Risiko Regierungsbeteiligung für FDP und Grüne

Eine Beteiligung als Juniorpartner an einer CDU/CSU-geführten Regierung gefährdet die Umsetzung der bürgerrechtsorientierten Politik der Inneren Sicherheit, die die Grünen bzw. die FDP in ihren Wahlprogrammen skizziert haben. Denn davon wird kaum etwas unterzubringen sein in einem Koalitionsvertrag mit den Konservativen. Die werden auch nicht auf den Koalitionszwang verzichten. Das sollte berücksichtigen, wer erwägt, die Grünen oder die FDP wegen deren Programm für die Innere Sicherheit zu wählen. | Lesedauer: Ca. 10 Minuten

Koalitionsvertrag und Koalitionszwang verhindern die Umsetzung wesentlicher Vorhaben von FDP bzw. Bündnis90/Grünen

Nicht (nur) das Wahlergebnis, sondern der Koalitionsvertrag und der Umgang mit dem ‚Koalitionszwang‘ wird die Sicherheitspolitik der nächsten Wahlperiode bestimmen:
Sieben Fraktionen werden ziemlich sicher im nächsten Bundestag vertreten sein. Drei (CDU/CSU und SPD) und zusätzlich eventuell noch die FDP und/oder Bündnis90/Grüne werden zusammen die Regierungskoalition bilden. Wir haben die Wahlprogramme dieser beiden Parteien unter die Lupe genommen [1, 2] und kommen zu dem Ergebnis: Da bestehen erhebliche Unterschiede zur CDU/CSU, die in Sachen „Innere Sicherheit“ die Marschrichtung bestimmt. Die Vorstellungen der kleineren Parteien werden sich in einem Koalitionsvertrag mit CDU/CSU nicht durchsetzen lassen. Und ein Abstimmungsverhalten von Abgeordneten, das von der Linie der Koalition abweicht, wird durch den Zwang zum Koalitionsfrieden unterbunden.

Andererseits werben sowohl FDP, als auch Bündnis90/Die Grünen ganz gezielt um solche Wähler, die sich angezogen fühlen von einer „Baum/Hirsch“-FDP oder einer an Grundrechten orientierten Sicherheitspolitik der Grünen. Solche Wähler könnten heftig enttäuscht werden, wenn sie feststellen müssen, dass von den liberalen, bürgerrechtsfreundlichen Konzepten nichts umgesetzt werden kann, weil der große konservative Elefant seine Linie (siehe Teil 1 dieses Artikels) durchdrückt. Grüne bzw. FDP würden damit zum weiteren Erfüllungsgehilfen einer Politik der Inneren Sicherheit, wie es mit der SPD bereits geschehen ist.

Wie wäre es mal mit Abgeordneten, die frei entscheiden – und mit wechselnden Mehrheiten?!

Die Logos sind u.U. geschützte Marken der jeweiligen Parteien
Gewichte der Stimmanteile der Fraktionen im 19. Deutschen Bundestag – nach derzeitiger Umfragelage [a]
Dies ist – rein logisch und rechnerisch – nur zu verhindern, wenn es der CDU/CSU nicht gelingt, Koalitionspartner für eine feste Mehrheit an sich zu binden. Die nach den jüngsten Umfragen [a] zu erwartenden Gewichte der Stimmenanteile von CDU/CSU, SPD, und den mit einiger Sicherheit im nächsten Bundestag vertretenen kleineren Parteien ergeben eine Verteilung 5 / 3 / 1 / 1 / 1 / 1 / 1. Dies erlaubt – rein rechnerisch – flexible, wechselnde Mehrheiten, die dem Art. 38 des Grundgesetzes wieder zur Geltung verhelfen kann. Der besagt:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Abgeordnete könnten also mal mit der Regierung, mal mit der Opposition, für Anliegen stimmen, die sie ausschließlich nach sachlichen Fragen beurteilen und entscheiden. In den Wahlprogrammen von FDP und Bündnis90/Grünen betrifft dies insbesondere Themen im Bereich von Innerer Sicherheit und Bürgerrechten.

Eine Abstimmung, frei von Koalitionsvertrag und Koalitionszwang würde neuen Schwung in die vollkommen eingeschlafene politische Debatte und Abstimmungskultur im Bundestag bringen. Sie würde es auch (Teilen) der SPD ermöglichen, wieder mehr ihren Überzeugungen als immer nur der Fraktionsspitze zu folgen. Und sie würde die „Elefanten“ im Regierungslager dazu zwingen, sich in jedem Einzelfall neu um mehrheitsfähige Entscheidungsvorlagen zu bemühen.

