Der PIAV ist tot (?), es lebe Polizei 2020

Update vom 14.12.2016: Eklatante Widersprüche des BMI: Wieder ein Jahr Verzögerung beim PIAV aber angeblich „alles im Plan“
Auf der BKA-Herbsttagung hatte der Bundesinnenminister den PIAV als „wichtige Vorarbeiten“ bezeichnet und seine Visionen von der „Polizei 2020“ verkündet. Wenige Tage später bei der Herbsttagung der Innenminister erklärten diese das neue Vorhaben: Eine „grundlegende Modernisierung und Vereinheitlichung des Informationswesens der deutschen Polizei“. Seither versuchen wir, von der Pressestelle des BMI Antworten zu erhalten zur Zukunft des PIAV und zum geplanten „fachlich-technischen Gesamtsystem“. Auch wenn noch längst nicht alle Fragen geklärt sind: In Umrissen ist zu erkennen, was in den nächsten Jahren geplant ist. Zeitgleich dazu soll – wie geplant – der PIAV weiter umgesetzt werden. Ein anspruchsvolles Vorhaben!

Update vom 14.12.2016:
Am 8.12.2016 antwortet das BMI auf unsere Presseanfrage:
Die aktuelle PIAV-Zeitplanung ist nicht beeinträchtigt.

Am gleichen Tag antwortet das BMI im Bundestag auf eine Kleine Anfrage:
Die nächste Stufe des PIAV kommt erst 2018, also ein Jahr später als geplant.

Sind solche Widersprüche „nur“ Versehen oder schon absichtliche Täuschung?!

Update vom 09.12.2016:
Anlass für die erste Veröffentlichung dieses Artikels am 18.11.2016 war die Rede von Bundesinnenminister De Maizière auf der BKA-Herbsttagung. Ende November fand dann die Herbsttagung der Innenminister statt. Auf deren Abschluss-Pressekonferenz verkündeten der Bundesinnenminister und sein saarländischer Amtskollege Bouillon weitere, neue Absichten zur Zukunft des Informationswesens der Polizei in Deutschland. PIAV kam darin mit keinem Wort vor. Vielmehr standen diese drei Punkte im Vordergrund:

Absichtserklärungen auf der Herbsttagung der Innenminister

  1. Die „grundlegende Modernisierung und Vereinheitlichung“ des Informationsmanagements der deutschen Polizei
  2. die Absicht zur „Einführung eines einheitlichen Fallbearbeitungssystems (eFBS)“, welches der Bund den Ländern „kostenneutral“ zur Verfügung stellt
  3. „die Notwendigkeit, dass alle verfügbaren und relevanten Informationen in einem fachlichen und technischen Gesamtsystem in einer Gesamtarchitektur für die Polizei der Länder und im Bund nutzbar sind.“

Fragen an das Bundesinnenministerium: Was heißt das konkret?

Wir haben in mehreren Fragerunden bei der Pressestelle des Bundesinnenministeriums versucht, diese neuen Absichten nachvollziehbar zu machen und zu erfahren, was dies für den PIAV bedeutet, den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund.

Update vom 14.12.2016

Vom „Scheitern des PIAV“ will man im BMI aktuell nichts wissen
Das BMI widerspricht sich selbst und am gleichen Tag

Der PIAV sei „ ein zentraler Bestandteil des polizeilichen Informationsmanagements von Bund und Ländern. Die Modernisierung der Bund-Länder-Informationsarchitektur im Polizeibereich soll laufende Projekte und somit auch den PIAV inklusive der aktuellen Zeitplanung nicht beeinträchtigen.“ [Fettung durch den Verfasser]

Dieses Zitat stammt aus einer Antwort der Presseabteilung des BMI vom 08.12.2016 auf unsere Presseanfrage. Darin hatten wir die unten in der Tabelle wiedergegebenen, ursprünglichen Termine detailliert aufgeführt.

Ebenfalls am 08.12.2016 wurde die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag [*] veröffentlicht. Dort steht allerdings etwas ganz anderes, nämlich:
„Die Wirkbetriebsaufnahme der PIAV Datei Rauschgiftkriminalität [=BtM = Stufe 2 des PIAV] ist für den 1. Februar 2018 geplant.“ Das heißt praktisch: Die Einführung der Stufe 2 des PIAV (=Rauschgiftkriminalität (BtM), Gewaltdelikte und gemeingefährliche Straftaten) verzögert sich um ein ganzes Jahr.

