Politik der Inneren Sicherheit 2007 – 2017

„Es kann nicht sein“, sagte der Bundesinnenminister am vergangenen Wochenende, „dass es Bereiche gibt, auf die der Staat gar keine Zugriffsmöglichkeiten hat.“
Wir nehmen diese steile Aussage zum Anlass für eine Bestandsaufnahme der Politik der Inneren Sicherheit der Union bzw. Großen Koalition der letzten zehn Jahre … | Lesedauer: Ca. 15 Minuten

Ist Verrohung ein Problem der Gesellschaft oder auch ein Problem der Politik(er)?!

Immer wieder sonntags betreibt Bundesinnenminister De Maizière Öffentlichkeitsarbeit in eigener Sache. Mitte Juni forderte er in einem Interview mit dem Tagesspiegel Gesichtserkennung, die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ [1]. Damit war er erfolgreich: Wenige Tage später hat die Große Koalition – kurz vor Ende ihre Schaffensperiode in der 18. Wahlperiode – mit ihrer Mehrheit im Bundestag für die massivste Verschärfung der Strafgesetze gesorgt, die diese Land seit vielen Jahren gesehen hat [A].

„Die Gesellschaft verroht“ – oder ist es vielmehr auch die Politik?!

Ebenfalls im Juni gewährte De Maizière dann dem Handelsblatt ein Interview [2]. Das war überschrieben mit der Aussage des Ministers, dass „Die Gesellschaft verroht“. Die Behauptung selbst wäre eine eigene Betrachtung wert. Insbesondere die Frage, ob es wirklich nur die Gesellschaft ist, die hier „verroht“. Oder ob es nicht vielmehr auch die gerade von De Maizière vertretene Politik ist, die mit Menschen und ihren Rechten außerordentlich ruppig, viele sagen inzwischen „unmenschlich“, umgeht. Eine Politik, die von den Mitarbeitern in den Jobcentern äußerste Strenge und penible Kontrolle von Hartz-IV-Empfänger verlangt. Oder die – vor allem in Person des Bundesinnenministers selbst – wiederholt auch mit nachweislich falschen Behauptungen, seit Jahren üble Scharfmacherei gegen Flüchtlinge betreibt. Eine Politik, die allein in der 18. Wahlperiode die Asylgesetze so verschärft hat, dass vom ehemaligen Grundrecht auf Asyl nichts mehr übrig ist. Vertreten von einem Minister, der sich als christlich bezeichnet und dem nichts anderes einfällt, als achselzuckend wegzusehen, wenn pro Jahr tausende Menschen an der maßgeblich von ihm dichtgemachten Grenze an der Südküste des Mittelmeers ertrinken. Während die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz seit mehr als einem Jahrzehnt von der Kanzlerin und den De Maizières, Kauders und Schäubles ausgesessen [B] wird. Das sei allerdings nur am Rande bemerkt.

Der totalitäre Anspruch des Verfassungsministers

Wes Geistes Kind dieser Minister ist, dessen Amt auch mit der Bezeichnung des ‚Verfassungsministers‘ verbunden ist, ließ er in einer Nebenbemerkung im Interview mit dem Handelsblatt erkennen. Vorausgegangen war die Frage nach verschlüsselter Kommunikation in Messengerdiensten. „Aber es kann nicht sein, dass es Bereiche gibt, auf die der Staat gar keine Zugriffsmöglichkeiten hat.“ sagte De Maizière daraufhin. Eine steile These!

De Maizière hat diesen umfassenden Anspruch nicht erfunden. Es gibt ihn längst. Die Politikwissenschaft nennt diesen Anspruch Totalitarismus: Die Bundeszentrale für politische Bildung, eine Institution im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, die nicht im Verdacht steht, politische Konzepte allzu reißerisch zu beschreiben, erklärt dazu:

„Totalitarismus bezeichnet eine politische Herrschaft, die die uneingeschränkte Verfügung über die Beherrschten und ihre völlige Unterwerfung unter ein (diktatorisch vorgegebenes) politisches Ziel verlangt. Totalitäre Herrschaft, erzwungene Gleichschaltung und unerbittliche Härte werden oft mit existenzbedrohenden (inneren oder äußeren) Gefahren begründet, wie sie zunächst vom Faschismus und vom Nationalsozialismus, nicht zuletzt auch im Sowjetkommunismus Stalins von den Herrschenden behauptet wurden. Insofern stellt der Totalitarismus das krasse Gegenteil des modernen freiheitlichen Verfassungsstaates und des Prinzips einer offenen, pluralen Gesellschaft dar“. [3]

Umfassende Kontrolle und Überwachung – die „Erfolge“ der Politik der Inneren Sicherheit der letzten zehn Jahre

Ob die Bemerkung von De Maizière ein Versehen war, muss bezweifelt werden. Eher schon ein Freud’scher Versprecher: Denn er spricht da nur deutlich aus, was er und insbesondere sein Amtsvorgänger Schäuble, der geistige Vater dieser Politik, seit zehn Jahren praktisch und mit Erfolg umsetzen: Die konsequente und umfassende Kontrolle und Überwachung aller Bewohner dieses Landes.