Was CDU/CSU und SPD in der ‚Inneren Sicherheit vorhaben, war Gegenstand des Teils 1 dieses Artikel. Was FDP bzw. Bündnis90/Grüne umsetzen wollen im Bereich der Inneren Sicherheit, haben wir uns ebenfalls näher angesehen: In diesem zweiten und letzten Teil geht es um die entsprechenden Aussagen und Forderungen zu Themen der Inneren Sicherheit in den Wahlprogrammen der FDP und von Bündnis90/Grünen. Sie sollten – am besten schon vor der Wahl – sagen, wie sie im Falle einer Regierungsbeteiligung mit Koalitionsvertrag und Koalitionszwang umgehen werden.

Die Wahlprogramme von FDP und B90/Grüne zur Inneren Sicherheit

Gleich eingangs macht die FDP ein starkes Statement: „Menschen wollen Sicherheit UND Freiheit“, heißt es da. „Wer die Freiheit der Sicherheit opfert, wird am Ende beides verlieren. Deshalb wollen wir effektive Sicherheitsbehörden, die Sicherheit als den Schutz der Freiheit begreifen.“

Auch Bündnis90/Grüne bringen ein großes Statement: Sie verstehen die innere Sicherheit als Querschnittsaufgabe in vielen Politikbereichen von der sozialen bis zur Bildungspolitik, vom Städtebau bis zur Wirtschaftspolitik. Gefordert sind alle Ebenen von der Kommune über Bund und Länder bis hin zu Europa.

Polizei bzw. Justiz – Ausstattung – Personal – Führung

In Sachen Personal, Technik und Sachausstattung sind sich FDP und Bündnis90/Grüne weitgehend einig: Da muss der Staat erheblich mehr leisten. Was ja auch die SPD verlangt. Die FDP will eine „Haushaltspriorität“ sowohl für Polizei und Justiz und zusammen mit Bildung, Wissenschaft und Infrastruktur. Wenn das für diese Bereiche staatlicher Ausgaben eine Abkehr von der unsäglichen Schuldenbremse bedeuten soll, wäre auch den Ländern geholfen. Die sich – dank Schuldenbremse – die notwendigen Ausgaben ganz einfach nicht mehr leisten können [3].

Bündnis90/Grüne setzen – als einzige – einen deutlichen Schwerpunkt bei Polizei und guter Personalführung: Auch, um unverhältnismäßiger Gewalt, aber auch sexistischen und rassistischen Diskriminierungen durch Polizeibeamte entgegen zu wirken. Das soll auch durch noch mehr Mitarbeiter mit Migrationshintergrund und eine Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz erreicht werden. Sie sind auch die einzigen, die eine „Weiterentwicklung der Fehlerkultur“ ansprechen, eine höfliche Umschreibung dafür, dass Polizei eklatante Probleme im Umgang mit Fehlern in den eigenen Reihen hat. Denn die werden bisher in der Regel ausgesessen und totgeschwiegen. Bedenkenswert ist auch ihr Vorschlag der anonymen Kennzeichnung, die Polizisten schützt, weil sie den Namen nicht zeigt, und Bürgern dennoch die Möglichkeit gibt, einen einzelnen Polizisten eindeutig zu identifizieren. Und sie erheben erneut die Forderung nach einem unabhängigen Polizeibeauftragten – ein Projekt der Grünen-Fraktion, das spät in der aktuellen Wahlperiode doch noch im Bundestag behandelt und mit den Stimmen der Großen Koalition abgeschmettert wurde [4].

Leider auch bei FDP und B90/Grünen: Keine ausreichende Kompetenz für die Informationstechnik der Polizeibehörden erkennbar

Was die technische Ausstattung angeht, kommen zwar starke Töne von der FDP: Die verlangt „mehr Tempo bei der Digitalisierung von Polizei und Justiz“, um Verfahren zu beschleunigen und Zeit und Geld zu sparen. Der Rechtsstaat brauche modernste Technik, „denn die haben die Straftäter nämlich auch“. Bei den Grünen ist, wesentlich blasser, von „moderner Technik“ die Rede.

