Fall Amad A: „Unvergleichliches und blamables Rechtsstaatsversagen“

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Im Fall Amad A. haben Beamte aus Polizei und Justiz auf der Grundlage von widersprüchlichen Daten Entscheidungen getroffen, die zum Tod eines Menschen führten. Konsequenzen haben die Täter nicht zu erwarten: Der Schlussbericht des Untersuchungsausschuss im Landtag (SB) dokumentiert eine erbärmliche Kumpanei zwischen Innen- und Justizministerium und dem Sicherheitsapparat in Nordrhein-Westfalen. SPD und Bündnis90/Die Grünen distanzieren sich von dem Bericht. Ein ähnlicher Fall kann sich in NRW jederzeit wiederholen.

Der eigentliche Skandal im Fall Amed A. führt ins Innenministerium

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Im Untersuchungsausschuss zum Tod des Amed A. in unrechtmäßig herbeigeführter Haft wird am vorletzten Sitzungstag der Gutachter gehört. Seine Feststellungen können die Kardinalfrage allerdings nicht beantworten. Umso mehr rückt Innenminister Reul in den Fokus, dessen Haus verantwortlich dafür ist, dass ein bekannter Kardinalfehler im IT-System ViVA über Jahre ignoriert und nicht korrigiert wurde und der der Auslöser war für die Ereignisse, die zum Tod von Amed A. führten.

Abfrage von Polizeidatenbanken -3: Suchoptionen und Protokollierung

Bei der Abfrage von Polizeidatenbanken gibt es komfortable Suchoptionen. Manche können für trickreiche Abfragen und mehr genutzt werden. Die Ansichten bei Medien und in der Öffentlichkeit über das Ausmaß der Protokollierung solcher Abfragen und die möglichen Auswirkungen auf die positiven Ergebnisse bei der Suche nach Datendieben gehen weit an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei. Damit beschäftigt sich dieser letzte Teil unserer Artikelserie, auch anhand von Beispielen der Datenbankabfragen über Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg. Und der Auswertung von Protokollen im Fall des unberechtigt in der JVA Kleve inhaftierten und an den Folgen eines Zellenbrands gestorbenen jungen Syrers Amad A.

Kreuztreffer in ViVA lieferten irreführende Ergebnisse

„Riesenprobleme“ habe es gegeben mit Kreuztreffern im NRW-Polizeisystem ViVa. Das berichtete ein Zeuge im parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Heureka! Die Software ist schuld. Ist diese Erklärung wirklich haltbar?! Ich halte sie für widerlegbar aus mehreren, triftigen Gründen . Auch wenn sie – vor der Sommerpause – den erklärten „politischen Interessen“ nützt, die gerade die CDU im Ausschuss so massiv betont.

Vom Kreuztreffer getroffen

Neben Thomas Müller, dem Fußballspieler, gibt es rund 50.000 Leute mit gleichen Namen in Deutschland. Das ist kein Problem, da sich die alle in der Wirklichkeit leicht voneinander unterscheiden lassen. Das Problem stellt sich für die Polizei, die nicht nur Leute in der WIRKLICHKEIT sieht, sondern vor allem auch ‚Datensätze‘ über Personen in ihren Informationssystemen. Also kam der Wunsch auf, dass es doch Hilfsmittel geben müsste, um Personen-Datensätze mit ähnlichen Namensbestandteilen auf Übereinstimmungen zu untersuchen: Die Idee vom ‚Kreuztreffer‘ war geboren.
Um das Ende gleich vorweg zu nehmen: Entscheidend für die Nützlichkeit und Tragfähigkeit von Kreuztreffern ist die fachliche Begleitung und technische Realisierung. Wenn es an beidem mangelt, wird aus dem Kreuztreffer-Verfahren ein Verdachts-Generierungs-Algorithmus – der Betroffene in schlimmste Probleme bringen kann und Polizeibediensteten nur noch mehr Arbeit macht.

Fluggastdaten: Bundesregierung erkennt „Kein Verbesserungspotenzial!“

Die zweite große Reisewelle wird nicht nur auf den Straßen und Flughäfen für Hochbetrieb sorgen. Sie wird vermutlich auch das neue Fluggastdaten-Informationssystem an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit bringen – und Flugreisende möglicherweise auf die Palme …
Trotz eklatanter Leistungsmängel dieses Systems, es weist eine viel zu hohe Zahl vermeintlicher Treffer aus, die dann von Menschen überprüft werden müssen, sieht die Bundesregierung jedoch „kein Verbesserungspotenzial“. Ihre Verweigerung von Antworten auf ganz konkrete Fragen zum Abgleichsverfahren in der zweiten Anfrage zum Fluggastdatengesetz innerhalb weniger Wochen macht deutlich, dass sie auch weiterhin auf maximale Intransparenz setzt.

Erste Erfahrungen mit dem Fluggastdaten-Informationssystem

Zum Fluggastdaten-Informationssystem liegen nach einem halben Jahr „eingeschränkten Wirkbetriebs“ erste Erkenntnisse vor. Längst nicht alle Fluggesellschaften sind angeschlossen, nur 1,3% der Daten des gesamten Passagierjahresaufkommens war am Wirkbetrieb beteiligt. Die Zahl vermeintlicher Treffer war sehr hoch und machte aufwändiges und kostenintensives Nacharbeiten durch zahlreiche BKA-Mitarbeiter notwendig. Danach stellten sich 0,023 % aller überprüften Personen als „echte Treffer“ heraus. Das verwendete Abgleichsverfahren ist eine Weiterentwicklung des INPOL-Abgleichsverfahrens des BKA. Mit „globalen“ Namen ist dieses System offensichtlich überfordert. Ein Einsatz im Echtbetrieb mit rund 180 Millionen Passagieren pro Jahr würde 7,2 Millionen Passagiere zum vermeintlichen Treffer machen und das Reisen, wie auch den Passagierflugbetrieb empfindlich stören.

Wenn der Minister berichtet …

Innenminister Reul stellte sich gestern im Düsseldorfer Landtag einer Fragestunde zum Fall der Verfälschung von Namensangaben in INPOL, die den Syrer A.A. dauerhaft hinter Gitter brachte. Dabei waren ihm zwei Dinge wichtig: Eine Datenmanipulation habe durchaus stattgefunden, aber eben nicht in NRW. Auch Fehler bei der Identitätsüberprüfung habe es gegeben. Aber gegen die beiden daran beteiligten Polizeibeamten habe er Disziplinarverfahren eingeleitet und ermittle die Staatsanwaltschaft. Das allein genügt allerdings nicht, um Polizei und Politik in NRW von ihrer Verantwortung zu befreien.
Mit Update vom 12.04.2019 zur Berichterstattung der WELT, die die Wahrheit in das Gegenteil verkehrt