PIAV Waffen- und Sprengstoffdelikte: Keine Antworten auf einfachste Fragen

Pistole mit Magazin und Munition

Vier Jahre nach Einführung des PIAV-Clusters für Waffen- und Sprengstoffdelikte beantwortet die Bundesregierung nicht einmal einfachste Fragen.
Lesedauer: Ca. 7 Minuten

Organisierte Kriminalität als Geldgeber in der Covid-Pandemie

Liquidität zu beschaffen, wird das größte Problem für Unternehmen werden, je mehr die Umsätze einbrechen, während die Kosten weiterlaufen. Geld in ausreichender Höhe und ausreichend schnell vom Staat zu bekommen, erweist sich schon jetzt für viele Unternehmen als Problem. Doch neben dem Staat existiert ein potenziell alternativer Geldgeber: Organisierte Kriminalität, die die „Corona“krise ausnutzt, um gegen Cash Unternehmensanteile zu kaufen und sich damit auch in solchen Branchen breit zu machen, die bisher nicht zu ihrem Geschäftsfeld gehören. Erfahrungen aus der Zeit der Finanzkrise von 2008 belegen, dass dies eine reale Gefahr ist. Wir haben zwei Bundesministerien und das Bayerische Landeskriminalamt nach ihrer Einschätzung gefragt …

Fragen nach Projektstatus von Polizei 2020 unzumutbar und unverhältnismäßig

„Angriff ist die beste Verteidigung“: Dieses Motto hat das Bundesinnenministerium geleitet, als eine Kleine Anfrage im Bundestag nach dem ‚Stand der Umsetzung des Programms Polizei 2020‘ zur Beantwortung anstand: Schon die Frage nach den Verbund- und Zentraldateien (=Datenbanken), die das BKA als Zentralstelle zu führen hat, war aus Sicht des BMI „unzumutbar“ und „unverhältnismäßig“. Da stellt sich die Frage, was das BKA tatsächlich beantworten kann (und will), wenn es tatsächlich mal drauf ankommt, zum Beispiel nach einem terroristischen Anschlag.

Wen oder was schützen eigentlich Datenschutz-Aufsichtsbehörden für die Polizei?

HINTER die hohen Mauern „der Polizei“ zu schauen, ist ja für Außenstehende unmöglich. Polizei-Beauftragte, die eine gewisse Kontrolle ermöglichen würden, werden dank der Gewerkschaften seit Jahren wirksam vermieden. Polizeiführungen sind überwiegend der Ansicht, dass „Fehler bei uns nicht vorkommen“.
Bleiben als Kontrollinstanz also nur die Datenschutz-Aufsichtsbehörden, zumindest für den Aspekt des Umgangs der Polizei mit den von ihr erhobenen bzw. genutzten Daten. Nach dem Hinweis auf einen sehr lohnenden Film folgt eine Reihe von ernüchternden Fakten zu diesem Thema und zum Schluss ein besonderes Schmankerl aus dem Hause BMI …

Wenn V-Leute Dinge berichten, die denen „ganz oben“ zuwiderlaufen

Die ‚Welt‘ berichtet am 15.11.2019 von der Aussage eines Beamten aus dem LKA in Nordrhein-Westfalen im Amri-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Ein V-Mann aus NRW war demnach monatelang ganz dicht dran am späteren Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri. Sollte jedoch abgeschaltet und „kaputtgeschrieben“ werden auf Anweisung von BKA und BMI. Er mache „zu viel Arbeit“. Da tun sich Verbindung auf zur denkwürdigen Veröffentlichung einer Verschlusssache aus dem Bundeskriminalamt – kurz nach dem Anschlag – in der Tagesschau und zu Artikeln der Speerspitze des investigativen Journalismus, Hans Leyendecker, und seines Kollegen, Georg Mascolo, dem Leiter des Rechercheverbunds aus NDR, WDR und SZ in der Süddeutschen Zeitung in jener Zeit. Ein weiteres Mal zeigt sich an diesem Beispiel die fragwürdig enge und intransparente Beziehung von Leyendecker und Mascolo, bzw. des Rechercheverbunds aus NDR, WDR und SZ, mit dem bundesministeriellen und bundesbehördlichen Sicherheitskomplex.