Doch wie auch schon bei der SPD, vermisst man bei den beiden kleineren Parteien das Bewusstsein dafür, wie marode und dysfunktional die Informationstechnik der Polizeibehörden tatsächlich ist. Keine der beiden Parteien hat erkannt, dass das erst SPD-, seit langem CDU/CSU-geführte Bundesinnenministerium nach INPOL mit dem PIAV, dem Polizeilichen Informationsverbund, nun schon ein zweites Mal ein gigantisches, über fast ein Jahrzehnt betriebenes Leuchtturmprojekt für die Polizeien von Bund und Länder in den Sand gesetzt hat. Nur dank dieser Scheuklappen auch bei den kleineren Parteien ist es dem Bundesinnenminister im Herbst letzten Jahres gelungen, den notwendigen, kompletten Neustart auch noch als Erfolg zu verkaufen. Um dann mit genau den Systemen und Ansätzen weiter zu wursteln, die das PIAV-Desaster verursacht haben.

Kritik an den Fehlentwicklungen in der Sicherheitspolitik

„Die gegenwärtige Regierung versucht mit dem verzerrtem Trugbild eines gegen Terror und Kriminalität hilflosen Staates von den eigentlichen Fehlentwicklungen in der Sicherheitspolitik abzulenken“ sagen Bündnis90/Grüne. Sie und die FDP sind sich einig in der Beurteilung von immer weiteren Gesetzesverschärfungen: Dem Mittel, mit dem die CDU/CSU in der laufenden Wahlperiode vor allem ihre Vorstellungen von „Innerer Sicherheit“ durchgesetzt und wofür die SPD zuverlässig die Mehrheit besorgt hat. Solche Gesetzesänderungen, sagen die beiden kleineren Parteien, sind im besten Fall sicherheitspolitische Placebos, im schlechtesten Fall weitreichende Grundrechtsverletzungen, die für weniger Sicherheit, weniger Freiheit und eine weniger lebenswerte Gesellschaft sorgen.

Dennoch verschließen sie sich notwendigen (!) Gesetzesänderungen nicht grundsätzlich, verlangen aber, dass

  • zunächst bestehende Gesetze konsequent angewendet werden,
  • Grundrechte gebührend berücksichtigt und gewahrt bleiben
  • die Folgen neuer Gesetze zuvor abgeschätzt werden,
  • die schon beschlossenen Gesetze nach wissenschaftlichen Kriterien überprüft und evaluiert und
  • ggf. auch wieder abgeschafft werden.

Im Tenor ganz genauso sieht das die Linkspartei.

Polizei von Nebensächlichkeiten entlasten

Die FDP wird recht konkret mit der Forderung, die aktuellen Aufgaben der Polizei einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Ziel sei es, der Polizei den Raum zu schaffen für die eigentlichen Aufgaben, also den Schutz von Leib, Leben und Eigentum der Bürger. Eine Entbürokratisierung und Entlastung sei möglich, z.B. durch

  • Abschaffung von Bluttests bei unfallfreiem Fahren unter Alkohol,
  • die kontrollierte Freigabe von Cannabis,
  • die Verlagerung bestimmter Zuständigkeiten auf andere Behörden, wie z.B. bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen ohne Verletzte, bei Ruhestörungen, bei der Begleitung von Schwertransporten, beim Objektschutz und bei „Victimless Crime“, das sind Straftaten ohne Geschädigte.

Bündnis90/Grüne stoßen ins gleiche Horn mit der Forderung, auf die Verfolgung von Bagatelldelikten durch Polizei und Justiz zu verzichten und die Strafverfolgungsbehörden dadurch zu entlasten.

Auch die Linkspartei verlangt in ihrem Wahlprogramm eine umfassende Analyse der Aufgaben der Polizei und deren Befreiung von sinnlosen Aufgaben.

Reform bzw. Umbau der Sicherheitsarchitektur

Mit der gegenwärtigen Sicherheitsarchitektur wollen sich beide Parteien nicht abfinden.

Polizeibehörden und die Zusammenarbeit bei der Terrorabwehr

Das betrifft einerseits die Polizeibehörden des Bundes und die Zusammenarbeit der Länderpolizeien mit dem Bund. Mit Blick auf den jüngsten Fall Anis Amri, den Attentäter vom Breitscheidplatz, regt die FDP an für solche Fälle eine Koordinierungsstelle aufzubauen, um die Zusammenarbeit von Polizeibehörden zwischen den Ländern und mit dem Bund zu verbessern; und um sicherzustellen, dass Informationen zeitnah ausgetauscht werden. Das ist ein Frontalangriff auf das vom BMI favorisierte GTAZ, das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum, dessen Existenz und laufender Unterhalt eine effektive Kooperation der Sicherheitsbehörden gerade nicht sicherstellen konnte.