2007: Das Konzept vom Digitalen Tsunami

Vor zehn Jahren, 2007, war Schäuble Innenminister im Kabinett Merkel I. Unter seinem Vorsitz im Rat der Europäischen Innenminister legte eine informelle, sogenannte ‚Zukunftsgruppe‘ damals ein Konzept vor für eine ‚Strategie des Umbaus der öffentlichen Sicherheitsbehörden in einer vernetzten Welt‘ [a]: Das Ziel wird darin klar benannt:

„Jedes Objekt, das ein Mensch benutzt, jede Transaktion, die er macht und beinahe jeder Geschäftsgang oder jede Reise, die er unternimmt, erzeugt einen detaillierten digitalen Datensatz. Dies generiert einen wahren Schatz an Information für öffentliche Sicherheitsorganisationen und eröffnet gigantische Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Produktivität der öffentlichen Sicherheit.

[Fettung durch d. Verf.]

Seit 2008: Mehr! mehr! mehr! Befugnisse für die Sicherheitsbehörden des Bundes

Seitdem arbeitet die Union konsequent an der Umsetzung dieses Konzepts. Die SPD, bis 2009 und dann seit 2013 wieder Partner der Union in einer Großen Koalition, verhalf der Union in jedem Einzelfall zuverlässig zu der notwendigen Mehrheit im Bundestag. Wir verdanken dieser Politik der Inneren Sicherheit, dass das Bundeskriminalamt schon 2008 umfassende Befugnisse erhalten hatte für die Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus. Dazu gehörte damals schon die Quellen-TKÜ. Bis das BKA-Gesetz dann vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig und in Teilen nichtig kassiert wurde, vergingen Jahre.

Vor wenigen Wochen wurden BMI und das BKA „belohnt“ mit einem komplett neu gefassten BKA-Gesetz [C]. Es sollte – angeblich – die Verfassungswidrigkeit des alten BKA-Gesetzes beseitigt. In Wirklichkeit wurde dieser Vorwand lediglich genutzt, um mit dem neuen umfangreichen Gesetz die Polizeibehörden der Länder faktisch unter die Kuratel des BKA zu stellen und damit die föderale Struktur der Sicherheitsbehörden aus den Angeln zu heben [D].

Ähnlich geschah es mit der Vorratsdatenspeicherung. Das alte Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Das neue Gesetz, 2015 vorgelegt gegen die deutliche Warnung der EU-Kommission, dass dieses Gesetz nicht vereinbar sei mit der EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung, wurde dennoch verabschiedet. Verfassungsbeschwerden gegen die neue Fassung gingen an dem Tag beim Verfassungsgericht ein, an dem das Gesetz in Kraft trat. Ab dem kommenden Samstag (1.7.2017) müssen alle TK-Provider die Verkehrsdaten aller Kommunikationsvorgänge und die Standorte aller Mobiltelefonnutzer beim Telefonieren auf Vorrat speichern und für längere Zeiträume vorhalten, für den Fall, dass die Polizei darauf Zugriff beansprucht.

Update am 29.06.2017: Die Bundesnetzagentur hat am 28.06. [15] die Durchsetzung dieser gesetzlichen Pflicht gegenüber den TK-Providern ausgesetzt. Dem war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 22.06. vorausgegangen, das feststellt, dass der klagende Internet-Zugangsprovider „bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht verpflichtet ist, die in § 113b Abs. 3 TKG genannten Telekommunikationsverkehrsdaten zu speichern (Az. 13 B 238/17).“ Die Bundesnetzagentur nahm die „über den Einzelfall hinausgehende Begründung“ dieses Urteils zum Anlass, auf Maßnahmen zur Durchsetzung gegenüber allen TK-Providern zu verzichten.

