Fundstücke 02.2020

Klaus Kandt neuer Amtschef und Staatssekretär im Innenministerium Brandenburg

Nach der Landtagswahl im Herbst 2019 musste die SPD den Ministerposten im Innenministerium Brandenburg räumen. Es übernahm Michael Stübgen, gebürtiger Brandenburger, studierter Theologe und seit 1990 CDU-Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Stübgen brachte seinen langjährigen Vertrauten Uwe Schüler als Staatssekretär mit. Zum zweiten Staatssekretär und Amtschef im Innenministerium berief er einen Fachmann und erfahrenen Praktiker, wie es für diesen Posten wohl kaum einen qualifizierten gegeben hätte: Nämlich Klaus Kandt, den früheren Polizeipräsidenten von Frankfurt/Oder, dann von Potsdam, danach Präsident der Bundespolizeidirektion in Berlin und schließlich Polizeipräsident in Berlin, einen Posten, den er 2018 nach Querelen mit der GDP und dem Berliner Innensenator Andreas Geisel verlassen musste.

Man darf gespannt sein, ob und wie es Kandt mit seinen langjährigen Kenntnissen der speziellen „Brandenburger Verhältnisse“ gelingt, die gefestigten Netzwerke und Strukturen im Potsdamer Innenministerium, in der Polizei, den Polizeigewerkschaften und darüber hinaus für einen effektiven und notwendigen Neustart dort zu erschließen. | Lesedauer: Ca. 3 Minuten

Polizei NRW und ihr Landessystem ViVA: GDP-NRW an Innenminister Reul: „Machen Sie ViVA zur Chefsache“

Die Zeit des Delegierens sei vorbei, meinte Michael Mertens, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei NRW. Und schrieb dem Innenminister Herbert Reul einen Brief zu Weihnachten. Lob steht am Anfang, wie sich das so gehört, doch dann folgt „ein Problem, das dringend einer Lösung zugeführt werden muss … und von dem ich weiß, dass es Ihnen durchaus bekannt ist“: Es geht um ViVA, das Informationssystem für 46.000 Polizeibeschäftigte in NRW, das Vorgangsbearbeitung und INPOL-Land für NRW in einem System integriert. [ViVA ist übrigens ein Spin-Off von POLIKS, dem System von T-Systems für die Berliner Polizei – siehe unten.]

Die Liste der Beschwerden des GDP-Landesvorsitzenden ist umfassend: „Je mehr meiner Kolleginnen und Kollegen mittlerweile geschult wurden und ViVA in der täglichen Anwendung nutzen (sollen), desto lauter werden die Kritik und die Beschwerden. Hier nur die am häufigsten genannten:

  • Wesentlich längere Erfassung von Vorgängen (drei bis viermal so zeitaufwendig wie beim Vorläufer IGVP);
  • das Programm ist nicht intuitiv;
  • keine ausgereifte Anwenderunterstützung durch das Programm;
  • zu aufwendige Fehlersuche und -korrektur;
  • komplizierter Workflow;
  • arbeitserschwerende Rechtevergabe.

Mertens beruft sich auf „flächendeckende, landesweite“ Rückmeldungen: ViVA erschwere nicht nur eine angemessene Arbeit der Polizei in NRW, sondern verhindere sie sogar in Teilen. Und er endet mit einem dramatischen Appell:
„Daher bitten wir Sie, Herr Minister, machen Sie ViVA zur Chefsache und sorgen dafür, dass mit dem erforderlichen Nachdruck und vor allem dem erforderlichen Mitteleinsatz die Probleme angepackt und möglichst zeitnah gelöst werden.“
Offener Brief des GDP-Landesvorsitzenden Michael Mertens an den Minister des Innern des Landes NRW, Herbert Reul vom 16.12.2019

Polizei Berlin und POLIKS: Löschen von Daten seit 2013 „ausgesetzt“

Seit 2013 hat die Berliner Polizei in ihrem Informationssystem POLIKS [verwandt mit ViVA, siehe oben] NICHTS [sic!] mehr gelöscht. Das kritisiert die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk und hat der Berliner Polizei daher eine offizielle Beanstandung geschickt, die schärfste Waffe, die ihr gegenüber anderen Behörden zur Verfügung steht.

Aus freiem Ermessen und ‚für den Fall, dass man’s noch braucht‘ hatte die Polizei in Berlin im Zusammenhang mit der NSU-Gruppe und nach dem Anschlag am Breitscheidplatz Anfang 2017 noch einmal ein „Löschmoratorium“ erlassen, d.h. unterbunden, dass Daten aus POLIKS gelöscht werden. Der Tagesspiegel [Berliner Polizei hortet massenhaft sensible Daten von Bürgern] kolportiert dazu eine in mehrfacher Hinsicht erschütternde Rechtfertigung eines Behördensprechers: „Bevor wir Daten löschen, müssen wir sicher sein, dass diese nicht im Zusammenhang mit den terroristischen Handlungen stehen. Es wäre fatal, wenn wir Informationen löschen, die der Aufklärung dieser Angriffe oder gar dem Schutz vor neuen dienen können“.

Ist das nur naiv oder schon scheinheilig??

  1. Welche Daten wann zu löschen sind, gibt der Gesetzgeber vor – auch in Berlin. Es ist nicht Sache der Polizei, sich über das Gesetz zu stellen und nach freiem Ermessen zu entscheiden, was gelöscht wird bzw. was nicht.
  2. Rhetorische Frage 1: Wie ermittelt und überprüft denn die Polizei in Berlin, dass über 3 Millionen Personendatensätze in POLIKS NICHT im Zusammenhang mit „terroristischen Handlungen“ stehen – und was bedeutet „Zusammenhang“ hier überhaupt?
  3. Rhetorische Frage 2: Wenn jegliche Information – möglicherweise, irgendwann einmal – der Aufklärung von Straftaten bzw. der Gefahrenabwehr dient: Warum hat der Gesetzgebern dann überhaupt Löschfristen vorgesehen??
  4. Praktischer Entgegenhalt: Offensichtlich hat auch diese Datensammelei nichts dazu beigetragen, dass – insbesondere – bei der Aufklärung des Anschlags vom Breitscheidplatz irgendwelche Ergebnisse erzielt wurden. Lag es vielleicht daran, dass die Polizei in Berlin NICHT das PERSONAL hatte, um die Observation des im Spätsommer 2016 längst in Verdacht geratenen mutmaßlichen Attentäters Anis Amri weiter fortsetzen zu können?
  5. Welchen Wert haben Informationen, die sechs oder mehr Jahre alt sind und nicht gepflegt werden? Da fehlen dann Korrekturen an Schreibfehlern, Ergänzungen aus zwischenzeitlich erfolgten Ermittlungen, die Mitteilung über die Einstellung von Strafermittlungsverfahren u.v.m. Was das praktisch bedeutet, darüber können einige Journalisten Auskunft geben, die – auch dank (unzutreffenden) Informationen aus der Berliner Polizei – beim G7-Gipfel daran gehindert wurden, ihren Beruf weiter auszuüben. Siehe dazu
  6. Oder gibt es bei POLIKS etwa technische Schwierigkeiten bei der rechtskonformen Umsetzung von Löschfristen, Kennzeichnungspflichten und der Weiterleitung von Korrekturen an Informationen an INPOL-Z beim BKA?