*) Quelle:
Antwort der Bundesregierung vom 08.12.2016 [DBT-Drs. 18/10590] auf Frage Nr. 24 in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zur „Rechtswidrigen Speicherung von personenbezogenen Daten in der Falldatei Rauschgift“.

Seitens des BMI hält man also daran fest versucht man also – unter Inkaufnahme solcher Widersprüche – , den Eindruck zu erwecken, dass in den folgenden Jahren die weiteren Ausbaustufen des PIAV, wie bisher geplant, in den Wirkbetrieb gehen sollen:

Jahr der geplan-
ten Einführung
Ausbaustufe / Deliktsbereich
2017 jetzt (*) „geplant“ für den 01.02.2018 BtM [=Betäubungsmittel],
Gewaltdelikte,
gemeingefährliche Straftaten
2018 zzgl. der für Stufe 2 aufgelaufenen Verzögerung von mindestens einem Jahr Eigentumsdelikte,
Sexualdelikte,
Cybercrime
2019 zzgl. der für Stufe 2 aufgelaufenen Verzögerung von mindestens einem Jahr Schleusung,
Menschenhandel,
Dokumente
2020 zzgl. der für Stufe 2 aufgelaufenen Verzögerung von mindestens einem Jahr Wirtschaftskriminalität,
Falschgeld,
Korruption
2021 zzgl. der für Stufe 2 aufgelaufenen Verzögerung von mindestens einem Jahr Politisch motivierte Kriminalität
2022 zzgl. der für Stufe 2 aufgelaufenen Verzögerung von mindestens einem Jahr Organisierte Kriminalität

Zeitgleich zur planmäßigen, weiteren Umsetzung des PIAV soll die „Modernisierung und Vereinheitlichung des Informationsmanagements der deutschen Polizei“ erfolgen und sollen „alle verfügbaren und relevanten Informationen in einem fachlichen und technischen Gesamtsystem in einer Gesamtarchitektur für die Polizei der Länder und im Bund nutzbar“ sein.

Wie man sich das im Einzelnen vorstellt, haben wir versucht durch Fragen und Nachfragen zu klären. Längst sind noch nicht alle beantwortet. Doch zeichnet sich aktuell das folgende Bild ab:

BKA und Bundespolizei erhalten ein „gemeinsames Fallbearbeitungssystem“

  • Zunächst sollen die Fallbearbeitungssysteme des BKA [=b-case] und der Bundespolizei [= b-case] „konsolidiert“ werden.
  • Ergebnis soll ein gemeinsames Fallbearbeitungssystem von BKA und BPol sein.
  • Zur Wirkbetriebsaufnahme sollen dann „alle notwendigen und relevanten Daten aus den jetzigen Systemen der beiden Behörden“ migriert [d.h. ins neue System übernommen] werden.

Zum angekündigten „einheitlichen Fallbearbeitungssystem (eFBS)“

  • „Grundsätzlich handelt es sich bei dem sogenannten eFBS um ein mandantenfähiges Fallbearbeitungssystem, welches sich derzeit noch in einer frühen Planungs- und Ausbaustufe befindet.“
  • „Festlegungen … zu Nutzungsentgelten sind aufgrund des frühen Projektstadiums noch nicht getroffen.“
  • „Sollte eine Mitnutzung des [gemeinsamen Fallbearbeitungssystems von BKA und BPol (sic!)] von einzelnen Länderpolizeien gewünscht werden, sind hierzu noch Vereinbarungen über eine ggf. notwendige Datenmigration zu treffen.“

Völlig offen ist aktuell, was mit den derzeitigen Fallbearbeitungssystemen der Länder geschieht und – insbesondere – wie die vorhandenen und in den nächsten Jahren hinzukommenden Daten aus den Systemen der Länder in das fachliche und technische Gesamtsystem kommen sollen. Dazu unten mehr.

