Schlägst Du meinen Wendt, schlag ich Deinen Schulz

Rainer Wendt, der Bundesvorsitzenden der DPolG wurde elf Jahre lang aus der Staatskasse bezahlt, André Schulz, der Bundesvorsitzende des BDK, für eine Teilzeittätigkeit seit Anfang 2014. Nach dem Regierungswechsel dienen sie aktuell als Prügelknaben für parteipolitische Interessen. Dabei wäre vielmehr zu fragen: War die unstreitige Alimentierung der Gewerkschaftler durch die Innenministerien in NRW und Hamburg die Gegenleistung für Polit-PR im Sinne des jeweiligen politischen Lagers? | Lesedauer: Ca. 8 Minuten

Das Verhältnis zwischen den drei Polizeigewerkschaften (GDP, DPolG und BDK) und den Innenministerien des Bundes und der Länder ist gleichzeitig zwiespältig wie auch symbiotisch. Einerseits geben sich die Gewerkschaften gerne als Gegner der Innenminister: Als diejenigen,

  • die Forderungen an mehr und moderne Ausstattung für Einsatz- und Führungsmittel stellen, wie aktuell z.B. Bodycams oder Elektroschockwaffen („Taser“);
  • als diejenigen, die mehr und weitere technische Mittel, insbesondere im Bereich der Überwachungstechnologien fordern: Glaubt man deren Duktus, so ist wirksame Kriminalitätsbekämpfung ohne Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung & Co gar nicht mehr möglich;
  • und als diejenigen – dies betrifft insbesondere die DPolG und ihren Bundesvorsitzenden Wendt – die die Innenminister vor sich hertreiben mit Forderungen nach immer weiteren Verschärfungen im Strafgesetzbuch oder sogar Änderungen am Grundgesetz. Jüngstes Beispiel, gerade wenige Tage alt, ist die Forderung nach einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr für Messerstecher.

(C) CIVES Redaktionsbüro GmbHDiese scheinbare Gegnerschaft – Gewerkschaft contra Innenministerium – ist Teil der Inszenierung. Im Geiste sind sich die politische Führungsspitze im Bundes- bzw. jeweiligen Landes-Innenministerium und die jeweilige Landes- bzw. Bundesgewerkschaftsspitze ziemlich einig. Nach den – ohnehin seltenen – Wechseln an der Spitze der Innenministerien sorgt eine jeweils zeitnah zustande kommende Gesprächsrunde mit dem neuen Amtsinhaber für weiteres, einvernehmliches Vorgehen in der nahen Zukunft. Und übernehmen die Gewerkschaftsführer – und da gerade die beiden kleineren – auch weiterhin die Beeinflussung der Meinung von Medien und Bevölkerung. Was ganz im Sinne der meisten Innenminister ist, sind diese doch zu einem Mindestmaß an staatlicher Neutralität verpflichtet, wie erst vor wenigen Wochen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts [1] bekräftigte. Und können daher längst nicht so öffentlich auf den Putz hauen, wie dies insbesondere der DPolG-Bundesvorsitzende Wendt ständig tut. Dass ihn bisher noch nicht einer der Innenpolitiker eingebremst hat, spricht dafür, dass Wendt das ausspricht, was die meisten Innenminister gerne in die Öffentlichkeit gebracht wissen wollen.

Warum brauchen gut verdienende Polizeigewerkschaften Geld vom Steuerzahler, um ihre Bundesvorsitzenden zu bezahlen?!

Wie jede gute PR-Arbeit verursacht auch die der Polizeigewerkschaften Aufwand und kostet Zeit und Geld. Das ist – angeblich – für die beiden kleineren Gewerkschaften ein Problem. Weil sie sich – angeblich – das Gehalt des Bundesvorsitzenden nicht leisten können. Woran – angeblich – die Tatsache schuld ist, dass diese hauptamtlichen Gewerkschaftsführer nicht gleichzeitig auch noch ein (bezahltes) Personalratsmandat bei einer Behörde innehaben. (Zur Finanzierung von Gewerkschaftsfunktionären mit Hilfe von Personalratsmandaten hatten wir hier [C] schon einmal geschrieben.) Bei genauerem Hinsehen ist dieses Argument allerdings nicht nachvollziehbar: Denn jede dieser Gewerkschaften hat – erstens – Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen.