Die Grünen werden noch genauer: Sie verlangen eine gründliche Analyse der bisherigen Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt – hier ist die operative Seite des BKA gemeint, die ja die ermittlungsführende Dienststelle ist in Sachen der Terrorabwehr – und den Staatsschutzabteilungen in den Landeskriminalämtern. Ziel soll es sein, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar und deutlich (neu) zu regeln.

Grundsätzlich zustimmungsfähig auch durch die Linksfraktion.

Verfassungsschutz

Die FDP bleibt recht allgemein, wenn es um den Verfassungsschutz geht. Sie spricht von klaren Kompetenzabgrenzungen und einheitlichen Standards, insbesondere auch bei der Führung von V-Leuten, beim Bundesamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz. Was V-Leute angeht, verlangen Bündnis90/Grüne ganz klar, dass „die zu beobachtenden Milieus nicht (durch den Verfassungsschutz) quer finanziert und schwere Straftaten aus diesen Szenen gedeckt werden.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), so Bündnis90/Grüne weiter, „ist dauerhaft auf dem rechte Augen blind und nicht in der Lage, für die Demokratie gefährliche Entwicklungen zu erkennen. Das haben die NSU-Untersuchungsausschüsse ergeben. Auch der Fall Anis Amri weise auf Fehleinschätzungen hin.
Sie machen daher den folgenden Vorschlag zur Neustrukturierung:

  • Auflösung des Bundesamts für Verfassungsschutz in seiner aktuellen, in effektiven Form,
  • Gründung eines personell und strukturell völlig neuen Bundesamts zur Gefahrenerkennung und Spionageabwehr, das mit nachrichtendienstlichen Mitteln und klar abgegrenzt von polizeilichen Aufgaben arbeitet
  • Gründung eines unabhängigen Instituts zum Schutz der Verfassung, das demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen beobachtet und ausschließlich öffentliche Quellen nützt

Hinsichtlich der kleinen Landesämter für Verfassungsschutz (zum Beispiel Hamburg, Bremen, Saarland) stellt die FDP die Frage: können die kleineren Landesämter nicht Spezialaufgaben übernehmen, die ihrer Personal- und Sachausstattung angemessen ist und zum Ausgleich dafür von den größeren Landesämtern der Nachbarländer bei anderen Aufgaben unterstützt werden?

Dabei handelt es sich um zentrale Forderungen auch der Linkspartei.

Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

Die FDP hat sich dieses Thema detailliert vorgenommen, denn sie meint: „Ein Staat, der seinen Bürgern die rechtliche Kontrolle seiner Handlungen verwehrt und ihnen Freiheitseinschränkungen verschweigt, verstößt gegen fundamentale Prinzipien des Rechtsstaates.“

Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste durch das parlamentarische Kontrollgremium und die G10-Kommission im Deutschen Bundestag hält sie für unzureichend: Sie regt an, dass dem Kontrollgremium ein parlamentarischer Geheimdienstbeauftragter zur Seite gestellt wird, den der Deutsche Bundestag wählt und der die Ermittlungsarbeiten übernimmt. Die G10-Kommission soll nicht nur für die Kontrolle der Überwachung der Telekommunikation innerhalb Deutschlands zuständig sein, sondern auch für die Telekommunikationsüberwachung außerhalb des Landes.

Auch die Linkspartei sagt: „Die parlamentarischen Kontrollbefugnisse gegenüber den Sicherheitsbehörden müssen deutlich erweitert werden.“

Überwachungsmaßnahmen

FDP, wie auch Bündnis 90/Grüne lehnen eine flächendeckende, anlasslose Videoüberwachung, die automatisierte Gesichtserkennung sowie die Vorratsdatenspeicherung rundheraus ab. Nach Ansicht von Bündnis90/Grünen ist es viel wirksamer, gezielt mit verhältnismäßigen Mitteln einige hundert Personen zu überwachen, die hierfür auch einen hinreichenden Anlass geboten haben, als achtzig Millionen Bürgerinnen und Bürger anlasslos mit solchen Überwachungsmaßnahmen zu überziehen. Beide Parteien sehen in der flächendeckenden Kameraüberwachung einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff, der kein Mehr an Sicherheit schafft und keine Straftaten verhindert. Ein Anschlag, wie der vom Breitscheidplatz in Berlin, wäre durch Videoüberwachung nicht zu verhindern gewesen.

