Polizeiliche Meldedienste und Sondermeldedienste

POLICE-IT-Glossar:
Was sind polizeiliche Meldedienste und Sondermeldedienste, welchen Zweck verfolgen sie, wer nutzt sie und welche Meldepflichten existieren?

Was sind polizeiliche Meldedienste und welchen Zweck verfolgen sie?

Bei den polizeilichen Meldediensten (KPMD) handelt es sich um Verfahren der Informationsweitergabe in der deutschen Polizei, die schon seit vielen Jahrzehnten praktiziert werden. Es steckte dahinter anfänglich die Idee, dass ein Täter (bzw. eine Tätergruppierung), der/die an einem Ort X eine Straftat begangen hat, auch an einem ganz anderen Ort zuschlagen kann (Perseveranztheorie). Und dass es daher sinnvoll ist, wenn andere Polizeibehörden die Information erhalten über solche Straftaten, Täter oder Begehungsweisen (Modus Operandi).

Wichtige Meldedienste und Deliktsbereiche

Wichtige viel genutzte Meldedienste gibt es in den Deliktsbereichen

  • Rauschgiftkriminalität
  • Wirtschaftskriminalität
  • Eigentumskriminalität und KFZ-Kriminalität
  • Organisierte Kriminalität,
  • insbesondere im Zusammenhang mit Rockern
  • Fälschung von Zahlungsmitteln
  • Geldwäsche
  • IuK-Kriminalität
  • Kinderpornografie
  • Welche Meldepflichten existieren und wer entscheidet darüber?

    Welches Ereignis im jeweiligen Deliktsbereich meldepflichtig ist und welche Informationen dann zu erheben und zu übermitteln sind, richtet sich nach jeweils spezifischen, nicht öffentlichen Vorschriften für den jeweiligen Meldedienst. Diese für alle Teilnehmer verbindlichen Vorschriften werden – Polizeiarbeit in Deutschland ist Ländersache! – von dafür jeweils zuständigen gemeinsamen Projektgruppen erlassen und bei Bedarf fortgeschrieben.

    Nachdem ein meldepflichtiges Ereignis von der lokal zuständigen, sachbearbeitenden Polizeidienststelle festgestellt und die Informationen erhoben wurden, muss diese Polizeidienststelle innerhalb kurzer (festgelegter) Frist eine entsprechende Mitteilung absetzen an die zuständige Zentralstelle. Das ist i.d.R. das übergeordnete Landeskriminalamt. Dort wird die gemeldete Information bearbeitet, z.B. abgeglichen mit anderen, vergleichbaren Taten, Tätern, etc.: Also bewertet und angereichert, wo notwendig. Und die so von der Zentralstelle qualifizierte Meldung wird – auch das wieder innerhalb vorgeschriebener Frist – weitergeleitet an die Zentralstelle beim Bundeskriminalamt. Dort gibt es diverse Verbunddateien, das sind Datenbanken, in denen die Meldungen aller Polizeibehörden zu einem bestimmten Meldedienst zusammenfließen und von berechtigten Anwendern aus allen Polizeibehörden abgefragt werden können.

    Kritik an den Meldediensten

    Aus der Sicht vieler Polizeibeamter und aus der Sicht vieler Polizeidienststellen sind die Meldedienste vor allem eine lästige Pflicht: Die Erfassung meldepflichtiger Ereignisse muss erfolgen, kostet Zeit und Aufwand und ein Gegenwert ist auf lokaler Ebene kaum oder gar nicht greifbar. Gerade in Zeiten, in denen Polizei immer mehr Aufgaben übernehmen soll und gleichzeitig überall Personal „abgebaut“ wird, werden solche überflüssigen (, weil technisch ja vermeidbaren!) Mehrarbeiten als Zumutung empfunden. Dies gilt umso mehr, als im Rahmen der Weiterentwicklung des polizeilichen Verbundsystems INPOL schon lange vor der Jahrtausendwende den Polizeibehörden in der INPOL-Konvention versprochen worden war, dass INPOL-Neu die mehrfache Erfassung bzw. Abfrage der gleichen Daten überflüssig machen würden. Auf die Einlösung dieses Versprechens wartet die Polizei in Deutschland noch heute.

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