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde gesetzlich mit mehr Befugnissen ausgestattet, danach der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Die „innere Sicherheit“ wurde damit nicht verbessert …

Mit diesen umfassenden neuen Befugnissen für die Sicherheitsbehörden des Bundes wurden Terroranschläge allerdings weder rechtzeitig erkannt, noch verhindert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stand hilflos vis-à-vis als es zu einem umfassenden Angriff auf die IT-Infrastruktur des Deutschen Bundestages kam [E]. Ebenso beim millionenfachen Diebstahl von Kundendaten bei der Telekom [F]. Für die Abwehr des Angriffs auf Privatpersonen und Unternehmen, wie zuletzt mit „Wannacry“ vor wenigen Wochen, ist das BSI gar nicht zuständig [G]. Schon diese wenigen Beispiele demonstrieren, dass mehr Befugnisse die Sicherheit in diesem Land nicht erhöht haben [H].

Der BND darf jetzt qua Gesetz überwachen

Der Bundesnachrichtendienst, seit Snowden bekanntlich eifriger Zuarbeiter der amerikanischen Dienste, bekam nicht etwa Grenzen aufgezeigt. Vom „Abhören unter Freunden“, das angeblich gar nicht geht ist die Bundeskanzlerin weit abgerückt. Nein, die Mehrheit im Bundestag stattete den BND mit allen Befugnissen aus, die die Überwachungsmethoden gesetzlich legitimieren, die nach Snowden angeprangert worden waren [4]. Mutmaßlich um die Einzelheiten nach dieser neuen Gesetzesfassung zu klären, reiste der Bundesinnenminister mehrfach zu Arbeitsbesprechungen in die Vereinigten Staaten. Deren Zweck und Ergebnis, wie sollte es anders sein, geheim gehalten werden [5]. Was könnte besser belegen, dass Überwachung und Kontrolle das eigentliche strategische Ziel dieser Politik der Inneren Sicherheit sind?!

Mehr Kontrolle und mehr Überwachung auch in scheinbar harmlosen „zivilen“ Gesetzen

Wir verdanken dieser Politik allerdings auch ein zentralisiertes Meldewesen [6], die Einführung biometrisch lesbarer Ausweise [7], deren Fotos nach dem jüngsten, wiederum erfolgreichen Gesetzgebungsvorhaben [8] von De Maiziere nun auch zur Videoüberwachung und Gesichtserkennung verwendet werden dürfen.

Lückenlose Kontrolle und Überwachung von Steuerpflichtigen …

Auch Schäuble war als Finanzminister nicht untätig: Ein besonderes Meisterwerk aus dem Hause des Dr. Schäuble stellen die ‚GOBD‚ dar – die ‚Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD)‘ [I]. Sie stellen den steuerpflichtigen Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Handwerker oder Ladenbesitzer vor das Dilemma: Entweder weitere Nachtschichten einzulegen bzw. Mitarbeiter einzustellen, die die meisten Betriebe aufgrund ihrer Größe weder bezahlen noch anleiten und überwachen kann. Oder das Risiko einzugehen, dass die Finanzämter in Zukunft, bei Verstoß gegen die zahlreichen formalen Anforderungen der GoBD, Schätzungen vornehmen, weil die Belege nicht der Form genügen.

Weiter geht es mit einer konsequent verfolgten, von den Medien fast vollständig ignorierten Verschärfung und Automatisierung der Besteuerungsverfahren für alle Steuerpflichtigen: Egal, ob sie Lohnsteuer, Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer zu zahlen haben, werden die Steuererklärungen aller Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständigen, sowie klein- und mittelständischen Unternehmen automatisiert verarbeitet. Intransparente Algorithmen durchleuchten die Erklärungen der Steuerzahler auf der Suche nach dem, was man im Bundesfinanzminister für „Risiken“ hält. Und wehe dem, dessen Steuerklärung ein solches Risiko, im einfachsten Falle ein Abweichen von der Norm, aufweist. Der Zugriff des Finanzamts, das Zweitschlimmste, was einem Steuerpflichtigen passieren kann, ist ihm sicher.

… sowie von Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen

Und auch die immer größer werdende Gruppe der Menschen, die von ihrer Arbeitstätigkeit allein nicht mehr leben können, untersteht, ebenso wie Sozialhilfeempfänger und ganz Arbeitslose, dem fast noch schlimmeren Diktat der Jobcenter und Sozialbehörden, für deren entsprechend instruierte Mitarbeiter die umfassende Kontrolle und Überwachung ihrer Klientel intern den Schlüssel zum Erfolg darstellt.