Große Skepsis zum PIAV ist nach wie vor begründet

Insofern bleiben wir bei unserer skeptischen Einschätzung zur Zukunft des PIAV und meinen: Das Scheitern des Projekts PIAV ist noch immer absehbar. Wir schreiben auf diesem Blog seit Jahren darüber [4a, 4b]. Noch im Frühsommer diesen Jahres hatte das BMI auf unsere Anfrage mitgeteilt, dass ein „Plan B“ für PIAV nicht existiert [5]. Kurz zuvor und unter dem Eindruck der Anschläge von Paris und Brüssel hatte der Innenminister den Schlachtruf „Ran an die Datentöpfe“ ausgegeben [6]. Das Bundesinnenministerium und das dem unterstellte Bundeskriminalamt sind mitverantwortlich für die Misere des nicht funktionierenden Informationsaustauschs in der deutschen Polizei.

De Maizière täuscht durch euphemistisch vorgetragene Visionen bzw. seine Wunschvorstellungen („Mammutprojekt erfolgreich – BKA-IT grundlegend modernisiert“ – diese Zeitungsmeldung wünscht er sich für die Zukunft) darüber hinweg, dass – unter anderem mit dem PIAV – mehr als ein Jahrzehnt vertan wurde, ohne dass sich bisher an der Situation mit dem „Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden“ viel verbessert hätte. Wie wir an anderer Stelle berichtet hatten, funktioniert der elektronische Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern, z.B. im Falle eines terroristischen Anschlags – nicht einmal ansatzweise.

Für die Konzeption und Entwicklung des Projekts PIAV wurden und werden weiterhin so viel Ressourcen bei Bund und Ländern gebunden waren, dass für sonstige dringend notwendige Entwicklungen (z.B. den Informationsaustausch zwischen Vorgangs- und Fallbearbeitungssystemen im jeweiligen Land) weder Personal noch Geld übrig war oder ist. Nach wie vor vertun Kriminalpolizisten tagtäglich viele Stunden ihrer Arbeitszeit damit, an sich gleiche Informationen in verschiedenen polizeilichen Informationssystemen „einzupflegen“. Oder in unterschiedlichen Datenbanken Abfragen zu machen. Und daran wird sich, auch mit der jetzt angekündigten Einführung des „einheitlichen Fallbearbeitungssystems“ bzw. eines „fachlichen und technischen Gesamtsystems“, so schnell nichts ändern. Ganz im Gegenteil!

RSCase ist bereits seit Jahren das „einheitliche“ Fallbearbeitungssystem von zwei Drittel aller Polizeibehörden in Deutschland

Zwei Drittel der Bundesländer, sowie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt nutzen schon seit Jahren das Fallbearbeitungssystem RSCase der Firma Rola Security Solutions GmbH. Dass es sich dabei immer um das gleiche System handelt, fällt nicht weiter auf, weil RSCase bei jeder Behörde individuell getauft werden durfte [10]. In Bayern heißt es EASY, in Schleswig-Holstein MERLIN, in Sachsen EFAS, in Nordrhein-Westfalen CASE, in Berlin CASA, in Niedersachsen SAFIR und beim BKA und der Bundespolizei heißt RSCASE b-case. Doch egal, was draufsteht, es ist jeweils RSCase drin.

Ein erster Schritt der angekündigten „Modernisierung“ soll nun darin bestehen, das „zunächst die Fallbearbeitungssysteme des BKA [=b-case (BKA) /d. Verf.] und der Bundespolizei [=b-case (BPol) /d. Verf.] „konsolidiert“ werden. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, wurde nicht erklärt. Ziel soll ein „gemeinsames Fallbearbeitungssystem (eFBS)“ der beiden Behörden werden, das – so der Bundesinnenminister – „wir dann bis 2019/2020 fertig haben werden. Sehr anspruchsvolles Vorhaben!“Vor der anschließenden Wirkbetriebsaufnahme des gemeinsamen Fallbearbeitungssystems von BKA und BPol sollen alle notwendigen und relevanten Daten aus den jetzigen Systemen der beiden Behörden migriert [d.h. in das neue System übertragen worden / d. Verf.] sein.

Vom gleichen Hersteller ließ das BMI auch das PIAV-Zentralsystem entwickeln

Der Hersteller von RSCase bzw. b-case für BKA und Bundespolizei, die Firma Rola Security Solutions, wurde 2014 vom Bundesinnenministerium beauftragt mit der Entwicklung des PIAV-Zentralsystems beim Bundeskriminalamt [11]. „Wenn alle das gleiche System vom gleichen Hersteller einsetzen, muss es doch klappen mit dem Austausch von Informationen“, war die schlichte, wie nie überprüfte Hypothese, die solchen Beschaffungsentscheidungen zugrunde lag.

