POLIKS – fehlerhafte Zugangskontrolle ermöglicht Datendiebstahl

Eine lange nicht verstopfte Hintertür im System POLIKS soll es erlaubt haben, dass Polizisten polizeiliche Daten für private Zwecke abfragen oder zu Geld machen konnten: Zum Beispiel, um Szenelokale vor einer Razzia zu warnen. Wie lange und in welchem Umfang diese Möglichkeit bestand, ist bis heute nicht klar.
Mit einem Update zur Diskussion auf Twitter zu diesem Artikel vom 26.08.2018

Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

Warum das BKA häufig nicht mitkriegt, dass sich Daten ändern …

Politische Forderungen lösen die Probleme nicht. Notwendig ist vielmehr die Erkenntnis, dass die IT-Ausstattung der Mehrzahl der Polizeibehörden weder in der Lage, noch dafür ausgelegt ist, sich zu merken, wer wann was an wen übermittelt hat. Das wäre aber notwendig, wenn man hinterher Daten ändern oder wieder löschen will.
Es gibt polizeiliche IT-Systeme, die das könnten. Doch die sollen nach dem Willen der politischen Entscheider abgeschafft werden. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte ist schon seit 2010 über diese Probleme informiert. Ich hatte ihm einen entsprechenden Brief geschrieben. Der blieb allerdings ohne Folgen …
Mit Update vom 01.09.2017, 16.47 Uhr zur heutigen Pressekonferenz des BKA-Präsidenten

Warum werden Journalisten erst munter, wenn sie selbst betroffen sind?!

Jetzt auf einmal ist die Aufregung groß. Jetzt, wo sich herausstellt, dass Informationen über Journalisten, man stelle sich das vor! JOURNALISTEN!, die Hüter der Bürgerrechte, in polizeilichen Informationssystemen zu Unrecht gespeichert wurden, dass falsche Informationen gespeichert wurden oder ursprünglich einmal richtige Informationen nicht gelöscht wurden. Da erbebt die Szene und berichtet jetzt mit überschwappender Empörung als die große Neuigkeit, dass es einen „Datenskandal“ bei der Polizei gibt und dass offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert sind.
Mit Verlaub, verehrte Kollegen, das ist ziemlich scheinheilig! Und es ist bei weitem nicht der größte Skandal im Bereich der polizeilichen Informationstechnik! Doch all diese Skandale haben ‚die Medien“ bisher geflissentlich ignoriert, tot geschwiegen und ausgesessen. Kleine Aufzählung gefällig?!

Neues BKA-Gesetz beschlossen:
Datenbanken der Polizei noch auf weitere Jahre Großbaustelle

Im Bundestag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen deren Gesetzentwurf für das grundlegend neu strukturierte Gesetz für das Bundeskriminalamt verabschiedet. Damit wird auch die gesetzliche Grundlage geschaffen wird für ein komplett neues Informationssystem für die Polizeibehörden von Bund und Ländern. Sachverständige bezweifeln dessen Umsetzbarkeit und Verfassungsmäßigkeit. Doch selbst wenn das ehrgeizige Vorhaben gelingen sollte: Die polizeilichen Informationssysteme bleiben für weitere Jahre Großbaustelle; die so oft beschworene Risiken des Extremismus und Terrorismus werden damit keinen Deut kleiner.

Will das BMI mit dem neuen BKA-Gesetz eigene Fehler der Vergangenheit kaschieren?!

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert im Gespräch mit POLICE-IT, dass das neue BKA-Gesetz [1] zur Begründung für eine umfassende Umstrukturierung der polizeilichen Datenverarbeitung in Bund und Ländern herangezogen wird. Es gehe darum, die erheblichen Mängel beim Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden zu verbessern und das Bundeskriminalamt sowie Europol als Zentralstellen zu positionieren. Dabei würden nicht nur zentrale Grundsätze des Datenschutzes gefährdet, auch die IT von bisher leistungsstarken Ländern wie Bayern würde um Jahre zurückgeworfen werden.

Unkeusche Begründungen im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz

Die polizeilichen Informationssysteme beim BKA und in den Ländern, insbesondere die Fallbearbeitungssysteme, müssen neu aufgesetzt werden. Das wird, allein beim Bund, rund eine halbe Milliarde Euro kosten. Im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz versucht die Bundesregierung, mit irreführenden Aussagen die „Schuld“ dafür einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu geben.

Neues BKA-Gesetz: Polizeiarbeit soll Bundessache werden

Vier Wochen nach seinen ‚Leitlinien‘ für einen starken Staat legt Bundesinnenminister De Maizière nun ein völlig neu konzipiertes Gesetz für das Bundeskriminalamt vor. Es sei die notwendige „rechtliche Grundlage“ für eine Modernisierung des polizeilichen IT-Wesens. Der Blick in die 164 Seiten ergibt ganz anderes: Das Bundeskriminalamt soll faktisch zum Herrn über die Polizeiarbeit gemacht werden. Denn die Länder werden verpflichtet, verbundrelevante Informationen beim BKA abzuliefern. Der Minister macht damit immer deutlicher, dass er daran arbeitet, das Trennungsgebot zu kippen, um Polizei und Verfassungsschutz unter der Führung seines Hauses zusammen zu fassen.