Letzte Überwachungslücken wurden inzwischen geschlossen

Drei Bereiche gab es bis vor kurzem noch, wo Angehörige aller genannten Bevölkerungsgruppen auf den ersten Blick noch nicht lückenlos überwachbar erschienen:

  1. Bei der (Tele-)Kommunikation und sozialen Interaktion via Internet
  2. beim Autofahren
  3. und bei Flugreisen

Doch auch diese Lücken wurden inzwischen wesentlich enger gemacht:

1. Telekommunikationsüberwachung und Überwachung der sozialen Interaktion kann jetzt jeden treffen

Kommunikation und soziale Interaktion finden zunehmend nicht mehr in den eigenen vier Wänden statt, sondern via Telefon und Internet. Den Zugriff darauf hat sich dieser Staat und sein oberster Befugnisse-Jäger, Thomas De Maizière verschafft in drei leise, still und heimlich durch den Bundestag geschleusten Gesetzen [in A]:

  1. Noch relativ viel Aufmerksamkeit bekam das 2015 umfassend verschärfte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, weil es das von allen Fachleuten als genauso verfassungswidrig angesehen wird, wie das alte, vom Bundesverfassungsgericht kassierte Gesetz. Was die Absichten von De Maizière und Co erst einmal nicht behindert, denn am 01.07.2015 treten diese verschärften Regeln nach dem neuen Gesetz in Kraft. Und über die längst anhängigen Verfassungsbeschwerden ist aktuell noch nicht entschieden [ovg].
  2. Vergangene Woche setzten die Großkoalitionäre dann noch eins drauf damit: In einer bisher nie dagewesenen Tarnkappen-Operation brachten sie unter dem Deckmantel eines ganz anderen Gesetzgebungsvorhabens die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ in den Bundestag ein. Willfährige, vor allem auf die Wiederwahl fokussierte Abgeordnete aus Union und SPD sorgten dafür, dass nun auch bei alltäglichen Straftaten der PC eines Beschuldigten verwanzt und ausgelesen werden darf, die Tastatureingaben mitgelesen oder Mikrofon und Kamera heimlich angeschaltet werden dürfen.
  3. In der aktuellen Woche, der letzten regulären Sitzungswoche des Bundestages vor der Bundestagswahl, wird ein Gesetz zur „Verbesserten Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls“ im Bundestag durchgewunken werden. Dessen Kern besteht darin, dass die Polizeibehörden in Zukunft die Funkzellenabfrage als Standardmaßnahme überall dort verwenden dürfen, wo es in der Umgebung zu einem Einbruch in eine Privatwohnung gekommen ist. Die Standort- und Verkehrsdaten von allen angeschalteten Mobiltelefone, die sich in einer der betroffenen Funkzellen befinden, werden dann auf Vorrat gespeichert und dürfen von den Einbruchs-Ermittlern während der nächsten vier Wochen abgerufen werden.

2. Überwachung des Autofahrens

Der zweite Bereich betrifft die alltägliche Mobilität der Autofahrer: Gegen den entschiedenen, jedoch nicht durchgesetzten Willen von weiten Teilen der Bevölkerung wurde die Autobahnprivatisierung beschlossen. Damit ist verbunden, dass die Fahrten von uns allen auf allen Mautstrecken in der Zukunft automatisch erfasst und gespeichert werden [J]. Und wieder einmal werden sich die Beteuerungen der Politiker im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens als Lügen herausstellen: Anfangs heißt es bei solchen Gesetzen immer, dass – hoch und heilig versprochen – die (hier für Mautzwecke) erhobenen Daten nur für diese Zwecke verwendet werden. Diese taktisch gebotene Zurückhaltung ist am Justizminister der CDU aus Baden-Württemberg, einem gewissen Herrn Wolf, anscheinend schon jetzt vorbeigegangen. Der forderte nämlich vor wenigen Tagen bereits, dass diese Maut-Daten auf den Polizeibehörden zur Verfügung stehen müssen [9].

3. Überwachung und Speicherung von Flugreisen

Und auch der dritte Bereich hat mit Mobilität zu tun: Es wird nämlich gerade beim Bundeskriminalamt ein System aufgebaut, das die Flugreisedaten von uns allen in naher Zukunft erfassen und langfristig speichern wird. Und zwar nicht nur beim Verlassen oder der Wiedereinreise in die EU. Sondern auch bei allen Flügen innerhalb der EU [10].

