Neues BKA-Gesetz: Polizeiarbeit soll Bundessache werden

Vier Wochen nach seinen ‚Leitlinien‘ für einen starken Staat legt Bundesinnenminister De Maizière nun ein völlig neu konzipiertes Gesetz für das Bundeskriminalamt vor. Es sei die notwendige „rechtliche Grundlage“ für eine Modernisierung des polizeilichen IT-Wesens. Der Blick in die 164 Seiten ergibt ganz anderes: Das Bundeskriminalamt soll faktisch zum Herrn über die Polizeiarbeit gemacht werden. Denn die Länder werden verpflichtet, verbundrelevante Informationen beim BKA abzuliefern. Der Minister macht damit immer deutlicher, dass er daran arbeitet, das Trennungsgebot zu kippen, um Polizei und Verfassungsschutz unter der Führung seines Hauses zusammen zu fassen.

Staatsstreich auf leisen Sohlen – Teil 1

Die Öffentlichkeit wartet noch auf die angekündigten Analysen aus dem Bundesinnenministerium, welche Fehler von Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden den Anschlag von Berlin erst möglich machten. Der Bundesinnenminister verwendete seine Zeit auf die Formulierung eigener „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“. Wenn dem Bund die beanspruchten erweiterten Befugnisse eingeräumt werden sollten, müsste der erheblich draufsatteln bei technischer, fachlicher und Projektmanagementkompetenz. Und seine Haltung gegenüber Transparenz und parlamentarischer Kontrolle seine Handels um 180 Grad verändern (… weiterlesen …)

Massive Klatsche für das Innenministerium

Das Bundesverfassungsgericht hat den Wünschen des Innenministeriums nach umfassenden Überwachungsbefugnissen für „seine“ Bundeskriminalpolizei beim BKA eine Absage erteilt. Wie umfangreich die neu eingeführten Textpassagen sind, die das Gericht für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz oder gar für nichtig hält, zeigen diese Bilder …