Ob das nun geplante, gemeinsame Fallbearbeitungssystem der Bundesbehörden dann neben dem PIAV-Zentralsystem steht oder dieses ersetzt: Auch das eine ungeklärte Frage.

Die Situation für die CRIME-Länder

Für die CRIME-Länder, also Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen, sowie das Zollkriminalamt wird die Situation durch die aktuellen Beschlüsse nicht einfacher. Denn im CRIME-Lager musste man schon vor Monaten zur Kenntnis nehmen, dass CRIME technisch veraltet, unsicher, instabil, nicht zukunftsfähig und für den PIAV kaum geeignet ist. Daher bemühen sich die vier Länder der CRIME-Kooperation auch heftig intern und – nach außen hin möglichst ohne Staub dabei aufzuwirbeln – um eine zukunftsfähige Lösung [13]. Sie soll es ihnen erlaubt, das Gesicht zu wahren, wenn sie CRIME ggf. durch ein neues System ersetzen. Der Trennungsschmerz bei den Verantwortlichen der CRIME-Kooperation dürfte gemildert werden durch die Tatsache, dass für die Anpassung von CRIME an den PIAV noch Fördermittel in Höhe von 2,9 Millionen Euro bei der Europäischen Kommission beantragt und gewährt worden waren [in 13].

Was sollen diese Länder nun tun? Das angekündigte „einheitliche Fallbearbeitungssystem (eFBS)“ befindet sich – nach Darstellung des BMI – noch in einem frühen Planungsstadium. Der PIAV soll entsprechend dem Zeitplan ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden. Sollen sie also weitermachen mit CRIME und dessen bekannten Schwächen? Auch hier: Fragen über Fragen …

Informationsaustausch auf europäischer Ebene – ein weiteres Motiv des Bundesinnenministers

Ein weiteres Motiv lieferte De Maizière erst am Ende seiner Rede bei der BKA-Herbsttagung. Da kam er auf Europol zu sprechen, die ‚Europäische Polizeiagentur‘. Europol positioniert sich zunehmend als zentrale Informationsdrehscheibe der Sicherheitsbehörden der Europäischen Union und Verteilstation gegenüber Nicht-EU-Behörden. Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus mache dies, so erklären es die Innenpolitiker, notwendig.

Europol, erläutert De Maizière in seiner Rede, hat ein ‚Kerndatensystem‘, also ein Datenbanksystem, in dem sämtliche Informationen über Personen, Vorkommnisse und Straftaten aus allen Ländern gespeichert werden können. Dieses EU-weite Informationssystem soll beliefert bzw. genutzt werden können – möglichst von jeder Polizeidienststelle in Deutschland aus. Das setzt allerdings voraus, dass die (kriminalpolizeilichen) Systeme, hier also die Fallbearbeitungssysteme der Länderpolizeibehörden, „kompatibel“ sind mit dem Europol-System. Sie sollen Informationen liefern, die das Europol-System versteht und Informationen verarbeiten, die von Europol kommen. Das ist nur möglich, wenn man – radikal – alle Fallbearbeitungssysteme / Datenbanksysteme der Kriminalpolizeibehörden in Deutschland auf Linie bringt, nämlich auf die Linie eines „einheitlichen Fallbearbeitungssystems“ bzw. auf die Linie von Europol. Genau dies hat der Bundesinnenminister in seiner Rede beim BKA vorgeschlagen.