Was Schäuble, De Maizière & Co bisher erreicht haben

Mit immer mehr Funkzellenabfragen und dank der Mobiltelefone, denen wir mit jedem Einschalten erlauben, unseren Standort zu verraten [K], mit der Erfassung und Speicherung von Autofahrten und der zehnjährigen Speicherung von Flugreisen entsteht von jedem von uns ein dicht geknüpftes Bewegungsprofil, das die Phantasie von George Orwell geradezu kümmerlich aussehen lässt. Die Vorratsdatenspeicherung zwingt die TK-Provider dazu, flächendeckend von uns allen zu erheben und zu bevorraten, wer, wann und wo mit wem kommuniziert hat – für den Fall, dass Polizei darüber Auskunft brauchen könnte. Die GoBD als Regelwerk und das vom Hause Schäuble eingeführte Besteuerungsverfahren sorgt dafür, dass Einkünfte und Vermögen von Arbeitnehmern, Freiberuflern, Selbstständigen und allen kleinen und mittelständischen Unternehmen für die Finanzämter vollkommen transparent sind. Und wer nicht spurt, wird einfach geschätzt! Und für die Aufstocker, Hartz-IV-Empfänger und Arbeitslosen wurde eine Mammutbehörde geschaffen und ausgebaut, die jeden einzelnen vor allem bestens überwachen und kujonieren kann.

Wer sich solche Befugnisse gesetzlich verschafft und die behördlichen Strukturen schafft, um diese Befugnisse umzusetzen, will bei Bürgern und Unternehmern Angst verbreiten. Nichts anderes drückt De Maizière aus, wenn er sagt: „Aber es kann nicht sein, dass es Bereiche gibt, auf die der Staat gar keine Zugriffsmöglichkeiten hat.“

Interpretationsmöglichkeiten

Es gibt für sein Verhalten mehrere Interpretationsmöglichkeiten:

Möglichkeit 1: Totalitäre Weltanschauung

Der Minister ist tatsächlich dem Totalitarismus verfallen. Dann wird es höchste Zeit, den Verfassungsminister aus dem Amt zu entfernen. Denn „totalitäre Weltanschauungen“ sagt die Bundeszentrale für politische Bildung, sind „rationaler Kritik nicht zugänglich“. De Maizière glaubt womöglich, dass sein Amt auch deshalb als „Verfassungsminister“ bezeichnet wird, weil allein ihm die Auslegung des Grundgesetzes obliegt. Für diese Möglichkeit spricht sein Umgang mit Konzepten und Grundwerten wie ‚Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung‘ oder ‚Informationelle Selbstbestimmung‘. Aber auch seine anmaßenden und respektlosen Äußerungen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, von dem er öffentlich äußerte, es sei „nicht Aufgabe des Gerichts, ständig dem Gesetzgeber in Sachen Sicherheit in den Arm zu fallen“.

Möglichkeit 2: Ablenkung von der technischen und praktischen Unfähigkeit im Geschäftsbereich des BMI

Die Rührigkeit des Ministers bei der Durchsetzung von immer neuen „Sicherheits-„Gesetzen und seine Öffentlichkeitsarbeit in eigener Sache in diesen Angelegenheiten – fast jedes Wochenende bringt irgendeine Zeitung einen neuen Artikel von und mit De Maizière – steht in keinem Verhältnis zu den kümmerlichen Ergebnissen, die die Behörden in seinem Geschäftsbereich aufzuweisen haben. Wer hier nach Erfolgsgeschichten sucht, findet stattdessen eine Kette jahrelanger Versäumnisse, Fehlplanungen und technischer und praktischer Unfähigkeit:

  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist seit Jahren nicht und bis heute noch nicht lückenlos in der Lage, ins Land gekommene Asylbewerber rechtssicher zu identifizieren und mit Papieren auszustatten [L]
  • Das Bundeskriminalamt hat bereits seit Jahren die Befugnis für Quellen-TKÜ. Der dafür notwendige Staatstrojaner, dessen Entwicklung inzwischen mehrfach neu aufgesetzt wurde, leistet allerdings nicht, was von ihm erwartet wird [11]
  • Am Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Länder und des Bundes, den De Maizière monatelang wie ein Mantra beschwor, wird hinter der Bühne seit zehn Jahren gewerkelt. Annähernd ein dreistelliger Millionenbetrag ist dafür inzwischen aufgewendet worden. Doch von einem funktionierenden Informationsaustausch, zum Beispiel nach einem terroristischen Anschlag, ist weit und breit nichts zu sehen. Das Projekt PIAV – Polizeilicher Informations- und Analyseverbund – ist, gemessen an den vollmundigen Projektzielen, kläglichst gescheitert [M]. Statt die Ursachen dafür zu analysieren, wird mit genau dem IT-System der nächste Anlauf unternommen, mit dem schon der PIAV gescheitert ist [N].

