No-Spy-Problem nach wie vor ungelöst

Eigentlich geht es um eine sehr einfache Frage: Sind Auftragnehmer von IT-Aufträgen des Bundesinnenministeriums frei von der gesetzlichen Verpflichtung ihres Heimatlandes, Informationen dorthin weiterzugeben, die sie aus dem hiesigen Auftragsverhältnis erlangt haben? Die Frage ist besonders für US-amerikanische Auftragnehmer relevant bzw. für Töchter von solchen Unternehmen, denn sie sind (auch) an amerikanische Gesetze und damit auch an den Patriot Act gebunden. Und der sieht eine solche Verpflichtung ausdrücklich vor.
In Kürze muss gesagt werden: Auch die Anwort der Bundesregierung auf die jüngste Anfrage im Deutschen Bundestag zum Thema hat diese wichtige Frage nicht beantwortet.

Patriot Act verpflichtet auch deutsche Töchter von US-Firmen

Im Bundesinnenministerium sah man die Beteiligung der CSC Deutschland Solutions GmbH an diversen IT-Aufträgen der öffentlichen Hand bisher ausgesprochen entspannt. Das dürfte sich ändern durch das Urteil der Vergabekammer Bund zum No-Spy-Erlass. Dort ist nämlich ausgeführt, dass deutsche Töchter amerikanischer Unternehmen nach dem Patriot Act verpflichtet werden können. Was die Frage nach den Auswirkungen auf IT-Dienstleister aufwirft, die, wie z.B. CSC Deutschland, an entscheidender Stelle mitwirken bei der Entwicklung polizeilicher Informationssysteme und -Überwachungssoftware.
Wir fragen: Wer überprüft eigentlich – und wie geschieht dies – ob solche Systeme Backdoors enthalten?!

Polizei & IT: Werkverträge gibt’s so gut wie nie

Mal angenommen, Sie wollen ein Haus bauen: Kämen Sie dann auf die Idee, einen Rahmenvertrag mit einer Maurerbrigade abzuschließen und den Baufortschritt nach Tagen abzurechnen?! Sicher nicht!
Genau das ist es jedoch, was in großen IT-Projekten des Bundes und der Länder immer mehr zum Standard wird. Der Abschluss von Dienstverträgen mit Auftragnehmern, aus denen dann Leistungen abgerufen und nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Auf diese Weise stockt insbesondere das Bundeskriminalamt seit Jahren seinen Personalbestand pro Jahr dauerhaft um eine zweistellige Anzahl von Mitarbeitern auf.<

ISPRAT e.V. (2): Mitgliedschaft ist gut für’s Geschäft

Die Mitgliedschaft im ISPRAT e.V. fördert nicht nur die Ziele dieser Vereinigung, sondern auch das eigene Geschäft. Und zwar sowohl für „korporative Mitglieder“ (=Firmen), als auch für „unterstützende Mitglieder“ (=Berater), als auch für Mitglieder im „wissenschaftlichen Beirat“ (Universitäts-Institute).

ISPRAT e.V. (1) : Gut beschirmt durch die Politik

Kaum bekannt in der Öffentlichkeit ist der ISPRAT e.V., nach eigener Darstellung ein „Netzwerk von Entscheidungsträgern“, das sich die „Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch Informations- und Kommunikationstechnik“ auf die Fahnen geschrieben hat. Er macht sich ganz besonders stark für ÖPP, die so genannte öffentlich-privaten Partnerschaften, ein Geschäftsmodell zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte in Zeiten der Schuldenbremse.

Die Rechnungshöfe von Bund und Ländern haben schon im September 2011 in einem Gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten darauf hingewiesen, dass ÖPP ein erhebliches Risiko für Projekte der öffentlichen Hand darstellt.

Umso mehr bemühen sich „Netzwerke von Entscheidungsträgern“, wie der ISPRAT, dafür zu sorgen, dass ÖPP-Projekte tatsächlich umgesetzt werden. Da überrascht es dann nicht, dass zum illustren Kreis der ISPRAT-Mitglieder auch viele Unternehmen gehören, die ganz glänzend im Geschäft sind mit Auftraggebern der öffentlichen Hand.

Vergabeverfahren für das PIAV-Zentralsystem

Im Beschaffungsverfahren für PIAV Operativ Zentral, das PIAV-Zentralsystem beim Bundeskriminalamt, wurden die Eignungskriterien für den Wunschkandidaten inzwischen mehrfach nachgebessert.

Mit hohen Punktzahlen wird der Bieter belohnt, der einen Umsatz von mehr als 30 Millionen € ausweisen kann und über 250 oder mehr Mitarbeiter verfügt, davon 125 oder mehr im Bereich der Softwareentwicklung. Ursprünglich verlangt war auch, dass der Kandidat Hersteller einer im polizeilichen Einsatz befindlichen ‚Standardsoftware‘ sein soll. Doch diese Anforderung, gepaart mit den nun nachgebesserten Eignungskriterien, erfüllt keine der Firmen, die bisher solche, als Standardsoftware in Frage kommende Fallbearbeitungssysteme an Polizeibehörden in Deutschland geliefert haben.

Während Insider Wetten darauf abschließen, mit welchem Schachzug sich dieses Rätsel auflösen wird, hält sich die Regierung im Bundestag äußerst bedeckt: Auf konkrete Fragen kommt vor allem heiße Luft und Selbstverständlichkeiten werden als Fortschritt verkauft.

Beschaffungsvorhaben für polizeiliche IT 2013

Aktuelle Auftragsbekanntmachungen aus Hamburg, die besonders relevant sind für Brandenburg und andere Länder, die Mitglied in einer Crime-, ComVor-, POLAS- oder sonstigen Entwicklungs- und Pflegegemeinschaft sind, sowie eine Vorabinformation über den geplanten Lieferauftrag für PIAV-Operativ Zentral für das Bundeskriminalamt und Rückblick auf einen 51 Mio schweren Dienstleistungsauftrag für das BKA, der im vergangenen Jahr vergeben wurde.