bei der Gründung der Bundesrepublik durchaus gute Gründe gab, wurde allenfalls als historisch und inzwischen überholt dargestellt. „Wir brauchen einen neuen, erweiterten Rechtsrahmen“ war die gemeinsame Formel, auf die sich die Redner verständigt hatten. Oder auch „Sicherheit muss neu gedacht werden“.

Das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum – GTAZ

Das GTAZ wurde immer wieder als Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Nachrichtendiensten genannt. In diesem Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum sitzen die jeweils 16 Landesbehörden von Polizei und Verfassungsschutz zusammen mit den zwei Bundes-Polizeibehörden (BKA und Bundespolizei), sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst. Der BKA-Präsident Münch lobte die Einführung des Systems Radar/ITE, das einheitliche Bewertungen des Gefährderprofils von Personen über Behördengrenzen hinweg ermögliche. Auch habe man im GTAZ den Ansatz verlagert: Weg von der ursprünglichen Risikobewertung des Sachverhalts zur Risikobewertung von potenziell riskanten Personen, den so genannten Gefährdern. Allerdings müsse der Rechtsrahmen für den Umgang mit Gefährdern erweitert werden, wie Münch etwas orakelhaft formulierte.

Sein Kollege, BfV-Präsident Maaßen stieß ins gleiche Horn: Lobte das GTAZ als „professionell“ und „sehr gut“ und schob auch seinerseits noch einmal die nebulöse Forderung nach einer „Nachjustierung des Rechtsrahmens“ nach. Doppelstrukturen und damit auch Doppelarbeit müssten in Zukunft vermieden werden, sie seien angesichts der aktuellen Bedrohungsszenarien auch nicht mehr zeitgemäß.

In diesen Zusammenhang kamen dann beiden Präsidenten auf ihren Noch-Dienstvorgesetzten zu sprechen, den Bundesinnenminister De Maizière. Denn der habe doch schon am 03.01.2017 ein couragiertes und volllkommen richtiges Konzept vorgelegt mit seinen „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“ (mehr dazu in B). Zur Erklärung: Eine wesentliche Forderung in diesem Konzeptpapier zielt auf eine wesentlich stärkere Fokussierung der Polizei und des Verfassungsschutzes bei den jeweiligen Zentralbehörden des Bundes ab, zugespitzt könnte man auch sagen auf eine Schleifung des föderalen Struktur bei Polizei und Verfassungsschutz.

Ist Zusammenarbeit zwischen Polizei und Nachrichtendiensten à la GTAZ ein Erfolgsmodell?

Um die Vernetzung von Polizei und Nachrichtendiensten ging es noch in einer anderen Session im Plenum. Es diskutierten dort Spitzenbeamte aus der Polizei mit drei Parlamentariern über „GTAZ & Co: Zusammenarbeit weiterentwickeln“. Moderator war der ehemalige BKA-Vize und spätere Europol-Direktor Ratzel, die BKA-Linie vertrat der aktuelle BKA-Vizepräsident Henzler und die Linie der Landes NRW dessen Landespolizeidirektor Schürmann. „Die Politik“ war vertreten durch den Vorsitzenden des Amri-Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus (Burkhard Dregger, CDU), die Vorsitzende des NSU-UA im Thüringer Landtag, Dorothea Marx, und durch den FDP-Bundestagsabgeordneten Stephan Thomae, neues Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Die drei letzteren sind Volljuristen.

Dorothea Marx berichtete aus ihrer Erfahrung im NSU-UA, dass die informationelle Vernetzung [zwischen Polizei und Verfassungsschutz] teilweise „desolat“ gewesen sei und die Weitergabe von Informationen – an die Polizei, wie auch an den Ausschuss – seitens des Verfassungsschutzes unter dem Vorbehalt des Quellenschutzes stand: Und wenn eine Quelle, sie erwähnte einen „dreistelligen Bereich“, zu schützen war, gab es eben keine Informationen! Der Umgang mit V-Leuten in Polizei und Verfassungsschutzbehörden sei nach ihrer Erfahrung nicht ausreichend kontrolliert, der allein von den Behörden verfügte Quellenschutz verhindere effektiv auch die Gefahrenabwehr. Sie monierte ferner, dass für das GTAZ keine gesetzliche Grundlage existiert und regte an, ein solches GTAZ nicht nur für die Zusammenarbeit im Staatsschutzbereich vorzusehen, sondern auch für den Bereich der Organisierten Kriminalität.