Möglichkeit 3: Ablenken von den Skandalen, bei denen der Staat ganz bewusst auf „Zugriffsmöglichkeiten“ verzichtet hat

Es könne nicht sein, sagt De Maizière dem Handelsblatt, „dass es Bereiche gibt, auf die der Staat gar keine Zugriffsmöglichkeiten hat.“ Das sehen Millionen von Bürger ganz genauso, haben allerdings andere Erwartungen, wo „der Staat“ einmal zu-, bzw. durchgreifen sollte:

  • „Cum-Ex“ ist so ein Beispiel. Da werden einerseits Millionen von Steuerpflichtigen, insbesondere Selbstständige und klein- und mittelständische Betriebe mit völlig überzogenen Anforderungen an ihre Buchhaltung und Steuerunterlagen schikaniert. Während das Bundesfinanzministerium – unter mehreren Ministern – scheunentor-große Schlupflöcher über Jahre nicht schließt, die es Banken und anderen Tricksern ermöglicht haben, einen Steuerschaden von geschätzt 31 Milliarden Euro anzurichten. Hier hätte „der Staat“ Zugriffsmöglichkeiten gehabt. Hier hätte „der Staat“ zumindest zu den gemachten Fehlern stehen können. Doch das Gegenteil ist passiert. Im Bundestag wird dieser Tage ein Abschlussbericht des Cum-Ex-Untersuchungsausschusses durchgewunken, in dem die Union und ihre Mehrheitsbeschaffer von der SPD dem Bundesfinanzministerium keinerlei Fehlverhalten attestieren [12].
  • Der Abgasskandal ist ein anderes Beispiel: Da konnten deutsche Autobauer tricken und betrügen und ihre Kunden über Jahre an der Nase herumführen. Im Verkehrsministerium und dem ihm nachgeordneten Kraftfahrtbundesamt war vieles bekannt. Verhindert wurde nichts. Auf dem Schaden soll der Autokäufer sitzen bleiben, der sich einen Diesel gekauft hat. Und im schlimmsten Fall damit rechnen muss, mit seinem Fahrzeug nicht mehr in die großen Städte einfahren zu können.
    Die Ausschussmehrheit im entsprechenden Untersuchungsausschuss hat die Stirn folgendes „Ergebnis“ in den Abschlussbericht zu schreiben, der keine vier Stunden bevor der Deutsche Bundestag sich für diese Wahlperiode in die Sommerpause verabschiedet, am Freitag im Bundestag „behandelt“ werden wird.

    „Im Laufe seiner Arbeit hat sich bestätigt und erhärtet, dass es dieses Instruments [des Untersuchungsausschusses] nicht bedurft hätte. Der Ausschuss hat keine relevanten neuen Erkenntnisse zu Tage gefördert. Das Ergebnis der Beweisaufnahme gibt keinen Grund, das Handeln der Bundesregierung zu beanstanden – im Gegenteil: Nach dem Bekanntwerden des Geständnisses von Mitarbeitern von VW, in den USA illegale Software zur Abschaltung der Abgasreinigung eingesetzt zu haben, hat die Bundesregierung für Deutschland den Sachverhalt unverzüglich aufgeklärt. … „

    [13]

  • Besonders pikant wird es beim NSA-Untersuchungsausschuss: Denn der sollte die Bereiche untersuchen, in denen die Nachrichtendienste dieses Landes umfassend viele Zugriffsmöglichkeiten hatten und auch nutzten. Was allerdings weit über das gesetzlich Zulässige hinausging.
    Anstatt darüber Beweis zu erheben und den Nachrichtendiensten Grenzen aufzuerlegen, geschah das Gegenteil: Die Regierung, unterstützt von den Abgeordneten der Großen Koalition, gab sich alle erdenkliche Mühe, die Beweiserhebung zu erschweren oder ganz unmöglich zu machen. Statt die Nachrichtendienste zu reglementieren, nahm man die Erkenntnisse aus der Ausschussarbeit als gute Anregung: Und stattete den BND mit genau den gesetzlichen Befugnissen aus, die er im Berichtszeitraum von Snowden und anderen Zeugen zwar genutzt aber nicht besessen hatte. Die Minderheit der beiden Oppositionsfraktionen, die ihre Erkenntnisse in einer eigenen Stellungnahme öffentlich machen will, soll mundtot gemacht werden durch den (noch dazu inkompetent durchgeführten) Versuch des Ausschussvorsitzenden, weite Teile des Minderheitenvotums nur geschwärzt zu veröffentlichen [14].
  • Nicht unerwähnt bleiben darf das Thema NSU – Nationalsozialistischer Untergrund. Auch hier bedürfte es eines beherzten Zugriffs „des Staates“, um den Augiasstall in diversen Polizeibehörden und beim Verfassungsschutz auszumisten. Stattdessen bleibt die mit Händen zu greifende Verquickung zwischen Rechtsextremen und Sicherheitsbehörden dort, wo sie seit Jahrzehnten ist: Unter dem Teppich