Der Einsatz von Kameras kann gute Polizeiarbeit ergänzen, wenn sie an Gefahrenschwerpunkten eingesetzt wird, anlassbezogen, verhältnismäßig, von ausreichend Personal begleitet, regelmäßig evaluiert und neu genehmigt wird. Videoüberwachung ist allerdings kein Ersatz für Beamte auf der Straße. Die FDP macht darüber hinaus zwei weitere konkrete Vorschläge:

  • Kameraaufzeichnungen sollen sich nach einem kurzen Zeitraum der Sicherung, zum Beispiel nach 48 Stunden, automatisch überschreiben, sodass sie nicht mehr rekonstruierbar sind. Es sei denn, dass bis dahin nachvollziehbare Gründe für eine dauerhafte Sicherung gegeben sind, etwa wegen der Verwendung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder zu Fahndungszwecken. Auch das widerspricht diametral einer der wenigen konkreten Forderungen der CDU, die die „Mindestspeicherfrist“ für Videoaufzeichnungen noch ausweiten möchte.
  • Veraltete Videotechnik, die aufgrund der schlechten Qualität keine verwertbaren Bilder von Straftaten liefert, sollte ersetzt werden.

Und die FDP warnt: Die Tendenz, mehr Videoüberwachung durch private Stellen zuzulassen, um die so gewonnenen Aufzeichnungen für staatliche Zwecke zu nutzen, wird kritisch gesehen: Denn die Gewährleistung der Sicherheit ist eine originär staatliche Aufgabe; es bleibt daher auch Aufgabe des Staates, die dazu erforderlichen Sachmittel und Personalkapazitäten bereitzustellen.

Auch die Linkspartei will das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern: Sie ist gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und Online Durchsuchungen, nicht individualisierte Funkzellenabfrage, allgegenwärtige Videoüberwachung, Späh- -und Lauschangriffe sowie Rasterfahndung.

Nazis, nein Danke!

So überschreibt Bündnis90/die Grünen ein umfangreiches eigenes Kapitel. In dieser Ausführlichkeit sind sie die einzigen, die so klar und deutlich Stellung beziehen gegen „zunehmend laute Rechte und eine rechtspopulistische Szene in Deutschland“, die sich „im Internet oder bei Pegida-Demonstrationen“ immer mehr breitmacht. Die Zahl rechter Straftaten hat ein Rekordniveau erreicht. Polizei und Justiz müssen

  • rassistische und rechtsextreme Straftaten daher konsequent verfolgen und ahnden
  • den Schutz für Opfer rechter Gewalt verbessern und
  • gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit dort bekämpfen wo sie vorkommt: in rechtsextremen Strukturen wie auch im Alltag

Im Tenor unterstützen FDP und die Linkspartei die gleichen Positionen.

Unterstützung und Solidarität für Engagement gegen Nazis

Bündnis90/Grüne gehen – als einzige – noch einen Schritt weiter: Sie solidarisieren sich und unterstützen jedes rechtsstaatliche Engagement gegen Nazis, auch wenn dies in Form von Demonstrationen und friedlichen Blockaden geschieht. Diese gehörten zum zivilgesellschaftlichen Engagement gegen rechts. Symbolische Strafverschärfungen auf Kosten der Demonstrationsfreiheit lehnen sie ab und verlangen eine deeskalierende Einsatzstrategie, sowie gut ausgebildete und ausgerüstete Einsatzkräfte bei entsprechenden Demonstrationslagen.

Die AfD ..“

kommt in unserer vergleichenden Untersuchung übrigens nur an dieser Stelle vor. Deren Auflistung von Forderungen zur inneren Sicherheit – ein ausgewogenes Konzept kann ich darin nicht erkennen – beginnt mit dem Punkt „Wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität“, verlangt für Jugendliche eine Strafmündigkeit ab dem Alter von zwölf Jahren, sieht die Polizei dann besser gerüstet, wenn sie flächendeckend mit „lageangepasster Bewaffnung“ ausgestattet ist, worunter die AfD Bodycams und Elektrodistanzwaffen versteht und verlangt den Einsatz von Videoüberwachung, Gesichtserkennungssoftware und die Möglichkeit der Untersuchung von vorhandenem DNA- Material zum Abgleich mit körperlichen und „biogeografischen“ Kennzeichen gesuchter Personen; sie stellt fest, dass „die Mehrzahl der Täter im Bereich der organisierten Kriminalität Ausländer“ sind und verlangt „bei entsprechendem Verdacht“ (sic!) die Möglichkeit der Ausweisung. Um die Sicherheit von Bürgern zu verbessern möchte die AfD nur zwei Dinge ändern: Einmal das EU-weit eingeführte, angeblich zu restriktive Waffenrecht wieder lockern und zum zweiten den „Erwerb des Waffenscheins für gesetzestreue Bürger“ erleichtern.