BKA-Vize Peter Henzler, widersprach dem Vorwurf der fehlenden Kontrolle recht vehement: Im BKA sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Regularien zum Umgang mit V-Leuten erarbeitet habe. Und „wer sich daran hält, macht alles richtig.“

Wie weiter mit dem Trennungsgebot?

Zum Trennungsgebot waren die Diskutanten unterschiedlicher Meinung: Herr Dregger wollte das Trennungsgebot nicht aufgeben, Frau Marx hielt eine Aufhebung für „verfrüht“, Herr Henzler dagegen wünschte sich eine „zeitgemäße Ausgestaltung“, zu der das BKA auch bereits Vorstellungen zur Weiterentwicklung beitragen könne.

Stephan Thomae (FDP) war der einzige auf dem Podium in den zwei Tagen, der den Sachverhalt zum Trennungsgebot und die bisherige Befassung des Verfassungsgerichts mit dem Thema deutlich und klar strukturiert subsummierte: Das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit mehrfach „und mitunter dämpfend“ in die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Nachrichtendiensten und damit zusammenhängende gesetzgeberische Maßnahmen eingegriffen habe. Er erwähnte insbesondere die Vorverlagerung der Strafbarkeit bereits in das Vorfeld der eigentlichen Straftat im §89a StGB, sowie im BKA-Gesetz (von 2008), die Einschränkung der informationellen Zusammenarbeit im Urteil zum ATD-Gesetz und – nicht unerwartet – das Urteil zur Online-Durchsuchung. Auch Thomae unterstrich das Argument, dass es für das GTAZ bisher keine gesetzliche Grundlage gibt.

Auch diesem Argument widersprach BKA-Vizepräsident Henzler: Denn das GTAZ entspricht nach seiner Darstellung verfassungsrechtlichen Bedingungen, die beteiligten Behörden arbeiten nach ihren jeweiligen Gesetzen. so dass es eines eigenen Gesetzes seiner Ansicht nach nicht bedarf.

Trend Nr. 3: Digitalisierung

Zugegeben: „Digitalisierung“ das ist kein Trend, sondern allenfalls ein Schlagwort. Ähnlich wie Cyber scheint mir die Verwendung dieses Schlagwortes etwas aus der Zeit gefallen zu sein. Doch nehmen wir einfach mal – ohne jede Bewertung – hin, dass man in der Politik der Inneren Sicherheit des Jahres 2018 einen Schwerpunkt auf Digitalisierung setzen will.

BMI-Staatssekretär Dr. Krings brachte sie ganz vorne in seiner Eröffnungsrede unter. Sicherheit sei „durch Digitalisierung“ zu erzielen. Wofür er automatisierte Gesichtserkennung, Videoüberwachung und DNA-Profiling als Beispiele aufzählte. Der Begriff „Digitalisierung“ ist nicht die beste Wahl für solche Methoden: Biometrische Identifizierung und Mobilitätsüberwachung werden gemeinhin und treffender dafür verwendet. Doch Dr. Krings war ganz erfüllt davon, die teilnehmenden, leitenden Beamten aus Sicherheitsbehörden für sein Verständnis von „Digitalisierung“ zu überzeugen. Und lieferte ebenso simple, wie auch eingängige Argumente:

  • Die Sicherheitsbehörden seien in diesen Zeiten herausragender Anforderungen doch geradezu gezwungen, neue Technologien zu testen und auszuprobieren.
  • Es gebe auch kein „gesetzliches Verbot zur Einführung neuer Technologien“.
  • Er sei überrascht von der „Diffamierung“, die das Projekt Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin hervorgerufen habe. Und weil man mehr ausprobieren wolle und müsse, würde das Projekt auch verlängert [8].
  • Im Übrigen empfinde er solche Bedenken als eine Art „grundrechtlichen Phantomschmerz“ – Applaus im Auditorium!

Auch BKA-Präsidenten Münch kam früh in seinem Vortrag auf die Digitalisierung zu sprechen. Bei ihm war mit dem Schlagwort vor allem der Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden gemeint. Das Problem mit den vielen verschiedenen „Datentöpfen“ kam natürlich wieder aufs Tapet. Es wird ja ganz generell von den Bundesspitzen der Inneren Sicherheit gerne dem FÖDERALISMUS in die Schuhe geschoben, dass die Datenbanken beim BKA nicht miteinander können. Also so getan, als seien die 16 Bundesländer und ihre – zugegeben: nicht ganz miteinander kompatiblen – IT-Systeme (Fallbearbeitungssysteme, im engeren Sinne), daran schuld, dass der elektronische Informationsaustausch zwischen den IT-Systemen von Bund und Ländern und unter den Ländern kaum funktioniert.

