Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?

Die Identität von Flüchtlingen hat mit „Sicherheit der Bevölkerung“ nichts zu tun

Wenn vier von fünf Flüchtlingen im Herbst letzten Jahres ohne Ausweise gekommen sind. Und die Übrigen echte syrische Pässe kaufen konnten, in die Fälscher für viel Geld die Wunschpersonalie und das Passfotos des Käufers eingesetzt haben: Dann steht fest, dass Identitätsangaben von Asylbewerbern auf deren Angaben beruhen. Die können stimmen oder auch nicht. Doch nicht jeder, der falsche Angaben gemacht hat, weil er sich dadurch einen Vorteil im Asylverfahren verspricht, ist deswegen gleich ein Terrorist. Die Behörden sollten sich auf tatsächliche Verdachtsfälle konzentrieren; Politiker sollten Stimmung gegen Asylbewerber nicht weiter mit falschen Argumenten anheizen.