Die kommerziellen Töchter der drei Polizeigewerkschaften

Vor allem aber haben alle drei Gewerkschaften recht kreativ Geschäftsmodelle entwickelt, was ihre weiteren Einkünfte angeht. Über assoziierte kommerzielle Firmen, wie

  • die Organisations- und Service-Gesellschaft der Gewerkschaft der Polizei mbH (GDP) (Jahresgewinn 2016: 642.863€),
  • die DPolG Service GmbH (Jahresgewinn 2016: 467.496 €)
  • oder die BDK Betreuungsdienst und Konsumgütervermittlung für den Bund Deutscher Kriminalbeamter Gesellschaft mbH (kein detaillierter Jahresabschluss veröffentlicht)

wurden bzw. werden jährlich Gewinne in bis zu sechsstelliger Größenordnung erwirtschaftet [a].

In allen drei Fällen sind die Gewerkschaftsmitglieder die „Kunden“ dieser assoziierten Firmen. Denen werden Versicherungen verkauft bzw. Mobilfunkverträge, Werbe- und Geschenkartikel oder Fachliteratur.

Die kleinste Gewerkschaft, BDK, war einige Jahre besonders kreativ. Sie entdeckte neben den Gewerkschaftsmitgliedern auch noch die Polizeibehörden als Markt mit hohem Potenzial: Im Rahmen der so genannten ‚Sicherheitspartnerschaft‚ schloss die ‚BDK Betreuungsdienst und Konsumgütervermittlung für den Bund Deutscher Kriminalbeamter Gesellschaft mbH‘ Verträge mit Anbietern von Sicherheitstechnik für Polizeibehörden ab. Für die Beschaffung der Produkte des jeweiligen Anbieters DURCH DIE Behörde sorgten Polizeibeamte, die ihrerseits z.B. Mitglieder im Leitungskreis des BDK für Informationstechnik waren. Und daher z.B. im Landeskriminalamt mit zu entscheiden hatten über die Beschaffung bestimmter IT-Systeme. Näheres dazu finden Sie in diesem Artikel [G].

Ob der bemerkenswerte Einsatz des Spitzenpersonals der DPolG in den letzten Jahren für die Beschaffung von Elektroschockwaffen bzw. Bodycams ähnliche kommerzielle Motive hat, konnte bisher nicht zweifelsfrei belegt bzw. ausgeschlossen werden. Bekannt wurde allerdings [2], dass die Herstellerfirma Veranstaltungen der DPolG großzügig sponserte, wo Taser im Gegenzug die Werbetrommel für die eigenen Produkte rühren durfte. Mehr dazu in [G].

Tatsache bleibt jedoch, dass alle drei Gewerkschaften finanzstarke kommerzielle Tochterorganisationen betreiben. Und es allein deshalb ziemlich befremdlich ist, wenn DPolG und BDK nach außen das Bild von der armen kleinen Gewerkschaft vermitteln, die staatliche Hilfe braucht, um den armen Bundesvorsitzenden überhaupt bezahlen zu können. Lediglich die GdP ist selbstbewusst genug, um zu erklären, dass sie ihren Bundesvorsitzenden aus eigener Tasche bezahlen kann.

Wie die Bezüge von Bundesvorsitzende der kleinen Polizeigewerkschaften in den letzten Jahren finanziert wurden

(C) Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG
Der Bundesvorsitzende der DPolG ist seit 2007 Rainer Wendt, ein Polizeihauptkommissar aus Nordrhein-Westfalen. Sein Kollege beim BDK heißt André Schulz und ist Erster Kriminalhauptkommissar in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Der Fall Rainer Wendt