Die heute schon absehbaren Folgen der „Modernisierung und Vereinheitlichung“

Auf alle Behörden kommen mit der angestrebten Modernisierung und Vereinheitlichung weitere Aufwendungen und Risiken zu:

  • Denn jede Polizeibehörde (Land/Bund) hat ihr eigenes Polizei(aufgaben-)gesetz. Daraus ergeben sich z.B. die gesetzlich zulässigen Maßnahmen, die die Polizei (des jeweiligen Landes) nach diesem Gesetz durchführen darf. Die entsprechenden landesspezifischen, gesetzlichen Regelungen müssen also eingepflegt werden in das „einheitliche Fallbearbeitungssystem“ und in das angestrebte „technische und fachliche Gesamtsystem“.
  • Jede Polizeibehörde (Land/Bund) hat ihre eigene Organisationsstruktur: Landeskriminalamt, Polizeipräsidien / Direktionen, Kommissariate, Fachdienststellen, Fachhochschulen, Sondereinsatzdienste, Kriminaltechnik usw. Diese Strukturen und die damit verbundenen Funktionsträger = Nutzer müssen eingepflegt werden ins System der Zukunft und fortlaufend aktualisiert werden können.

Was geschieht mit der Fülle der vorhandenen polizeilichen Informationen?!

Die gerade genannten Aufwendungen sind jedoch Kleinkram im Vergleich zu der großen Aufgabe, die jedes Land / jede Behörde selbst zu stemmen haben wird: Das Stichwort heißt Datenmigration [14]: Denn die bisher vorhandenen Daten der Kriminalpolizei müssen entweder übernommen werden ins System der Zukunft und dort weiter bearbeitet werden, bis der jeweilige „Fall“ eben abgeschlossen ist. Viele Fälle, z.B. im Bereich des Staatsschutzes, der Organisierten Kriminalität oder auch der Kapitaldelikte, ziehen sich jedoch über Jahre hin, haben zahlreiche Vernetzungen mit anderen Fällen oder Überschneidungen mit Fällen aus anderen Deliktsbereichen. Diese Informationen sind sozusagen der lebende Organismus, auf dem die kriminalpolizeiliche Arbeit in den genannten Deliktsbereichen beruht. Diese Informationen müssten also zur Verfügung stehen in einem neuen System.

Doch die Migration = Übertragung der schon vorhandenen Daten aus einem bestehenden System in ein neues System, ist ein immens aufwändiger, personalintensiver und damit auch sehr kostenintensiver Vorgang. Der nicht für sämtliche Informationen aus allen Kriminalitätsbereichen innerhalb von wenigen Tagen durchgeführt werden kann. Woher die Fachleute kommen sollen, die solche Aufgaben durchführen können, steht in den Sternen. Was diese Migrationen kosten, ist immens. Das BMI teilte uns dazu nur lapidar mit: „Vereinbarungen über eine ggf. notwendie Datenmigration [sind noch] zu treffen.“p>

Weitere Informationsinseln werden sich bilden

Es besteht somit die reale Möglichkeit, dass die polizeilichen Informationssysteme in Deutschland nicht etwa konsolidiert / zusammengeführt werden, wie dies so euphemistisch auf der BKA-Herbsttagung und bei der Abschlusskonferenz der Innenministertagung angekündigt wurde: Sondern durch das einheitliche Fallbearbeitungssystem bzw. fachlich-technische Gesamtsystem noch weiter aufgefächert werden und noch mehr Inseln dadurch gebildet werden. Weil es in jedem Land dann in naher Zukunft das bisherige, eingeführte Fallbearbeitungssystem gibt [a]. Das auf PIAV angepasste Fallbearbeitungssystem. Daneben das neue einheitliche Fallbearbeitungssystem eFBS bzw. das neue fachlich-technische Gesamtsystem.

Ich gehe davon aus, dass man sich in den meisten Ländern den Aufwand einer umfassenden Migration sparen wird,

  • weil man sie nicht bezahlen kann,
  • weil man die Fachleute nicht finden wird, die eine solche Migration erfolgreich durchführen könnten,
  • weil bei der Migration viele vorhandene Informationen verloren gehen werden, die „so, wie bisher“ im neuen System keinen Platz finden.

Die heute schon absehbare Folge wird sein, dass das eFBS bzw. das neue fachlich-technische Gesamtsystem nur für „neue“ Fälle und „neue Informationen herangezogen wird bzw. nur für Informationen aus bestimmten Deliktsbereichen.

Das seit Jahren verkündete große Ziel – immer verkündet im Hinblick auf den NSU! – , dass Zusammenhänge erkannt werden zwischen aktuellen und vergangenen Taten, Tätern und Organisationen, wird also auch mit der jetzt verkündigten Modernisierung und Vereinheitlichung des Informationsmanagements der deutschen Polizei mit ziemlicher Sicherheit nicht erreicht.

