Bundeskriminalamt (BKA)

Das Bundeskriminalamt ist – neben Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – eine Polizeibehörde des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Wer und was ist das Bundeskriminalamt?
Das Bundeskriminalamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern (BMI). Sie war ursprünglich ausschließlich konzipiert als Zentralstelle des Bundes und der Länder für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten. Seitdem wurden die Aufgaben und Befugnisse des BKA; insgesamt für eigene operativ-polizeiliche Tätigkeiten, mehrfach erweitert, so dass das BKA jetzt auch zuständig ist für die Strafverfolgung in bestimmten (Staatsschutz-)Delikten (§4 BKAG) und für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus.

Rechtsgrundlage für die Arbeit des BKA ist das BKA-Gesetz, gültig seit Mai 2018. Sein Vorgänge musste nach mehreren anhängigen Verfassungsbeschwerden in wesentlichen Teilen überarbeitet werden. Auch gegen die Neufassung sind erneut Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Relevanz für polizeiliche Informationstechnik
  • In seiner Rolle als ‚Zentralstelle für das polizeiliche Informations- und Nachrichtenwesen‘ ist das BKA vergleichbar mit einem Host/Datenbank-Service-Provider für polizeiliche Verbundsysteme, wie insbesondere INPOL-Z und andere Verbunddateien.
  • In seiner Rolle als besondere operative Polizeibehörde für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf den im BKA-Geseetz definierten Gebieten, insbesondere jedoch bei Staatsschutz-Delikten und in Fällen des internationalen Terrorismus kann das BKA Landespolizeibehörden als „Gehilfen“ verpflichten. In diesem Aufgabengebiet kann das BKA auch die „GED = Gemeinsame Ermittlungsdatei im Staatsschutz“ als „sein“ IT-Werkzeug zum Einsatz bringen und subordinierte Landespolizeibehören dazu verpflichten, ebenfalls dieses IT-System zu benutzen, insbesondere, um dort Informationen einzugeben.