Gegenwart und Zukunft des polizeilichen Informationsaustauschs – aus dem Vortrag von BKA-Präsident Münch beim Europäischen Polizeikongress 2018
Dieses Narrativ wird zwar häufig und gerne wiederholt, durch die Wiederholung allein allerdings auch nicht richtiger:

  1. Denn zum einen hatte es das BKA als Zentralstelle für das polizeiliche Informationswesen in der Hand und auch den Auftrag dazu, ein System zu schaffen, das einen solchen Informationsaustausch ermöglicht. Stattdessen wurden im Zuge einer völlig verkorksten und fachlich, wie auch technisch inkompetenten Einführung eines Systems namens Inpol-Fall aus dritter Hand dessen Leistungsfähigkeiten als einheitliche Informationsplattform für diverse Fachinformationen überhaupt nicht erkannt [E]. Anstelle eines technisch möglichen, gemeinsamen IT-Systems für verschiedene fachliche Anforderungen auf der Basis von INPOL-Fall hat das BKA ein Sammelsurium von hunderten, einzelnen Datenbanken und dabei, obwohl sie alle auf INPOL-Fall als Plattform aufsetzten, gerade nicht auf deren Kompatibilität geachtet. So entstanden die seit geraumer Zeit so beklagten, vielen „Datentöpfe“. Dieser Kardinalfehler ist allein dem BKA anzukreiden und wird, wohl aus diesem Grund, gerne vergessen gemacht.
  2. Zum zweiten setzen die beiden Bundespolizeibehörden und mindestens zwölf der 16 Länderpolizeibehörden seit rund zehn Jahren auf ein- und dasselbe Fallbearbeitungssystem. Das wurde beworben und beschafft, WEIL damit angeblich der Informationstausch zwischen unterschiedlichen Behörden sichergestellt war. Die berechtigte Frage, warum es dann auch heute noch keinen funktionierenden Informationsaustausch gibt, wird jedoch geflissentlich totgeschwiegen. Später wurde der Kern dieses Systems noch zur Plattform für das PIAV-Zentralsystem beim BKA gemacht. Auch dieser PIAV gilt heute nicht mehr unbedingt als Erfolgsgeschichte. Seit 2016 redet das BMI lieber vom einheitlichen Fallbearbeitungssystem (eFBS). Denn die Einführung des PIAV hatte sich um Jahre verzögert. Die erste Ausbaustufe sollte ursprünglich Ende 2014 in Betrieb gehen. Daraus wurde dann Frühjahr 2016. Die Einführung von Stufe 2, angekündigt für 2017 wurde auf Februar 2018 verschoben. Davon war auf dem BKA-Stand allerdings nichts zu sehen. prangte dort weiterhin ein Plakat, einzig mit dem Hinweis auf die freigegebene, erste Ausbaustufe für Waffen- und Sprengstoffdelikte. Und von ursprünglich angekündigten weiteren Ausbaustufen [e] spricht man nicht mehr.

Inzwischen haben sich ja auch die Prioritäten verschoben. Und konnten wesentliche Leitlinien von De Maizière für den starken Staat in schwierigen Zeiten (siehe B), nämlich mehr Vernetzung zwischen Bund und Ländern, mehr Kooperation zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, inzwischen konzeptionell erfolgreich vorangebracht werden.

Auch BKA-Präsident Münch wollte weiter nach vorne schauen. Charakterisierte den „strategischen Prozess INPOL“ – das ist ein seit mehreren Jahrzehnten gepflegtes und laufend fortentwickeltes Konzept für die gemeinsame Weiterentwicklung des polizeilichen Informationssystems INPOL des Bundes und der Länder – als „zwar nicht strategisch, dafür aber kompliziert“ – großer Applaus aus dem Auditorium. Um dann Werbung zu machen für eine neue, einheitliche Plattform unter dem Namen „Polizei 2020“. Gut, das mit der Zahl dürfe man nicht so eng sehen, könnte auch später werden … Es werde eine neue Technologie verwendet: CLOUD! [wow! / d. Verf.] Und damit werde ein „Datenhaus“ zur Verfügung gestellt, das auch „bei sich ändernden Anforderungen“ – wie sie die moderne Zeit für moderne Polizeien eben so mit sich bringt – „zeitnah“ die „notwendigen Funktionalitäten“ zur Verfügung stellen würde. Die müssten dann nämlich „nur noch freigeschaltet“ werden. Und das würde, „statt früher „Monate“ „in Zukunft nur noch Tage“ dauern.
Mich überflutete eine Welle der Bewunderung: Einerseits für die Gutgläubigkeit und Resistenz gegenüber der Möglichkeit des Lernens aus Erfahrungen, die Herr Münch zur Schau stellte. Und andererseits für die Fähigkeiten der Personen, die in Herrn Münch diese Überzeugungen gepflanzt hatten … [Wobei für beide Fälle auch andere Interpretationen möglich sind, wie mir sehr wohl bewusst ist!]

