Fall Anis Amri: Akten manipuliert, um Fehler zu vertuschen?!

Es hätte aussichtsreiche Gründe für den Antrag auf Haftbefehl gegen den späteren Attentäter Anis Amri gegeben. Im Berliner LKA wurden daher nachträglich die Akten manipuliert. Sagt der Sonderermittler in Berlin. Die Landesregierung hat daher Strafantrag gegen Mitarbeiter ihres eigenen LKA gestellt. Die Information der Öffentlichkeit durch den Innensenator über diesen Sachverhalt wird vom BDK als „Vorverurteilung“ eingeschätzt und daher „missbilligt“.

Schwere Vorwürfe gegen das Berliner LKA im Fall Anis Amri

Am 18.5. ging der neue Berliner Innensenator Geisel (SPD) vor die Presse. Und informierte über eine befremdliche Feststellung des vom Senat im April 2017 eingesetzten Sonderermittlers Bruno Jost: Der hatte in den Akten einen Beleg des Berliner LKA aus einer Telekommunikationsüberwachung gegen Anis Amri aus dem November 2016 aufgespürt: Daraus ergibt sich, dass Amri gewerbs- und bandenmäßig mit Drogen gehandelt hat. Ein Vorwurf, der ausreichen würde, um mit Aussicht auf Erfolg einen Haftbefehl zu beantragen. Wenn dies im November 2016 geschehen wäre, führte Geisel aus, dann hätte der
Anschlag vom Breitscheidplatz am 19.12.2016 mit zwölf Toten „womöglich verhindert werden können“ [1].

Sonderermittler Jost hatte jedoch noch etwas anderes gefunden: Ein weiteres Dokument des Berliner LKA, das am 17. Januar 2017 erstellt, jedoch auf den 1. November 2016 zurückdatiert worden war. Darin ist nicht mehr vom banden- und gewerbsmäßigen Drogenhandel die Rede, sondern nur noch vom Kleinsthandel mit Betäubungsmitteln. Aufgrund dieser Kenntnisse des Sonderermittlers hat die Berliner Landesregierung inzwischen Anzeige gegen Mitarbeiter des eigenen Landeskriminalamts gestellt und zwar wegen des Verdachts auf Strafvereitelung und Falschbeurkundung. Disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen mehrere LKA Mitarbeiter wurden ebenfalls eingeleitet.

GDP verlangt restlose Aufklärung

Der Verdacht, dass in einem Landeskriminalamt nachträglich Akten manipuliert werden, um damit eigene, eklatante Fehler zu vertuschen, wiegt schwer. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, sagte dazu in einem Interview mit dem Nachrichtensender n-tv am 18.05. [2]: Es sei jetzt Aufgabe des Sonderermittlers herauszufinden, ob es sich bei den schweren Vorwürfen gegenüber dem LKA Berlin um individuelles Fehlverhalten handle oder womöglich um strukturelle Defizite. Er räumte ein, dass Vertrauen in die Polizei und die polizeiliche Arbeit verloren gegangen sei. Die Vorwürfe müssten daher restlos aufgeklärt werden.

BDK „missbilligt Vorverurteilung“


Auf einem hohen Ross sitzt dagegen die kleinste Berufsvertretung der Kriminalpolizei, der BDK [3]: Dieser „missbilligt die durch die gestrige Pressekonferenz des Berliner Innensenators Geisel erfolgte Vorverurteilung unsere Kolleginnen und Kollegen beim polizeilichen Staatsschutz“. Es gelte auch hier „die Unschuldsvermutung“. Im Übrigen sei „fraglich, ob tatsächlich zwingende Haftgründe vorlagen“.

Über Haftbefehlsanträge zu entscheiden, ist Aufgabe der Gerichte, nicht der Polizei

Zu dieser Taktik der Gewerkschaft nimmt Professor Dr. Henning Ernst Müller, Strafrechtler an der Universität Regensburg, in einem gestern erschienenen Beitrag Stellung [4]: „Ohne jemals ein Gericht mit der Angelegenheit befasst zu haben, wird (seitens der Gewerkschaft) angenommen, die Justiz hätte einen Haftbefehl nicht erlassen. Und nebenbei wird die Justiz allgemein und die Berliner Gericht im Besonderen für das Versagen der Exekutive (mit)verantwortlich gemacht. Natürlich: Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob man mit einem Haftbefehlsantrag die Inhaftierung wirklich bewirkt und damit den Anschlag verhindert hätte. Aber die Behauptung der Behörden, man habe ja alles getan und brauche neue Gesetze, ist trotzdem ad absurdum geführt, wenn gerade diese Behörden die Eingriffsanlässe missachtet und dann vertuscht haben.“

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Kontaktpersonen aus POLIKS gelöscht?!; 22,05.2017, POLICE-IT
https://police-it.net/fall-amri-kontaktpersonen-aus-poliks-geloescht

Quellen

[1]   Berliner LKA soll Fehler im Fall Amri vertuscht haben, 18.05.2017, rbb-online
https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/geisel-neue-erkenntnisse-fall-amri.html

[2]   Radek: Durch restlose Aufklärung Vertrauen zurückgewinnen, 18.05.2017, Webseite der GDP
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Vize-bei-n-tv-zu-Anschuldigungen-gegen-das-LKA-Berlin-im-Fall-Amri?open&ccm=000

[3]   Fall Amri: BDK missbilligt Vorverurteilung durch Pressekonferenz des Innensenators, 18.05.2017, Webseite des BDK
https://www.bdk.de/lv/berlin/aktuelles/2017/fall-amri-bdk-missbilligt-vorverurteilung-durch-pressekonferenz-des-innensenators

[4]   Beamte des Berliner LKA vertuschten Tatverdacht gegen Anis Amri, 19.05.2017, Beck Community
https://community.beck.de/2017/05/19/beamte-des-berliner-lka-vertuschten-tatverdacht-gegen-anis-amri

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