Was alle diese Beispiele belegen: „Zugriffsmöglichkeiten des Staates“ die De Maizière fordert, übt dieser Staat nur in den Bereichen aus, wo es nicht diesen Staat selbst und seine verantwortlichen Akteure und ihre Helfershelfer und Nutznießer betrifft. Eigene Fehler, Versäumnisse und Unfähigkeiten werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vertuscht und verschwiegen.

Fußnote

[a]   Digitaler Tsunami:
In Vergessenheit ist geraten, dass es die Regierung Merkel war und deren (damaliger) Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble, die als maßgebliche, treibende Kraft ein Konzept der Inneren Sicherheit in der Europäischen Union erdacht und vorangetrieben haben, das geplant und beschrieben hat, was die Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten heute mit der Abschöpfung von Daten von Google, Microsoft, Facebook & Co und der nahezu unbegrenzten Überwachung des Internet praktizieren.

Nach Europäischer Lesart liest sich dies, wie folgt:

„Jedes Objekt, das ein Mensch benutzt, jede Transaktion, die er macht und beinahe jeder Geschäftsgang oder jede Reise, die er unternimmt, erzeugt einen detaillierten digitalen Datensatz. Dies generiert einen wahren Schatz an Information für öffentliche Sicherheitsorganisationen und eröffnet gigantische Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Produktivität der öffentlichen Sicherheit.“

Dieser Satz stammt aus einem offiziellen Dokument des Rats der Europäischen Union [3], das von der Zukunftsgruppe vorgelegt wurde. Dr. Wolfgang Schäuble, der damalige Bundesinnenminister im Kabinett Merkel I, gilt als der Vater dieser klandestinen Gruppe.

Quellen

[1]   De Maizière will Überwachung ausweiten, 10.06.2017, Tagesspiegel
[Online unentgeltlich nur in einer Kurzform erhältlich, daher kein Link gesetzt]

[2]   “Die Gesellschaft verroht“ – Interview mit Thomas De Maizière, 22.06.2017, Handelsblatt
online eingestellt auf der Seite des BUndesministeriums des Innern
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2017/06/interview-handelsblatt.html

[3]   Totalitarismus in Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de), abgerufen am 27.06.2017
http://www.bpb.de/politik/extremismus/linksextremismus/33699/totalitarismus

[4]   BND bekommt eine Lizenz zum Datensammeln, 21.10.2016, Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/politik/neues-bnd-gesetz-bnd-bekommt-eine-lizenz-zum-datensammeln-1.3212099

[5]   Thomas de Maizière zu Besuch bei Freunden, 02.05.2017, Deutsche Welle
http://www.dw.com/de/thomas-de-maizi%C3%A8re-zu-besuch-bei-freunden/a-38654055

[6]   Meldewesen wird noch bürgerfreundlicher, 01.11.2016, Bundesministerium des Innern
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/11/aenderung-bundesmeldegesetz.html

[7]   Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, 18.06.2009, Bundesgesetzblatt
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/eperso.pdf?__blob=publicationFile

[8]   Förderung der Online-Ausweisfunktion, 03.03.2017, Deutscher Bundestag
http://www.bundestag.de/presse/hib/2017_03/-/495844

[9]   Justizminister Wolf will Nutzung deutscher Mautdaten, 10.06.2017, Südwest-Presse
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/justizminister-wolf-will-nutzung-deutscher-mautdaten-15184386.html

[10]   Rasterfahndung von Passagierdaten wird ausgeweitet, 16.06.2017, Telepolis
https://www.heise.de/tp/features/Rasterfahndung-von-Passagierdaten-wird-ausgeweitet-3745085.html

[11]   Der Spion in deinem Handy, 21.06.2017, TAZ
http://www.taz.de/!5424259/

[12]   Bericht des „Cum-Ex-„Untersuchungsausschuss, 21.06.2017, Deutscher Bundestag
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812700.pdf