Aus dem Vortrag von BKA-Präsident München beim Europäischen Polizeikongress 2018

Der Trend der Zukunft: Behördliche und mit hoheitlichen Befugnissen erhobene Daten als Ware?!

Quasi nur in einer Randbemerkung erwähnte Münch etwas, das meiner Ansicht nach Anlass zu höchster Aufmerksamkeit bzw. Sorge bietet: Es ging um die Finanzierung all der neuen Wunderwerkzeuge für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Natürlich sei es notwendig, dies „gemeinsam“ zu finanzieren. Insbesondere kleinere oder strukturschwache Länder seien sonst ja völlig überfordert [f]. Deshalb würden im Bundesinnenministerium derzeit „Abrechnungsvorschläge“ ausgearbeitet, die noch nicht spruchreif seien. Das konnte man noch verstehen im Hinblick auf das einheitliche Fallbearbeitungssystem (eFBS), das De Maizière im Herbst 2016 angekündigt hatte als Entwicklung, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellen wolle. Ganz so unentgeltlich, wie das damals klang, soll es wohl doch nicht kommen.

Doch dann erwähnte Münch noch kryptisch einen Investitionsfonds: Denn zur Finanzierung der Investitionen in Innere Sicherheit macht inzwischen auch „der Finanzsektor in Deutschland entsprechende Vorschläge“.. Das lässt befürchten, dass der Wert von Daten als Ware – wie längst zu erwarten war – auch auf der Ebene von Investoren bzw. Sicherheitsbehörden erkannt wurde. Und wäre es nicht „herrlich“ aus der Sicht von Amazon, wenn die Identität eines Online-Käufers verifiziert werden könnte durch Zugriff auf die Daten des Melderegisters. Wenn Facebook oder Twitter die bei der Registrierung angegebene Telefonnummer ganz ähnlich nachprüfen könnten, wie es heute die Sicherheitsbehörden tun durch eine Bestandsdatenabfrage bei der RegTP? Oder wenn, quasi im Gegenzug, die Sicherheitsbehörden Zugriff erhalten auf die ja überbordend mit Informationen über „Freunde“, Interessen und Gewohnheiten geladenen Profile von Facebook-Nutzern, Kommunikationsprotokolle von WhatsApp oder die Fragen eines Google+-Nutzers in seinen Recherchen? Selbst die Neuland-Kanzlerin träumt ja schon seit geraumer Zeit öffentlich von „Daten als Ware“. Sieht so aus, als seien dies längst nicht mehr nur „Träume“ … >

Artikel aus der Miniserie „Megatrends auf dem Europäischen Polizeikongress“

Die Megatrends in der POLITIK der Inneren Sicherheit 2018ff, 09.02.2018, POLICE-IT
https://police-it.net/die-megatrends-in-der-politik-der-inneren-sicherheit-2018ff

Der Megatrend in der TECHNIK der Inneren Sicherheit, 14.02.2018, POLICE-IT
https://police-it.net/der-megatrend-in-der-technik-der-inneren-sicherheit

Fußnoten

[a]   Bei den ganz frühen Polizeikongressen, vor 15-20 Jahren hatte ich zwei- oder dreimal als Vertreter eines IT-Herstellers an dem Kongress teilgenommen. Diese zweifache Sicht auf das Programm und die Teilnehmer eröffnete interessante Einblicke.

[b]   Um eine objektivere Sichtweise auf die Ereignisse beim G20-Gipfel bemühen sich die Demonstrationsbeobachter vom Grundrechte-Kommittee. Deren Erkenntnisse können Sie hier nachlesen.

[c]   Es gab einen Block im Hauptprogramm unter dem Titel „Vernetzten Missbrauch verfolgen – Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cybercrime im Internet“. Inwieweit dabei tatsächlich Kindesmissbrauch bzw. Kinderpornographie im Vordergrund standen oder auch da vor allem über die Bekämpfung von Cybercrime gesprochen wurde, kann ich nicht sagen, da ich an einer parallel durchgeführten Fachveranstaltung zu Finanz- und Wirtschaftskriminalität teilnahm. Diese beiden Programmpunkte waren diejenigen, die noch am konkretesten auf Kriminalitätsphänomene eingingen.