Effektive IT-Werkzeuge für die Kriminalpolizei?! – Fehlanzeige!

Gänzlich verloren geht ferner der Gedanke, dass Fallbearbeitungssysteme, also die wichtigsten IT-Werkzeuge der Kriminalpolizei, auch den Kriminalisten und Analytiker effektiv bei seiner Arbeit unterstützen sollen. Was mit dem Vorschlag des Innenministers allenfalls erreicht werden kann, ist die Einführung eines Generalwerkzeugs, eine Art Kleines Schweizer Messer für das polizeiliche Informationswesen. Dessen Hauptzweck wird darin bestehen, Informationen anzuliefern bei Zentralstellen, wie dem Landeskriminalamt, dem BKA oder eben Europol. Die Funktionen des Kleinen Schweizer Messers werden sich auf Standardaufgaben beschränken müssen. Im Vordergrund wird die Erfassung von Informationen stehen und die Suche nach Informationen. Bedienerfunktionen, die dem Ermittler, Analytiker, Auswerter, Aktenführer oder Kriminaltechniker seine eigentliche fachlich-spezifische Arbeit erleichtern, wird man, so meine Prognose, darin vergeblich suchen. Womit endgültig vergessen ist, was vor Jahren einmal – bevor die Rola-Woge übers Land schwappte – noch mitschwang im Begriff „Fallbearbeitung“.

Die Kriminalpolizei wird mit der Umsetzung dieses neuen Konzept auf das Anliefern von Daten reduziert

Sie soll Informationen liefern, die in die Generalstruktur von Masken und Formularen passen, welche das einheitliche Fallbearbeitungssystem bzw. „gemeinsame fachlich (!)-technische Gesamtsystem“ zur Verfügung stellt. Die wiederum sind vorgegeben durch das Kerndatensystem von Europol bzw. das zukünftige gemeinsame Fallbearbeitungssystem von BKA und Bundespolizei. Statt textueller Beschreibungen eines Tatorts, Tathergangs oder Sachverhalts wird der Polizist gezwungen, beschreibende Bruchstücke der vorhandenen Erkenntnisse zusammen zu klauben aus Katalogen von Begriffen, die – so die Situation heute – unstrukturiert und unsystematisch sind und häufig an der aktuellen Praxis um Lichtjahre vorbei gehen. Diese Schablonisierung polizeilicher Erkenntnisse durch vorgegebene Kataloge ist im Übrigen ein eklatanter Ausdruck von Misstrauen gegenüber den intellektuellen Fähigkeiten der Mitarbeiter. Doch auf kriminalpolizeiliche Arbeit und deren Ergebnisse kommt es hier offensichtlich nicht mehr an: Ermittlung von Tätern, Aufklärung von Straftaten, Prävention vor Ort steht nicht mehr im Fokus. Es geht um das Zuliefern von Informationen an Zentralstellen. Ohne dass bekannt wäre, kontrolliert oder überprüft würde, was mit den Informationen dort dann eigentlich geschieht. Denn zeitgleich zur hier geführten Diskussion wird in diesen Tagen auch eine wesentliche Aufweichung des Datenschutzes und damit auch des Schutzes persönlicher Daten in polizeilichen Informationssystemen vorangetrieben.

Mit solchen Systemen ist auch in Zukunft nicht sichergestellt, dass zwei junge Männer mit Baseball-Mützen und Rücksäcken auf Fahrrädern als das Missing-Link erkannt werden in einer Mord- und Terrorserie, der (soweit bekannt mindestens) zehn Menschen zum Opfer gefallen sind.

Fußnoten

[a]   In mindestens drei Bundesländern gibt es schon heute mehr als ein Fallbearbeitungssystem.

Quellen und Verweise

Die Nummerierung aus der ersten Version des Artikels wurde beibehalten.