ISF-Fonds – Kritik an Projektstruktur und Direktvergabe der Mittel

Die EU-Kommission hat mit dem ISF-Fonds ein mehrjähriges Förderprogramm für Maßnahmen im Bereich der Inneren Sicherheit aufgelegt. Die Mittel für deutsche Behörden vergibt das Bundeskriminalamt als Vergabestelle. Prüfungen obliegen dem Bundespolizeipräsidium. Dem Bundesinnenministerium, anderen Abteilungen im Bundeskriminalamt, der Bundespolizei, dem Zollkriminalamt,sowie der Bundesanstalt für Katastrophenschutz hat die „Vergabestelle“ BKA bisher zwei Drittel der insgesamt bewilligten Gelder zugewiesen. Nicht nur diese Selbstversorgungsmentalität hat ein „Geschmäckle“. Es gibt noch weitere gravierende Kritikpunkte …

Big Data, KI und der Weg in eine teil-autonome Polizeiarbeit

Hessen ist mit Hessendata schon vorgesprescht. Nordrhein-Westfalen und nun auch Bayern haben sich aufgemacht, eine systemübergreifende Recherche- und Analyseplattform zu beschaffen. Die wie ein Dach über die diversen Datentöpfe gespannt wird, auf die in jeder Polizeibehörde in Deutschland derzeit die relevanten Informationen verteilt sind.
Gibt es derzeit überhaupt Anbieter und Produkte für diese Anforderungen? Führen solche behördenspezifischen Dachsysteme nicht zu einer weiteren Zersplitterung der polizeilichen Informationslandschaft? Was bedeutet diese Entwicklung für Polizei 2020? Und würde die erfolgreiche Einführung nicht zu einer Teil-Autonomisierung der Polizeiarbeit führen, zumindest, was Ermittlung, Analyse und Auswertung angeht?

San Francisco verbietet Gesichtserkennung – Ergebnisse nicht zuverlässig

Der Stadtrat in San Francisco verbietet den Behörden der Stadt, auch der Polizei, den Einsatz von Gesichtserkennungsverfahren. Unter anderem, weil sie unzuverlässige Ergebnisse liefert. „Wir sind für gute Polizeiarbeit“, sagt ein federführender Stadtrat, „möchten aber nicht in einem Polizeistaat leben.“ Die Regierung in Deutschland ist noch nicht so weit. Obwohl der Einsatz nach derzeitiger Rechtslage rechtswidrig ist, wird Phase 2 des Tests am Bahnhof Südkreuz vorbereitet: Diesmal an „liegenden Personen“.
Mein Vorschlag für den Arbeitstitel in modernem Regierungsdeutsch:
Das Hingefallenen-Identifizierungsprojekt.

Polizeibehörden des Bundes: Diskrepanz zwischen Befugnissen und Pflichten

Wenn es um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für ihre eigenen Tätigkeiten geht, gibt es bei den drei Bundespolizeibehörden durchaus Verbesserungsbedarf. So läßt sich der Bericht zusammenfassen, den der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)- Ulrich Kelber- in dieser Woche vorgelegt hat [1]. Bemerkenswert ist an seinen Feststellungen insbesondere die Diskrepanz zwischen den ständigen Forderungen nach noch mehr EINGRIFFSBEFUGNISSEN für die Polizeibehörden des Bundes einerseits; und dem recht laxen Umgang des gleichen Gesetzgebers, wenn es um die gesetzliche Regelung von PFLICHTEN dieser Behörden, insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten geht …

Wenn Kontrolle fehlt, werden Gesetze ignoriert

Strafprozessordnung und Polizeigesetze fordern, personenbezogene Daten in polizeilichen Informationssystemen zu kennzeichnen, um sie vor illegitimer Nutzung und Weitergabe zu schützen. Es ist allerdings sehr fraglich, ob die Polizeibehörden diesen Verpflichtungen schon jemals gerecht geworden sind. Zumal das Ignorieren der Kennzeichnungspflichten bisher ohne Risiko war: Denn die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben entsprechende Kontrollen bisher noch nie vorgenommen.