Rainer Wendt wurde elf Jahre lang vom Land Nordrhein-Westfalen bezahlt, zuletzt in 28,5h-Teilzeit auf einer A12er-Stelle, obwohl er für den Steuerzahler des Landes NRW, direkt jedenfalls, nichts leistete. Erst nachdem im vergangenen Jahr die Regierungsbeteiligung in NRW gewechselt hatte, wurde dieses Gemauschel näher untersucht: Mit dem Ergebnis, dass ein „Rechtsbruch“ vorlag. Das besagt ein internes „Verwaltungsermittlungsverfahren“ aus dem Innenministerium NRW, wie die WAZ vor kurzem berichtete [3]. Der Rechtsbruch war vielschichtig: Da wurde ein Beamtengehalt gezahlt für das Amt eines Gewerkschaftsvorsitzende. Dessen Leistungen wurden als „sehr gut“ beurteilt (sic!). Demzufolge kletterte der beamtete Gewerkschaftsvorsitzende auf der Beförderungsleiter weiter nach oben und gelangte auf eine A12-er Stelle. Die er besetzte mit der Folge, dass sie einem Mitbewerber, der sich jahrelang im operativen polizeilichen Dienst nach oben gearbeitet hatte, nicht mehr zur Verfügung stand. Dieser Mitbewerber versieht dann, ein nicht seltener Fall, das Amt eines A12er-Stelleninhabers, wird jedoch nur nach einer niedrigeren Stelle bezahlt.

Das war allerdings noch nicht alles: Im Frühjahr 2017 wurde bekannt, dass Wendt nebenbei auch noch Aufsichtsratsmitglied in der AXA-Versicherung war. Und dafür pro Jahr 50.000 Euro „verdiente“. Das lag nicht daran, dass die Axa im Aufsichtsrat gerne einen erfahrenen Polizeibeamten sehen wollte. Sondern daran, dass die AXA in den mehr als neunzigtausend Mitgliedern der DPolG ein einträgliches Kundenfeld identifiziert hatte. Es war ein Geschäft zum Vorteil aller: Die Gewerkschaftsmitglieder konnten Versicherungen zu Sonderkonditionen abschließen, die DPolG agierte wie ein Versicherungsvermittler und der Bundesvorsitzende beaufsichtigte die Geschäfte der Versicherungsgesellschaft im Aufsichtsrat. Allerdings hatte Wendt die entsprechende Tätigkeit und seine Einkünfte nicht bei seinem Dienstherrn angezeigt. Das zog ein Disziplinarverfahren nach sich, welches allerdings bis zum Abschluss der internen Verfahrensermittlungen auf Eis gelegt ist, wo es noch immer liegt.

Unbeschadet ging Wendt aus dem dritten Verfahren hervor. Es handelte sich um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue. Eingeleitet vor der Landtagswahl, hatte sich schon drei Monate nach der Wahl der CDU-Justizminister eindeutig geäußert.

„Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sich durch Bezug eines Beamtensolds strafbar gemacht haben könnte. Wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Zwischenbericht von Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hervorgeht, sieht der die Ermittlungen leitende Oberstaatsanwalt bislang keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür. Weitere zwei Monate später wurde das Verfahren dann eingestellt, da sich „strafrechtliche Vorwürfe nicht erhärten“ ließen. Es seien keine Anhaltspunkte dafür entdeckt worden, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig gehandelt und einen finanziellen Schaden des Landes Nordrhein-Westfalen in Kauf genommen hätten, teilten die Strafverfolger nun mit. Es habe sich um eine jahrelange, auch in anderen Bundesländern so gehandhabte Praxis gehandelt – mit dem Ziel, den Gewerkschaftschefs die Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben zu ermöglichen“

Das berichtete die Legal Tribune Online [4].

