Mission almost accomplished

Die ‚Berliner Erklärung‘, das Manifest der Innenminister der Unionsparteien vom August 2016 mit Forderungen zur Inneren Sicherheit ist nahezu vollständig durchgesetzt. Dabei herausgekommen sind mehr Überwachung, härtere Strafen und schärfere Gesetze. Ob „Deutschland damit noch sicherer wird“, wie die Union behauptet, muss sich allerdings erst noch zeigen.

Berliner Erklärung der Unions-Innenminister

August 2016 – die Sommerferien neigten sich landauf, landab dem Ende zu und in der Union begann der lange Endspurt auf das Superwahljahr 2017. Zum Auftakt legten die acht Länder-Innenminister der Unionsparteien gemeinsam mit dem Bundesinnenminister die Berliner Erklärung [1] vor. Mit den dort formulierten „zusätzlichen Maßnahmen“ wollten sie „Deutschland noch sicherer machen“. 24 einzelne Forderungen umfasst allein die Liste zur Verbesserung der Sicherheit.

Auffällig ist schon die Art der Präsentation: Mit der Floskel „Wir fordern …“ beginnen 18 der 24 Einzelpunkte. Das Verb „fordern„, so erfährt man aus dem Duden, bedeutet, „einen Anspruch zu erheben, etwas zu verlangen, jemandem etwas abzuverlangen bzw. zu einer Leistung zu zwingen“. Wer dieser jemand ist, von dem die Unions-Innenminister dies alles verlangen, wird in der Erklärung nicht ausgeführt. Vieles davon, wie z.B. mehr Personal für die Polizei oder Justiz, liegt im Verantwortungsbereich dieser Innenminister, bzw. die Regierung, der sie angehören.

Diese „Berliner Erklärung“ ist vor allem als Manifest der Union in Zeiten des anbrechenden Wahlkampfs zu verstehen. Damit wird dem Koalitionspartner – meist SPD – signalisiert: In Sachen Innere Sicherheit bestimmt die Union den Takt und die Marschrichtung. Und so kam es dann ja auch weitgehend im vergangenen dreiviertel Jahr. Vor allem im Bund, wo die SPD gefühlt jede Forderung ihres großkoalitionären Partners mittrug. In der Mehrzahl handelt es sich um deutliche Verschärfungen, vor allem im Bereich der Überwachung, gegenüber dem, was Union und SPD im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart hatten. In der emotional aufgeladenen Stimmung nach der Ankunft von hunderttausenden von Asylsuchenden seit 2015 und nach drei Anschlägen in Deutschland im letzten Jahr verspricht sich eine Partei mit Forderungen nach mehr Law, Order und Strafverschärfung mehr Zustimmung vom Wähler.

In den folgenden Tabellen sind die wesentlichen Forderungen thematisch gegliedert zusammengefasst. Der jeweilige Stand der Umsetzung ist angegeben, sofern bekannt.

Mehr Personal und bessere technische Ausstattung

Forderung Anmerkung zur Umsetzung
15.000 zusätzliche Polizisten bei Bund und Ländern (zwischen 2015 und 2020) Die Zahl gleicht allenfalls aus, was in den letzten Jahren an Personal abgebaut wurde; es dauert Jahre, bis neu eingestellte Kräfte ausgebildet sind; Behörden haben zunehmend Schwierigkeiten, qualifizierte Bewerber zu finden. Mehr Polizeibeamte, die besser, weil spezialisierter ausgebildet sind, könnten zu mehr Sicherheit ganz entscheidend beitragen. Dazu müssen nicht unbedingt mehr Beamte eingestellt werden. Auch die bisherige „Zweckentfremdung“ von Polizeibeamten als technische Dienstleister im IT-Bereich könnte zur Linderung des Personalengpasses beitragen (mehr dazu in [2]).
Mehr spezialisiertes Personal bei den Staatsanwaltschaften in den Bereichen Wohnungseinbruch und Organisierte Kriminalität Justiz ist Aufgabe der Länder; Status der Umsetzung unbekannt
Mehr Investitionen in die Bewaffnung mit Mitteldistanz- und Langwaffen Es handelt sich um Spezialbewaffnung für den ‚Anti-Terror-Einsatz‘; gleichzeitig leiden viele Polizeibehörden unter der völlig veralteten Waffenausstattung für den „normalen“ Polizeivollzugsdienst
Bessere Ausstattung, z.B. mit ballistischen Schutzwesten, – helmen und Bodycams Derzeit laufen Pilotprojekte zum Einsatz der Bodycams bei vielen Polizeibehörden, die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen sind noch nicht überall gegeben

Mehr Strafen, schärfere Gesetze

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Forderung Anmerkung zur Umsetzung
Fahrverbot als Strafsanktion aktuell vom Tisch, u.a. wegen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot (Pendler!)
Nachträgliche Therapieunterbringung von Straftätern
Strafverschärfung für gewerbs- und bandenmäßige Cyberdelikte
Strafverschärfung bei Angriffen jeglicher Art gegen Polizisten und Rettungskräfte Ende April 2017 vom Bundestag beschlossene Änderung, insbesondere der §§ 113ff des Strafgesetzbuches mit verschärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahre) bei Angriff (jeglicher Art) auf Polizei, Rettungskräfte und Personen, die denen gleichstehen; soll, lt. Gesetzentwurf, den „spezifischen Unrechtsgehalt des Angriffs auf einen Repräsentanten der staatlichen Gewalt im Strafausspruch deutlich machen“. (Vergleichbare Regelungen für Angriffe auf andere Repräsentanten der staatlichen Gewalt stehen allerdings noch aus …); Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit wird von Experten bezweifelt; gilt manchen als Kotau der Politik gegenüber den Polizeigewerkschaften; siehe auch [3]
Streichung des „minder schweren Falles“ des Wohnungseinbruchs und Strafverschärfung durch Erhöhung der Mindeststrafe auf ein Jahr derzeit als nicht öffentlicher Referentenentwurf. siehe auch [4]