[13]   Bericht des „Abgas“-Untersuchungsausschuss, 22.06.2017, Deutscher Bundestag
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812900.pdf

[14]   Bericht des NSA-Untersuchungsausschuss23.06.2017, Deutscher Bundestag
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812850.pdf

„Entschwärzte“ Fassung des Minderheitenvotums der Oppositionsfraktionen auf netzpolitik.org

[15]   Spei­cher­pflicht und Höchst­spei­cher­frist für Ver­kehrs­da­ten – Mitteilung zur Speicherverpflichtung nach § 113b TKG, 28.06.2017, Bundesnetzagentur
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/Umsetzung110TKG/VDS_113aTKG/VDS.html

Quellen und verwandte Beiträge auf eigenen Blogs

Die einzelnen Sachverhalte dieser Analyse wurden in zuvor von uns veröffentlichten Beiträgen bereits ausführlicher darstellt. Dort sind auch die wesentlichen Quellen und deren Fundstellen benannt. Die Beiträge führen wir in der Reihenfolge ihres zeitlichen Erscheinens auf.

[A]   Wie die Große Koalition ihre Gesetze durchsetzt – Analyse des Modus Operandi am Beispiel der Verschärfung der Telekommunikationsüberwachung, 23.06.2017, CIVES
http://cives.de/wie-die-grosse-koalition-ihre-gesetze-durchsetzt-5478

[B]   Polit-PR der Kanzlerin in der Flüchtlingsfrage – Kanzlerin Merkel hat ein modernes Asyl- und Zuwanderungsrecht über Jahre aktiv verhindert, 31.08.2016, CIVES
http://cives.de/polit-pr-der-kanzlerin-in-der-fluechtlingsfrage-3682

[C]   Neues BKA-Gesetz: Polizeiarbeit soll Bundessache werden, 02.02.2017, CIVES
http://cives.de/neues-bka-gesetz-polizeiarbeit-bundessache-staatsstreich-teil3-4458

[D]   Staatsstreich auf leisen Sohlen – Teil 1: Anmerkungen zur den Leitlinien des Bundesinnenministers für einen starken Staat in schwierigen Zeiten, 03.01.2017, CIVES
http://cives.de/staatsstreich-auf-leisen-sohlen-teil-1-4054

[E]   Cyber-Angriff im Bundestag Jetzt soll’s T-Systems richten …, 16,06,2015, CIVES
http://cives.de/die-aktuelle-medienlage-zum-cyber-angriff-im-deutschen-bundestag-1216

[F]   Fette Beute: Der Sicherheitstest des BSI, 25.01.2014, POLYGON
http://blog.polygon.de/polpolis/pis_bsi_fettebeute-5348

[G]   Zum Heulen: Wannacry, das BSI und der BND – Bei Cyberangriffen bleiben „normale“ Bürger und Unternehmen auf sich allein gestellt, 16.05.2017, CIVES
http://cives.de/zum-heulen-wannacry-das-bsi-und-der-bnd-5068

[H]   Haben Milliarden für Innere Sicherheit das Land irgendwie sicherer gemacht, 21.08.2016, CIVES
https://police-it.net/haben-milliarden-fuer-innere-sicherheit-das-land-irgendwie-sicherer-gemacht

[I]   Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren, 05.03.2016, CIVES
http://cives.de/gesetzentwurf-zur-modernisierung-des-besteuerungsverfahrens-2875

[J]   PKW-Maut ermöglicht umfassende Mobilitätskontrolle, 02.11.2014, CIVES
http://cives.de/pkw-maut-ermoeglicht-umfassende-mobilitaetskontrolle-2728

[K]   Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen, 01.12.2016, CIVES
http://cives.de/beabsichtigte-strafverschaerfung-bei-wohnungseinbruch-ausweitung-funkzellenabfrage-3997

[L]   Nicht-Identifizierung von Flüchtlingen – das ganz große Versagen des Bundesinnenministers, 06.01.2017, CIVES
http://cives.de/nicht-identifizierung-von-fluechtlingen-das-ganz-grosse-

[M]   PIAV Stufe 1: Schwierigkeiten mit der Kompatibilität und andere Desaster, 15.09.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/piav-stufe-1-schwierigkeiten-mit-der-kompatibilitaet-und-andere-desaster

[N]   Innenministerkonferenz beschließt „grundlegende Modernisierung des Informationsmanagements der deutschen Polizei“, 30.11.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/imk_herbsttagung-beschliesst-modernisierung-der-polizeilichen-it

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