Wohnungseinbruchdiebstahl unter die Lupe genommen

Im Jahr 2016 ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle zurückgegangen, die Aufklärungsquote hat sich mit 16,9 Prozent etwas verbessert. Auch die Zahl der Abgeurteilten hat sich laut Strafverfolgungsstatistik leicht erhöht. Alles ein Ergebnis erfolgreicher Präventionsarbeit, wie es der Bericht der Innenministerkonferenz suggeriert?

Verurteilung von Datendelikten trotz passabler Aufklärungsquoten selten

Angeblich ist das Datenschutzniveau in Deutschland so hoch wie in keinem anderen Land. Ein Blick in die vom Bundesinnenministerium im April vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt jedoch, dass es mit der Rechtsdurchsetzung nicht besonders weit her ist. Obgleich es in den Tätigkeitsberichten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden unzählige Fallbeispiele für Datenschutzverstöße gibt und auch diese nur die Spitze des Eisbergs sein dürften, werden nur wenige Fälle als Straftaten gegen das Datenschutzgesetz eingestuft.

Meinungsmache mit Hilfe der Polizeilichen Kriminalstatistik

Mit Update vom 28.04.2017
Der Bundesinnenminister und der derzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsens Innenminister Ulbig, haben am Montag die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Das Thema war allerdings bereits ‚durch‘ in der Presse, dank eines durchgestochenen Dokuments, auf das sich „exklusiv“ schon am Wochenende die Welt berief: „Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer steigt um 52,7 Prozent“ lautete die Überschrift. Die lockte jeden Leser auf eine falsche Fährte. Der glaubt nämlich, dass alle „Zuwanderer“ verantwortlich dafür sind, dass „die Kriminalität“ um mehr als die Hälfte gestiegen ist. Ein in der PKS außerordentlich unglücklich, weil gewählter (sic!) Begriff („Zuwanderer“) wurde damit zur Grundlage für die größte Fake News Blase der letzten Wochen.

Wohnungseinbrüche: Union zieht SPD über den Tisch

Dafür konnte die CDU/CSU die SPD im gestrigen Koalitionsausschuss gewinnen:
1) Schärfere Strafen nach Verurteilungen; allerdings wurden 2015 nur 15% der Täter überhaupt namentlich bekannt und nur ein Bruchteil von denen verurteilt.
2) Speicherung von Verkehrsdaten von allen (!) aktiven Mobiltelefonen im Umfeld jedes (!) Wohnungseinbruchs.
3) Am materiellen Schaden und der Traumatisierung von Einbruchsopfern wird sich – entgegen den Behauptungen von Unionspolitikern – dagegen wenig ändern.

Papiertiger! Die Beschlüsse der Innenminister zum Wohnungseinbruchsdiebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auf Höchststand, die Aufklärungsquote im Keller. Anlass genug für die Innenminister von Bund und Ländern, sich mit dem Problem zu beschäftigen. Ergebnis ist, dass Polizei Telekommunikation bald auch beim Wohnungseinbruch einsetzen darf. Das nützt dem Geschädigten nicht mehr viel. Praktische Verbesserungen oder effektive Maßnahmen, die die Gefahr eindämmen?! Fehlanzeige! Hier unsere Bestandsaufnahme zum Thema …