Status von INPOL vor dem PIAV

Teil 2 der Serie ‚Polizeilicher Informationsaustausch und der PIAV‘
Zum Leistungsumfang und Ausbau des polizeilichen Verbundsystems INPOL vor der Entscheidung für den PIAV.

Lesedauer: Ca. 8 Minuten

Potemkin lässt grüßen!

Diese Artikelserie erzählt die Geschichten, den bisherigen Verlauf und Erfolg des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV) aus der Sicht eines eines ab und an an der Entwicklung Beteiligten.

Bisher erschienen:
Prolog: Die immer noch bestehende Misere des polizeilichen Informationsaustauschs und Erwartungen an den bevorstehenden Wirkbetrieb des PIAV

PIAV und sein Zusammenhang mit INPOL

INPOL

Das Verbundsystem INPOL kann von allen Polizeivollzugsbeamten in den Polizeibehörden der Länder und des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt) genutzt werden. In INPOL werden Daten eingetragen bzw. abgefragt, die für die operative polizeiliche Arbeit unverzichtbar sind. Dazu gehören insbesondere Datenbanken über

  • zur Fahndung ausgeschriebene Personen bzw. Sachen (insbesondere Fahrzeuge),
  • die Haftdatei (wer war / ist wo und zu welcher Zeit inhaftiert),
  • den Kriminalaktennachweis (welche Polizeidienststelle führt eine Kriminalakte zu einer bestimmten Person),
  • die erkennungsdienstlichen und kriminaltechnischen Datensammlungen, wie Personenbeschreibungen, Finger- und Handflächenabdrücke etc., Lichtbilder, Schuh- und Werkzeugspuren, Waffen und Munition,
  • sowie die DNA-Analyse-Datei.

Grundlage für das INPOL-System bildet die so genannte INPOL-Konzeption, eine mehrfach fortgeschriebene Vereinbarung zwischen den Innenministern von Bund und Ländern über die in INPOL betriebenen Datenbanken und –Verfahren.[1] [2] [3]

Topologie des INPOL-Systems

Die INPOL-Teilnehmer speichern die Datenbestände, die ihren regionalen bzw. fachlichen Bereich betreffen, in ihren eigenen INPOL-Landessystemen. Das sind Datenbankserver, die ihrerseits sternförmig mit dem INPOL-Zentralsystem beim BKA über gesicherte Kommunikationsstrecken verbunden sind. Die Datenbestände der Zentrale und der INPOL-Teilnehmer werden periodisch miteinander abgeglichen (was ist neu, was wurde geändert, was wurde gelöscht) und so auf den jeweils neuesten Stand gebracht.

Von INPOL zu PIAV

Seit Einführung der modernisierten Variante von INPOL, dem so genannten INPOL-Neu ab dem Jahr 2003, haben moderne, relationale Datenbank- und PC-Arbeitsplatzsysteme die Digitalisierung der polizeilichen Arbeit vorangetrieben.

Vorgangs- und Fallbearbeitungssysteme

Polizeiliche Vorgänge, die von den Polizeivollzugsbeamten in allen Dienststellen früher in ‚Tagebüchern‘ notiert wurden, werden seitdem mit polizeilichen Vorgangsverwaltungssystemen angelegt, fortgeführt und abgefragt. Aus der reinen Vorgangsverwaltung ist rasch eine Vorgangsbearbeitung geworden, d.h. die Systeme enthalten nicht nur die zur Verwaltung eines polizeilichen Vorganges notwendigen Verwaltungsdaten (Aktenzeichen, Dienststelle, etc.), sondern auch die wesentlichen Informationen zu den Inhalten eines Vorgangs, wie Straftaten und Ereignisse, beteiligte Personen und Firmen / Institutionen, sowie Ortsangaben etc.

Auch in der Kriminalpolizei fand eine kleine Revolution statt. Denn alle Polizeibehörden haben sich in den letzten zehn / zwölf Jahren so genannte Fallbearbeitungssysteme angeschafft. In diesen Systemen können Ermittlungs-‚fälle‘ angelegt werden und sämtliche Informationen abgelegt werden, die im Laufe der Ermittlung anfallen. Und das kann in kurzer Zeit eine ganze Menge werden – vor allem bei komplexen Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität oder Organisierten Kriminalität oder dem Staatsschutz, wo häufig nicht nur eine einzelne Straftat, sondern viele miteinander in Beziehung stehende Taten und Ereignisse zu einem Ermittlungskomplex = „Fall“ zusammengefasst werden. Solche komplexen Ermittlungen sind typisch bei – häufig organisierten, von Banden begangenen – Fahrzeug-, Fahrraddiebstähle oder Wohnungseinbrüchen, bei Rauschgiftkriminalität, Menschenhandel und anderen Formen der Organisierten Kriminalität und auch im polizeilichen Staatsschutz. Gemeinsam ist solchen komplexen Ermittlungsfällen, dass es eine große Menge von Informationen gibt und dass Zusammenhänge zu ermitteln sind zwischen Taten, Orten, Beteiligten und Sachen. Diese Anforderungen machen den Einsatz moderner IT-Werkzeuge für die Ermittlung, Analyse und Auswertung solcher Ermittlungskomplexe unverzichtbar.