Mehrheiten jenseits der Regierungskoalition im nächsten Bundestag

Die schwarz-gelbe, aber insbesondere die jetzt zu Ende gehende schwarz-rote Regierungskoalition war geprägt davon, dass die Treue des kleineren Koalitionspartners zum Koalitionsvertrag jedes eigene politische Interesse bzw. Sachfragen überwog. Eine Fortsetzung dieser „Nibelungentreue“ im nächsten Bundestag wäre fatal, faktisch eine Abschaffung der parlamentarischen Demokratie, wie sie durch die Väter des Grundgesetzes angelegt war.

Für die Wähler besteht die Aufgabe darin, trotz aller „Politikverdrossenheit“ doch zur Wahl zu gehen. Und mit ihrer Zweitstimme dafür zu sorgen, dass nicht die großen Parteien noch mehr Stimmen bekommen [5]. Sondern dass kleinere Parteien mit der realistischen Chance auf das Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde sicher den Einzug in den Bundestag schaffen, möglichst mit einem stabilen Wahlergebnis von acht Prozent oder mehr.

Wie unsere Auswertung und der Vergleich der Regierungs- und Wahlprogramme deutlich macht, gibt es erhebliche Unterschiede in den politischen Konzepten insbesondere zwischen CDU/CSU, FDP, Bündnis 90/Grünen und Linkspartei. Das könnte zur Folge haben, dass Angehörige der denkbaren Regierungskoalition aus CDU/CSU, SPD und FDP bzw. BÜndnis90/Grünen nicht mit dem Koalitionspartner stimmen, sondern ihren eigenen politischen Konzepten und Überzeugungen folgen. Wenn auch noch die SPD (mit ihrem Gewicht von drei) sich diesen freiheitlich/bürgerrechtlich orientierten Überzeugungen anschließen, sehen die Mehrheitsverhältnisse bei solchen konkreten Abstimmungen dann schon ganz anders aus als die so lähmende, großkoalitionäre Elefantitis der aktuellen Wahlperiode.

Ob es wieder zu mehr Schwung und Dynamik und mehr Demokratie kommt, entscheiden maßgeblich die SPD und die keineren Parteien. Wenn sie, wie die SPD erneut, sich einfangen lassen von der CDU/CSU mit dem Versprechen auf „Regierungsbeteiligung“, werden sie und wir Wähler (erneut) feststellen, dass auf der Haben-Seite wenig bleibt von diesem Versprechen. Und auf der Soll-Seite die Pflicht steht, getreu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und dem Koalitionszwang, der CDU/CSU weiterhin die Mehrheiten zu beschaffen, die diese nutzen wird, um ihre Fehlentwicklung im Bereich der Inneren Sicherheit weiter zu zementieren.

Der erste Teil

dieses Artikels erschein unter dem Titel ‚Was die Regierungsprogramme von CDU und SPD erwarten lassen‘ am 09.08.2017 auf diesem Blog
http://cives.de/was-die-regierungsprogramme-von-cdu-und-spd-erwarten-lassen-5897

Fußnote

[a]   Wir beziehen uns auf die Umfrage von Infratest/Dimap vom 09.08.2017, die Werte der anderen Institute liegen vergleichbar

Quellen

[1]   Das gesamte Programm der FDP zur Bundestagswahl
https://www.fdp.de/content/beschluss-des-68-ord-bundesparteitages-schauen-wir-nicht-laenger-zu

[2]   Wahlprogramm der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl 2017
https://www.die-linke.de/fileadmin/download/wahlen2017/wahlprogramm2017/die_linke_wahlprogramm_2017.pdf

[3]   Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Sicherheitsarchitektur in Deutschland, 13.01.2017, POLICE-IT
https://police-it.net/auswirkungen-der-schuldenbremse-auf-die-sicherheitsarchitektur-in-deutschland

[4]   Kein Bedarf für Qualitätsverbesserungen bei der Polizei?, 29.05.2017, POLICE-IT
https://police-it.net/kein-bedarf-fuer-qualitaetsverbesserungen-bei-der-polizei

[5]   Verlorene Zweitstimmen – Hebeleffekt für die großen Parteien, 22.05.2017, CIVES
http://cives.de/verlorene-zweitstimmen-hebeleffekt-fuer-die-grossen-parteien-5190

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