Das Ergebnis des oben erwähnten, internen Verfahrensermittlungsverfahrens liegt inzwischen beim neuen Innenminister Herbert Reul von der CDU auf dem Tisch. Als glatter Rechtsbruch wird die jahrelange Alimentierung des CDU-Mitglieds Wendt darin bezeichnet. Inzwischen haben es Innenminister Reul und seine Regierungskollegen mit der von der eigenen Partei vor der NRW-Wahl angezettelten Aufklärung allerdings gar nicht mehr so eilig: Jürgen Mathies, der neue Staatssekretär im jetzt wieder CDU-geführten Innenministerium, war jahrelang Direktor des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg. Und damit Leiter jener Dienststelle, in der eigens eine Stelle der Besoldungsgruppe A12 geschaffen, auf die dann Wendt wegen angeblich „sehr guter“ Leistungen gehievt worden war. Koalitionspartner FDP drängt es auch nicht, da die ganze Bezahlungsaffäre Wendt ja unter der schwarz-gelben Regierung vom FDP-Innenminister Ingo Wolf ihren Anfang genommen hatte. Angesichts dieser politischen Sachzwänge hat Innenminister Reul daher entschieden, dass das Ergebnis des monatelangen, zähen internen Verwaltungsermittlungsverfahrens „derzeit juristisch geprüft“ werden müsse, insbesondere „wie mit den im Bericht enthaltenen personenbezogenen Daten umzugehen sei“. Das ist vermutlich als verklausulierter Wunsch zu verstehen, die Namen sämtlicher Beteiligter aus dem Bericht verschwinden zu lassen.

Das wiederum passt der SPD nicht: Die verlangte vor wenigen Tagen, „dass Reul den Bericht schnellstmöglich [dem Landtag] vorlegt und die notwendigen Konsequenzen daraus zieht“. „Wie konsequentes Vorgehen aussieht, haben gerade die Hamburger Behörden vorgemacht“ heißt es in der Pressemeldung der SPD-Landtagsfraktion weiter. „Sie gehen in einem ähnlichen Fall konsequent vor.“ [5]

Der Fall André Schulz

(C) Bund Deutscher Kriminalbeamter
Der ähnliche Fall, auf den die SPD in NRW hier anspielt, betrifft André Schulz, den Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Genauso wie Wendt ist auch Schulz NICHT freigestelltes Personalratsmitglied. Sondern Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK) im Dienst der Hansestadt Hamburg. Dort regiert bekanntlich eine Koalition aus SPD und Bündnis90/Die Grünen. Seit Anfang 2014 schon soll Schulz eine Vereinbarung mit dem Dienstherrn haben, die es ihm erlaubt, bei anteiliger Reduzierung seiner Bezüge nur 50% der Arbeitszeit für das Hamburgische Landeskriminalamt zu arbeiten, um sich seinen Aufgaben als Gewerkschafter, vor allem auch am Sitz der Bundesgeschäftsstelle in Berlin widmen zu können. Seit die Wendt-Affäre publik wurde, steht auch Schulz unter Beschuss. Angeblich hat er die vom Dienstherrn bezahlte Zeit nicht vereinbarungsgemäß erbracht. Inzwischen wurde deswegen sogar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet.

Alles Zufall – oder ‚Wie Du mir, so ich Dir?!‘

Die zeitlichen Zusammenhänge zwischen den beiden Fällen sind allzu offensichtlich: Am 09.11.2017, also just an dem Tag, an dem die Medien über die EINSTELLUNG des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft gegen Rainer Wendt berichteten [4], brachten sowohl der Spiegel als auch das Hamburger Abendblatt Artikel über die EINLEITUNG eines staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den BDK-Bundesvorsitzenden Schulz [6]. Gegen den bestehe der Verdacht des Betruges, weil er zwischen Anfang 2014 und Anfang 2017 angeblich weniger Arbeitszeit für seinen Dienstherrn geleistet hat, als vereinbart war. Fünf Monate lang ward dann nichts mehr gehört in der Angelegenheit …

Am Samstag, dem 24.03.2018 berichtete die WAZ [3], dass im internen Verwaltungsermittlungsverfahren gegen Rainer Wendt nun der Abschlussbericht vorliegt. Mit dem Ergebnis: Glatter Rechtsbruch, der allerdings auf Anweisung von CDU-Innenminister Reul noch gründlich juristisch bewertet werden muss. Am Montag darauf kommt es im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Hamburg zu Durchsuchungsmaßnahmen im Privathaus von André Schulz in Hamburg und in dessen Arbeitszimmer in der BDK-Bundesgeschäftsstelle in Berlin. BDK-Vize Sebastian Fiedler, übrigens auch Landesvorsitzender des BDK in Nordrhein-Westfalen, verteidigte den Bundesvorsitzenden in einem Rundumschlag: „Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die uns heute bekannt gegeben wurden, erschließen sich mir nicht“, sagte Fiedler der ‚Welt‘. Ein Betrug könne, so wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt, „nicht einmal theoretisch begangen werden“. Vor diesem Hintergrund werfe das Vorgehen der Staatsanwälte „viele Fragen“ auf. Die werden sich im Verlauf des Ermittlungsverfahrens vermutlich noch klären.