Motive für die Entwicklung und Einführung des PIAV

Länderübergreifende kriminalpolizeiliche Arbeit und das Teilen und Mit-Teilen relevanter Informationen

Bestimmte Informationen können aus polizeilicher Sicht relevant sein für das Teilen mit bzw. Mit-Teilen an andere Polizeibehörden des Bundes oder eines Landes. Man denke z.B. an länderübergreifende Ermittlungen zum Rauschgifthandel, Menschenhandel oder andere nicht-lokale Erscheinungsformen von Kriminalität, die länderübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit erforderlich machen.

Die Notwendigkeit, solche Informationen mit anderen Polizeibehörden ‚teilbar‘ zu machen, war ein Motiv für die Einführung des PIAV .

Verbesserung der kriminalpolizeilichen Meldedienste

Ein zweites Motiv lieferten Mängel der bis dato eingesetzten kriminalpolizeilichen Meldedienste (KPMD). Der heute etwas antiquiert klingende Name spricht für sich: Denn es handelt sich bei den Meldediensten um Verfahren der Informationsweitergabe, die schon seit vielen Jahrzehnten praktiziert werden. Es steckte dahinter anfänglich die Idee, dass ein Täter (bzw. eine Tätergruppierung), der / die an einem Ort X eine Straftat begangen hat, auch an einem ganz anderen Ort zuschlagen kann. Und dass es daher sinnvoll ist, wenn andere Polizeibehörden die Information erhalten über solche Straftaten, Täter oder Begehungsweisen (Modus Operandi).

Wichtige viel genutzte Meldedienste gibt es in den Deliktsbereichen [5]

  • Rauschgiftkriminalität
  • Wirtschaftskriminalität
  • Eigentumskriminalität und KFZ-Kriminalität
  • Organisierte Kriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Rockern
  • Fälschung von Zahlungsmitteln
  • Geldwäsche
  • Gewalt- und Schwerkriminalität mit jeweils eigenen Meldediensten für Gewalttäter Links, Rechts, Sport und politische motivierte Ausländerkriminalität
  • IuK-Kriminalität
  • Kinderpornografie
Meldepflichten

Welches Ereignis im jeweiligen Deliktsbereich meldepflichtig ist und welche Informationen dann zu erheben und zu übermitteln sind, richtet sich nach jeweils spezifischen, nicht öffentlichen Vorschriften für den jeweiligen Meldedienst. Diese für alle verbindlichen Vorschriften werden – Polizeiarbeit in Deutschland ist Ländersache! – von dafür jeweils zuständigen Projektgruppen erlassen und bei Bedarf fortgeschrieben.

Nachdem ein solches Ereignis von der lokal zuständigen, sachbearbeitenden Polizeidienststelle festgestellt und die Informationen erhoben wurden, muss diese Polizeidienststelle – aufgrund der Meldepflichten – innerhalb kurzer (festgelegter) Frist eine entsprechende Mitteilung absetzen an die zuständige Zentralstelle. Das ist i.d.R. das Landeskriminalamt. Dort wird die gemeldete Information bearbeitet, z.B. abgeglichen mit anderen, vergleichbaren Taten, Tätern, etc. Also bewertet und angereichert, wo notwendig. Und die so von der Zentralstelle qualifizierte Meldung wird – auch das wieder innerhalb vorgeschriebener Frist – weitergeleitet an die Zentralstelle beim Bundeskriminalamt. Dort gibt es diverse ‚Verbunddateien‘, das sind Datenbanken, in denen die Meldungen aller Polizeibehörden zu einem bestimmten Meldedienst zusammenfließen und von berechtigten Anwendern aus allen Polizeibehörden abgefragt werden können.