Mehr Überwachung

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Forderung Anmerkung zur Umsetzung
Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, Einkaufszentren, Verkehrsknotenpunkten, sowie im Nahverkehr gilt als Allheilmittel für mehr Sicherheit in Kommunen, Ländern und beim Bund; vor allem von der Union kommen Bemühungen zur automatisierten Gesichtserkennung und zur Nutzung der Passfotos der Bevölkerung für diese Zwecke (so in dem Ende April beschlossenen Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises)
Möglichkeit der In-Verwahrung-Nahme von Pässen von Ausländern bzw. Doppelstaatlern bei Vorliegen eines Ausreiseverbots
Elektronische Fußfesseln für Gefährder und „verurteilte Extremisten“ u.a. im gerade verabschiedeten neuen BKA-Gesetz geregelt

Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Forderung Anmerkung zur Umsetzung
Wohnungseinbruchdiebstahl: Telekommunikationsüberwachung und Nutzung der Vorratsdatenspeicherung, auch wenn keine bandenmäßige Begehung vorliegt Referentenentwurf für Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung soll vorliegen, ist jedoch nicht öffentlich, siehe auch [5]
Vorratsdatenspeicherung soll vom BKA genutzt werden dürfen §52 des neuen BKA-Gesetzes
Vorratsdatenspeicherung soll von den Verfassungsschutzämtern genutzt werden dürfen Zumindest im CSU-geführten Bayern seit 2016 Gesetz
Vorratsdatenspeicherung auch für Email und Soziale Medien
Vorratsdatenspeicherung: Erweiterung um den Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung Umgesetzt in §100a, Abs. 2.1a der Strafprozessordnung
Vorratsdatenspeicherung: Erweiterung der Speicherfrist auf 6 Monate statt bisher 10 Wochen Geregelt in §113b Telekommunikationsgesetz; derzeit noch unverändert bei 10 Wochen
Schnellstmöglicher Einsatz von Quellen-TKÜ, Telekommunikationsüberwachung und „Online-Durchsuchung“ durch Polizei und Verfassungsschutz Methoden der „heimlichen Informationsbeschaffung“ (siehe auch §§98a ff der StPO) für BKA, BfV und BND zulässig (nach §8 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz)

Cyberabwehr, Cyberspionage, Cybersabotage

Forderung Anmerkung zur Umsetzung
Intensivierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern durch stärkere Bündelung beim BKA und beim Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesinnenminister De Maizière unternahm Anfang Januar 2017 mit Vorlage seiner „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“ [6] den letzten Vorstoß bisher zum Umbau der Sicherheitsarchitektur in Deutschland und zur Zentralisierung der Länder-Polizeibehörden und der Länder-Verfassungsschutzbehörden bei der jeweiligen Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums; siehe auch [7]

Zusammenarbeit zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, auch auf europäischer Ebene

Forderung Anmerkung zur Umsetzung
Ausbau und Stärkung des gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin Nach den für das GTAZ nicht gerade vorteilhaften Berichten über dessen Tun und Lassen im Fall Anis Amri aus der öffentlichen Diskussion verschwunden
Ausbau und Stärkung des Anti-Terror-Zentrums bei Europol
EU soll die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen schaffen für eine Vernetzung der polizeilichen, nachrichtendienstlichen und der weiteren für die Sicherheitsbehörden relevanten Datenbanken aller EU-Staaten In Deutschland hapert es vor allem an der Fähigkeit zur Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Länder und mit dem Bund; unklar, was die EU dazu beitragen soll …
Europaweite Vernetzung der nationalen Fingerabdruck- und DNA-Datenbanken
Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Besserer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu Waffenerlaubnissen und -verboten, sowie perspektivisch eine Vernetzung der nationalen Waffenregister.

Quellen und verwandte Beiträge

[1]   Berliner Erklärung der Innenminister und -senatoren von CDU und CSU zu Sicherheit und Zusammenhalt in Deutschland, 19.08.2016
http://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1577972

[2]   IT-Verbundprojekte der Polizei: Zugleich-Aufgaben sind Ursache für späteres Scheitern, 22.10.2013, POLICE-IT
https://police-it.net/it-verbundprojekte-der-polizei-haende-hoch-hilft-nicht-weiter

[3]   Der Polizist als Opfer, 31.01.2017, Thomas Fischer in Zeit.de
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-01/polizist-opfer-gewalt-fischer-im-recht

[4]   Papiertiger! Die Beschlüsse der Innenminister zum Wohnungseinbruchdiebstahl, 16.12.2016, CIVES
http://cives.de/papiertiger-die-beschluesse-der-innenminister-zum-wohnungseinbruchsdiebstahl-4044

[5]   Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen, 01.12.2016, CIVES
http://cives.de/beabsichtigte-strafverschaerfung-bei-wohnungseinbruch-ausweitung-funkzellenabfrage-3997

[6]   Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten, 03.01.2017, Abdruck eines „Interviews“ mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Namensartikel/DE/2017/namensartikel-faz.html

[7]   Anmerkungen zur den Leitlinien des Bundesinnenministers für einen starken Staat in schwierigen Zeiten – Staatsstreich auf leisen Sohlen – Teil 1, 03.01.2017,
http://cives.de/staatsstreich-auf-leisen-sohlen-teil-1-4054

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