Über die Fragen von Herrn Fiedler hinaus, fragen wir uns allerdings,

  1. warum es die Mitglieder von DPolG und BDK anscheinend überhaupt nicht stört, dass ihre Bundesvorsitzenden für ihre Tätigkeit jahrelang von der Arbeitgeberseite bezahlt wurden
  2. und warum eigentlich – in Kenntnis dieser Tatsache – Schulz und insbesondere der „Polizei-Lautsprecher“ Wendt (so bezeichnet im Stern [7]] und a.a.O.) … in nahezu jede Talkshow eingeladen werden, bei der es um Strafrecht, Kriminalität oder Polizei geht. Nicht nur bei der Bild-Zeitung ist Wendt mit seinen ständigen populistischen Forderungen inzwischen ganz selbstverständlich gesetzt als Sprecher der gesamten Polizei.

Fußnoten

[a]   Alle Angaben aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen der genannten Firmen für das Jahr 2016 im unternehmensregister.de

Quellen

[1]   BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018, – 2 BvE 1/16 – Rn. (1-81),
http://www.bverfg.de/e/es20180227_2bve000116.html

[2]   Elektroschocker-Firma Taser: Firma sponsert Polizei-Gewerkschaft, 04.04.2016, Mitteldeutsche Zeitung
https://www.mz-web.de/mitteldeutschland/elektroschocker-firma-taser-firma-sponsert-polizei-gewerkschaft-23830616

[3]   Ministerium räumt Rechtsbruch ein, 24.03.2018, WAZ
https://www.waz.de/politik/ministerium-raeumt-rechtsbruch-ein-id213831451.html

[4]   Keine Anklage im Fall Wendt, 09.11.2017, Legal Tribune Online
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/staatsanwaltschaft-ermittlungen-rainer-wendt-eingestellt-besoldung-gewerkschaft/

[5]   Fall Wendt: Minister Reul muss Bericht offenlegen und Konsequenzen ziehen, 28.03.2018
https://www.spd-fraktion-nrw.de/news/fall_wendt_minister_reul_muss_bericht_offenlegen_und_konsequenzen_ziehen.html

[6]   Staats­an­walt­schaft ermit­telt gegen BDK-Vor­sit­zenden André Schulz, 27.03.2018, Legal Tribune Online
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bdk-schulz-betrug-ermittlungen-staatsanwaltschaft-gewerkschaft/

[7]   Polizei-Lautsprecher kassierte jahrelang Beamtensold – ohne als Polizist zu arbeiten, 04.03.2017, Stern
https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/rainer-wendt-bekam-jahrelang-beamtensold–ohne-als-polizist-zu-arbeiten-7354272.html

Beiträge zu verwandten Themen

[A]   Geschäftsmodelle und Geschäfte der Polizeigeerkschaften, 13.03.2017, POLICE-IT
https://police-it.net/geschaeftsmodelle-und-geschaefte-der-polizeigewerkschaften

[B]   Geschäfte und Geschäftsführung der DPolG Service GmbH – Rainer Wendt als Geschäftsführer, 08.03.2017, POLICE-IT
https://police-it.net/rainer-wendt-als-geschaeftsfuehrer

[C]   Geschäfte und Geschäftsführung der DPolG Service GmbH – Freigestellte Personalräte, Gewerkschaftsfunktionäre und andere Besonderheiten, 07.03.2017, POLICE-IT
https://police-it.net/affaere-wendt-freigestellte-personalraete-gewerkschaftsfunktionaere-und-andere-besonderheiten

[D]   Rainer Wendt – Nur persönliche Mitnahmementalität oder umfangreicheres Geschäftsmodell, 04.03.2017, POLICE-IT
https://police-it.net/rainer-wendt-geschaeftsmodell