Aus der Sicht vieler Polizeivollzugsbeamten und aus der Sicht vieler Polizeidienststellen und mancher -behörden sind die Meldedienste vor allem eine lästige Pflicht: Die Erfassung meldepflichtiger Ereignisse muss erfolgen, kostet Zeit und Aufwand und ein Gegenwert ist auf lokaler Ebene kaum oder gar nicht greifbar. Gerade in Zeiten, in denen Polizei immer mehr Aufgaben übernehmen soll und gleichzeitig überall Personal ‚abgebaut‘ wird, werden solche überflüssigen (, weil technisch ja vermeidbaren!) Mehrarbeiten, was nachvollziehbar ist, als Zumutung empfunden. Dies gilt umso mehr, als im Rahmen der Weiterentwicklung des polizeilichen Verbundsystems INPOL schon lange vor der Jahrtausendwende den Polizeibehörden in der INPOL-Konvention versprochen wurde, dass die neuen Informationssysteme der Polizei die mehrfache Erfassung bzw. Abfrage der gleichen Daten überflüssig machen würden. Auf dieses Versprechen allerdings wartet die Polizei in Deutschland noch heute.

Das Scheitern von INPOL-Neu und seine Folgen

Leider lief es dann mit der technischen Entwicklung und Inbetriebnahme des modernisierten Systems INPOL ab dem Jahr 2001 nicht so, wie sich das die Polizeibehörden der Länder und vermutlich auch das Bundeskriminalamt und das Bundesinnenministerium gewünscht hatten. Denn das neue INPOL-System, das 2001 in Betrieb gehen sollte, hatte bei seiner Inbetriebnahme so eklatante Mängel, dass es kurzerhand komplett eingestampft und durch ein in Hamburg schon vorhandenes System ersetzt wurde. Dieses System heißt POLAS und wurde zur Grundlage für das, was heute als INPOL-neu bezeichnet wird (INPOL-Neu ist also eigentlich INPOL-Neu-Neu) [6]. Das INPOL-Zentralsystem im Bundeskriminalamt heißt INPOL-Z(entral), das INPOL-System bei den INPOL-Teilnehmern (Bundesländer, Bundespolizei polizeilich operative Einheiten des BKA) heißt INPOL-L(and) bzw. häufig auch einfach nur „POLAS“.

POLAS – CRIME – INPOL-Fall – POLYGON

POLAS war jedoch nicht geeignet, um die vorhandenen Probleme mit den Meldediensten zu lösen: Bei der IT-Abteilung der Polizei Hamburg, die schon ausgeholfen hatte mit ihrem System POLAS, fand sich jedoch noch ein weiteres Informationssystem namens CRIME. Das Bundesinnenministerium kaufte dieses CRIME kurzerhand im Gesamtpaket mit POLAS von Hamburg und bezahlte dafür einen erklecklichen Betrag. Aus dem CRIME wurde beim Bundeskriminalamt das System INPOL-Fall gemacht und seither vom BKA weiter entwickelt. CRIME, wie auch INPOL-Fall, verwenden ein spezifisches, für kriminalpolizeiliche Auswertungen besonders gut geeignetes, physisches Datenbankmodell zur Strukturierung der Tabellen in einer relationalen Datenbank (hier: Oracle) [6].

Der Schönheitsfehler daran besteht darin, dass ein solches, so genanntes „generisches Datenbankmodell“ weder erstmals in Hamburg, noch beim Bundeskriminalamt entwickelt worden war, sondern zum Zeitpunkt der Übernahme durch das BKA in Deutschland längst entwickelt, im Einsatz bei Polizeibehörden und noch dazu patentiert war [7]. Die patentierte Technologie war das Fundament für das polizeiliche Informationssystem POLYGON. Und Lizenzen von POLYGON waren – schon vor der Patenterteilung – schon mehrfach vom Bundesministerium des Innern erworben worden, um damit im Zuge der so genannten „Polizeilichen Ausstattungshilfe“ in Ungarn, der Slowakei und der Ukraine landesweite kriminalpolizeiliche Informationssysteme aufzubauen [8]. Außerdem ist POLYGON seit 1996 auch als landesweites Informationssystem für die Kriminalpolizei in Brandenburg im Einsatz [9, 10].

Doch zurück zu INPOL-Fall: Der Name wird für zwei Komponenten verwendet, nämlich einerseits für das Informationssystem („die INPOL-Fall-Datenbank“) und andererseits für eine Web-Benutzeroberfläche für den Zugriff auf eine INPOL-Fall-Datenbank. Die weitere Entwicklung von INPOL-Fall übernahm die IT-Abteilung im Bundeskriminalamt, deren neuer IT-Direktor ein gewisser Harald Lemke geworden war, der der ehemalige IT-Abteilungsleiter der Polizei Hamburg . Dieser Harald Lemke brachte also POLAS und CRIME zum BKA und sich selbst dann gleich noch mit ein. INPOL-Fall wurde zur technischen Plattform für die verschiedenen Kriminalpolizeilichen Meldedienste gemacht [6]. Es gab also schon bald INPOL-Fall-Datenbanken u.a. für Eigentums- und Kfz-Kriminalität, für Organisierte Kriminalität (APOK, FUSION), für politisch motivierte Kriminalität (PMK, IFIS) usw. [Und nur, um die Frage, die sich hier aufdrängt, nicht offen stehen zu lassen: Seitdem war POLYGON nicht mehr gern gesehen im BKA … und ist es bis heute nicht bei der IPCC-Kooperation bzw. der Polizei in Hamburg, dem Entwickler von CRIME.]

