Innere Sicherheit (1): Was steht NICHT im Koalitionsvertrag der Ampel ?!

Die bisherige Regierung hat auf dem Feld der Inneren Sicherheit (im eigenen Sinne) viel erreicht. Die SPD hat diese Politik mitgetragen. Grüne und FDP wissen aus ihrer Oppositionsarbeit nur zu genau Bescheid, was alles schiefgelaufen ist. Schade, dass im Koalitionsvertrag der Ampel weder von Lernerfahrungen daraus nichts zu finden ist.

Neues Gesetz gegen Wohnungseinbruch bis auf Weiteres nutzlos

Das war knapp: Heute hat der Bundestag die Strafverschärfung für den Einbruch in Privatwohnungen beschlossen. Damit sollte die Nutzung von „auf Vorrat“ gespeicherten Telekommunikationsdaten und die Funkzellenabfrage aller TK-Nutzer in Tatortnähe ermöglicht werden. Gestern hat die Bundesnetzagentur erklärt, dass die ab dem 1. Juli eigentlich geltende Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten erst einmal nicht durchgesetzt wird. Das neue Gesetz ist daher bis auf Weiteres nutzlos …

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?