[E]   “Quatsch“ von Rainer Wendt, 11.01.2017, POLICE-IT
https://police-it.net/quatsch-von-rainer-wendt

[F]   “Klugscheißerei!! – Über Verbalinjurien und doppelte Moral von Polizeigewerkschaftsführern,
https://police-it.net/klugscheisserei-ueber-verbalinjurien-und-doppelte-moral-von-polizeigewerkschaftsfuehrern

[G]   Wem nützen Polizeigewerkschaften und ihre Firmen, 16.06.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/wem-nuetzen-polizeigewerkschaften-und-ihre-firmen

[G]   BDK und DPolG – Polizei-Vertretung oder PR-Agenturen?, 17.05.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/bdk-und-dpolg-polizei-vertretung-oder-pr-agenturen

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5 Gedanken zu „Schlägst Du meinen Wendt, schlag ich Deinen Schulz“

  1. Das Thema des Artikels war die Instrumentalisierung der Bezahlungsaffären für den BDK-Vorsitzenden Schulz und den DPolG-Vorsitzenden Wendt durch politische Parteien (siehe Überschrift). Finanzaktivitäten der DREI Polizeigewerkschaften hatten wir in diversen Artikeln thematisiert (siehe Liste „Verwandte Beiträge“) am Ende des Artikels. Mal ging es um schwerpunktmäßig um die eine, dann um die andere Gewerkschaft, insofern ist der Vorhalt der „einseitigen“ Berichterstattung nicht zutreffend.
    Könnten Sie einen BELEG zur Verfügung stellen, dass ein GDP-Funktionär in Brüssel aus Steuermitteln bezahlt wird? Wir würden das dann gerne bei einem der nächsten Themen zu GDP und deren Finanzaktivitäten unterbringen.
    Übrigens: Wollten wir in jedem Artikel sämtliche Aspekte z.B. zum Thema „Finanzaktivitäten der Polizeigewerkschaften“ unterbringen, so würden Bücher daraus – Artikel solcher Länge erwarten unsere Leser jedoch nicht.

  2. Herr Abbe ich denke Herr Wolf hat nicht ganz unrecht, wenn er bemängelt, dass wenn in die Finazaktivitäten der Gewerkschaften Teil dieses Artikels sind, dann auch die der GdP und auf die Kritik, dass der GdP Mann in Brüssel genauso wie Wendt und Schulz vom Staat bezahlt wird sind Sie garnicht eingegangen.
    von meinem iPhone gesendet

  3. 1. Im Artikel heißt es zur Bezahlung des GDP-Vorsitzenden: „Lediglich die GdP ist selbstbewusst genug, um zu erklären, dass sie ihren Bundesvorsitzenden aus eigener Tasche bezahlen kann.“
    2. Die Firmenverflechtungen des GDP waren nicht Gegenstand DIESES Artikels. Das war auch nicht nötig, denn diesem Thema hatten wir hier (https://police-it.net/geschaeftsmodelle-und-geschaefte-der-polizeigewerkschaften) bereits einen langen eigenen Artikel gewidmet.
    3. Sie unterstellen Aussagen, die im Artikel gerade NICHT getätigt wurden und bewerten dies als einseitig. Haben Sie den Artikel nicht gelesen? Oder was sonst bezwecken Sie mit Ihrem Kommentar?

  4. selbst redent kann die GdP ihren Vorsitzenden selbst bezahlen da sie nicht nur in den im Artikel genannten Firmen beteiligt ist, sondern auch unter anderem an der PVAG (Versicherungsunternehmen da ist der GdP Vorsitzende Malchow sogar Vorstand mit entsprechenden Bezüge) VDP Verlag der den Behörden Fachhochschulen und Polizeischulen etc. Leistung verkauft ( wie das zu Stande kommt wird imArtikel nicht erwähnt) usw. . Das die GdP ein Büro in Brüssel betreibt und ein Polizist auf Staatskosten dort Sitz und die GdP vertritt bleibt auch unerwähnt (das gibt es weder bei BDK noch DPolG)! Schade das man so einseitig berichtet.

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