Fehlendes gemeinsames Informationsmodell in INPOL-Fall verhindert den Informationsaustausch zwischen Meldediensten

Auch die Einführung von INPOL-Fall führte nicht dazu, dass Mehrfacherfassung und -abfrage der Vergangenheit angehört hätten. Das lag einerseits daran, dass man bei der Verwendung von INPOL-Fall anfangs nicht auf die Notwendigkeit eines gemeinsamen Informationsmodells geachtet: „Wir haben jetzt über hundert inkompatible Datenbanken“ klagte der neue IT-Direktor des BKA in einem Gespräch mit der Autorin im Jahr 2007. Der Grund war, dass jede Fachgruppe, die für einen bestimmten deliktsspezifischen Meldedienst zuständig war, ihre eigenen Definitionen auslebte. Es gab also schon bald zahlreiche Meldedienste auf der Basis von INPOL-Fall gab, doch jeder verwendete sein eigenes logisches Informationsmodell. Die Folge war, dass ein Informationsaustausch zwischen diesen Datenbanken technisch nur sehr aufwändig machbar war und praktisch nicht erfolgte. [Daraus hat man gelernt und das Informationsmodell Polizei (IMP) als gemeinsames, verbindliches Kerninformationsmodell für zukünftige polizeiliche Verbundanwendungen definiert – insbesondere auch für den PIAV.]

Quellen und verwandte Artikel auf diesem Blog

[1]   Georg Wiesel, Helmut Gerster: Das Informationssystem der Polizei INPOL. in BKA-Schriftenreihe, Band 46, Bundeskriminalamt Wiesbaden 1978

[2]   Lisken / Denninger (Hrsg.): Informationsverarbeitung im Polizei- und Strafverfahrensrecht. in Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage, C.H.Beck, München 2012, 978-3-406-63247-1

[3]   Stephan Heinrich: Innere Sicherheit und neue Informations- und Kommunikationstechnologien. LITVerlag Dr. W. Hopf, München 2007, 978-3-8258-0430-5

[4]   

[5]   Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien, 11.09.2013, Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, DBT-Drs: 17/14735
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714735.pdf

[6]   Weit besser als sein Ruf: INPOL-Fall, der Vorläufer des PIAV, 01.10.2013, POLICE-IT
https://police-it.net/weit-besser-als-sein-ruf-inpol-fall-der-vorlaeufer-des-piav-4335

[7]   Das POLYGON-Patent, 06.05.2013, POLYGON-Blog
http://blog.polygon.de/polygon/polygon-tech-prod/das-polygon-patent-11036

[8]   Polizeiliche Ausstattungshilfe und die Entwicklung von POLYGON, 01.05.2013, POLYGON-Blog
http://blog.polygon.de/polygon/ueber-polygon/polizeiliche-ausstattungshilfe-und-die-entwicklung-von-polygon-11056

[9]   POLYGON in Brandenburg, Teil 1 (aktualisiert), 14.06.2013, POLYGON-Blog
http://blog.polygon.de/polygon/polygon-news/polygon-in-brandenburg-teil-1-_v2-2548

[10]   POLYGON 2016ff in Brandenburg, 17.12.2015,POLYGON-Blog
http://blog.polygon.de/polygon/polygon-news/polygon-2016ff-in-brandenburg-13421
http://blog.polygon.de/polygon/polygon-news/polygon-2016ff-in-brandenburg-13421

Über die Autorin

Die Autorin, Annette Brückner, war von 1993 bis 2013 tätig als Projektleiterin für das Polizeiliche Informationssystem POLYGON. Und in dieser Funktion über mehrere Jahre auch immer wieder befasst mit Konzepten und Projekten des Informationsaustauschs zwischen Polizeibehörden, der Entwicklung der Schnittstelle von POLYGON zur Bund-Länder-Dateischnittstelle, der Entwicklung und Pflege des für alle Deliktsbereiche harmonisierten Informationsmodells in POLYGON, sowie einem Pilotprojekt, bei dem das damalige PIAV-Konzept und das Informationsmodell Polizei (IMP) – eine wesentliche Grundlage für den PIAV – in einem Praxistext [erfolgreich] erprobt wurden. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen entstand die hier vorliegende Artikelserie über „Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden in Deutschland und die bisherige Geschichte des PIAV“.

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