[1]   ’Das Scheitern von INPOL-Neu‘ in ‚Weit besser als sein Ruf: Inpol-Fall, der Vorläufer des PIAV‘, 1.10.2013, POLICE-IT
https://police-it.net/weit-besser-als-sein-ruf-inpol-fall-der-vorlaeufer-des-piav : PIAV Stufe 1: Schwierigkeiten mit der Kompatibilität und andere Desaster, 15.09.2016, Police-IT

[2]   ’Was kostet der PIAV?‘
https://police-it.net/themenseiten_piav_uebersicht/was-kostet-der-piav

[3]   ’Polizei 2020′, Rede des Bundesinnenministers, Dr. Thomas De Maizière auf der Herbsttagung des BKA am 16.11.2016
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2016/11/bka-herbsttagung-2016.html

[4a]   ’Was Sie schon immer über den PIAV wissen wollten‘, 05.06.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/piav_was-sie-schon-immer-wissen-wollten

[4b]  Alle Artikel zum Thema PIAV, thematisch geordnet
https://police-it.net/dossiers/pit-piav-alle-beitraege

[5]  ’Hart an der Bankrotterklärung: BMI zum Funktionieren des polizeilichen Informationsaustauschs‘, 24.05.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/hart-an-der-bankrotterklaerung-bmi-zur-funktionsweise-des-polizeilichen-informationsaustauschs

[6]  ’Reine Schaufensterpolitik: De Maizière will „ran an die Datentöpfe“‘, 23.03.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/schaufensterpolitik-de-maiziere-will-ran-an-die-datentoepfe

[7]  ’Wie ist der aktuelle Status und wann soll der PIAV fertig sein?‘
https://police-it.net/themenseiten_piav_uebersicht/aktueller-status-fertigstellungv-fertig-sein

[8]  ’PIAV Stufe 1: Schwierigkeiten mit der Kompatibilität und andere Desaster‘, 15.09.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/piav-stufe-1-schwierigkeiten-mit-der-kompatibilitaet-und-andere-desaster

[9]  ’Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden umgehend voranbringen – Umsetzung von PIAV beschleunigen‘, Bericht des Innenausschusses vom 12.09.2016, Drs-Nr. 21/5921
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/54406/bericht-des-innenausschusses-%c3%bcber-die-drucksache-21-4243-datenaustausch-zwischen-den-sicherheitsbeh%c3%b6rden-umgehend-voranbringen-%e2%80%93-umsetzung-von.pdf

[10]  ’Der „Markt der Fallbearbeitungssysteme“‚ in Polizeilicher Informationsaustausch und der PIAV [3], 29.03.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/polizeilicher-informationsaustausch-und-piav-3

[11]  ’PIAV-Wunschkandidat Rola mit traumhaften Gewinnen‘, 26.11.2014, POLICE-IT
https://police-it.net/piav-wunschkandidat-rola-mit-traumhaften-gewinnen

[12a]  ’Umsatz-/Gewinn-Verhältnis von Rola übertrifft selbst Apple ‚, 04.02.2015, POLICE-IT
https://police-it.net/umsatz-gewinn-verhaeltnis-von-rola-uebertrifft-selbst-apple

[12b]  ’PIAV als Goldgrube‘, 29.01.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/piav-als-goldgrube

[13]  ’Wie leistungsstark sind die IPCC-Produkte?!‘ in ‚Polizeilicher Informationsaustausch und der PIAV [7]‘, 29.06.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/polizeilicher-informationsaustausch-und-der-piav-7

[14]  ’Tipps zur Migration von polizeilichen Informationssystemen‘, 28.12.2014, POLICE-IT
https://police-it.net/tipps-zur-migration-von-polizeilichen-informationssystemen

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3 Gedanken zu „Der PIAV ist tot (?), es lebe Polizei 2020“

  1. Es bleibt abzuwarten, ob die Innenminister das tatsächlich mitmachen.
    Die Herbsttagung der Innenministerkonferenz findet in der übernächsten Woche statt.
    Ich bin gespannt … und wir werden darüber berichten.

    Viele Grüße

    Abbe

  2. Wieso machen die Innenminister der Bundesländer das mit? Ihre Aufgabe und ihr Eid gilt den jeweiligen Ländern und die Minister sollten nicht so Berlin-hörig sein sondern ihrer Pflicht nachkommen ihre Beamten zu unterstützen mit vernünftiger Personalstärke und Ausstattung!
    Wir Bürger haben ein Anrecht auf eine gute Polizei mit ausreichend Beamten.
    Sonst kommen wieder Bürgerwehren in Mode und darauf kann ich verzichten!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Martin M. Schäfer

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