[d]   “Präfix – Wortbildungselement mit der Bedeutung »die von Computern erzeugte virtuelle Scheinwelt betreffend«, z. B. Cyberspace“, schreibt dazu der Online-Duden [online-duden]. Und listet dann folgende Begriffe auf, die mit cyber beginnen: Cyberspace, Cyberangriff, Cyberslang, Cybercash, Cybersex, Cybercafé, Cybertour, Cyberspace, Cybernaut, Cybercrime, Cyberkrieg, Cybermobbing, Cyberstalking, Cyberattacke, Cyberspionage, Cybersicherheit

[e]   Angekündigte weitere Ausbaustufen des PIAV
2018: Eigentumsdelikte, Sexualdelikte, Cybercrime
2019: Schleusung, Menschenhandel, Dokumente
2020: Wirtschaftskriminalität, Falschgeld, Korruption
2021: Politisch motivierte Kriminalität
2022: Organisierte Kriminalität
in ‚BKA-Präsident Münch informiert – leider irreführend‘, 06.09.2017, CIVES
https://police-it.net/bka-praesident-muench-informiert-leider-irrefuehrend

[f]   Dass an der finanziellen Überforderung der Länder auch die Politik der Schuldenbremse und der Schwarzen Null schuld ist, hatten wir in diesem Artikel schon ausführlich dargestellt:
‚Staatsstreich auf leisen Sohlen – Teil 2: Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Sicherheitsarchitektur in Deutschland‘, 13.01.2017, CIVES
http://cives.de/schuldenbremse-sicherheitsarchitektur-staatsstreit-teil2-4220

Quellen

[1]   Koalitionsvertrag, „Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft,

[2]   Programm zum 21. Europäischen Polizeiongress, 6. – 7. 02.2018, Berlin
http://www.europaeischer-polizeikongress.de/wp-content/uploads/2017/12/polizeikongress_2018.pdf

[3]    Schutzgelderpressung in Berlin: Wie Gewerbetreibende schikaniert und erpresst werden, 01.02.2018, Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/schutzgelderpressung-in-berlin-wie-gewerbetreibende-schikaniert-und-erpresst-werden/20908018.html

[4]   Bayerns neues Polizeigesetz – unheimlich sicher, 07.02.2018, Claudia Stamm,
http://claudia-stamm.de/2018/02/bayerns-neue-geheimpolizei/

[5]   Top 52 in den Beschlüssen der 206. Sit­zung der In­nen­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom 12.06.2017 bis 14.06.2017 in Dresden
https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2017-06-14_12/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[6]   Innenminister wollen Muster-Polizeigesetz für alle Bundesländer ,14.06.2017, CDU
https://www.cdu.de/artikel/innenminister-wollen-muster-polizeigesetz-fuer-alle-bundeslaender

[7]   Nachrichtendienste in Deutschland, 14.09.2012 Bundeszentrale für Politische Bildung und
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16434/gewaltenteilung

[8]   Gesichtserkennung am Südkreuz wird verlängert, 15.12.2017, Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/videoueberwachung-gesichtserkennung-am-suedkreuz-wird-verlaengert/20719188.html

[online-duden] Suche nach „cyber“ im Online-Duden, Antworten wie dort am 09.02.2018 online verfügbar
https://www.duden.de/suchen/dudenonline/cyber

Verwandte Artikel

[A]   Politik der Inneren Sicherheit 2007 – 2017, eine Bestandsaufnahme, POLICE-IT
https://police-it.net/politik-der-inneren-sicherheit-2007-2017

[B]   Staatsstreich auf leisen Sohlen – Teil 1: Anmerkungen zur den Leitlinien des Bundesinnenministers für einen starken Staat in schwierigen Zeiten, 03.01.2017, CIVES
http://cives.de/staatsstreich-auf-leisen-sohlen-teil-1-4054

[C]   Staatsstreich auf leisen Sohlen – Teil 2: Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Sicherheitsarchitektur in Deutschland, 13.01.2017, CIVES
http://cives.de/schuldenbremse-sicherheitsarchitektur-staatsstreit-teil2-4220

[D]   Staatsstreich auf leisen Sohlen – Teil 3: Neues BKA-Gesetz: Polizeiarbeit soll Bundessache werden, 02.02.2017, CIVES
http://cives.de/neues-bka-gesetz-polizeiarbeit-bundessache-staatsstreich-teil3-4458

[E]   Weit besser als sein Ruf: INPOL-Fall, der Vorläufer des PIAV, 1.10.2013, POLICE-IT
https://police-it.net/weit-besser-als-sein-ruf-inpol-fall-der-vorlaeufer-des-piav

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