Fluggastdaten: Bundesregierung erkennt „Kein Verbesserungspotenzial!“

Die zweite große Reisewelle wird nicht nur auf den Straßen und Flughäfen für Hochbetrieb sorgen. Sie wird vermutlich auch das neue Fluggastdaten-Informationssystem an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit bringen – und Flugreisende möglicherweise auf die Palme …
Trotz eklatanter Leistungsmängel dieses Systems, es weist eine viel zu hohe Zahl vermeintlicher Treffer aus, die dann von Menschen überprüft werden müssen, sieht die Bundesregierung jedoch „kein Verbesserungspotenzial“. Ihre Verweigerung von Antworten auf ganz konkrete Fragen zum Abgleichsverfahren in der zweiten Anfrage zum Fluggastdatengesetz innerhalb weniger Wochen macht deutlich, dass sie auch weiterhin auf maximale Intransparenz setzt.

Erste Erfahrungen mit dem Fluggastdaten-Informationssystem

Zum Fluggastdaten-Informationssystem liegen nach einem halben Jahr „eingeschränkten Wirkbetriebs“ erste Erkenntnisse vor. Längst nicht alle Fluggesellschaften sind angeschlossen, nur 1,3% der Daten des gesamten Passagierjahresaufkommens war am Wirkbetrieb beteiligt. Die Zahl vermeintlicher Treffer war sehr hoch und machte aufwändiges und kostenintensives Nacharbeiten durch zahlreiche BKA-Mitarbeiter notwendig. Danach stellten sich 0,023 % aller überprüften Personen als „echte Treffer“ heraus. Das verwendete Abgleichsverfahren ist eine Weiterentwicklung des INPOL-Abgleichsverfahrens des BKA. Mit „globalen“ Namen ist dieses System offensichtlich überfordert. Ein Einsatz im Echtbetrieb mit rund 180 Millionen Passagieren pro Jahr würde 7,2 Millionen Passagiere zum vermeintlichen Treffer machen und das Reisen, wie auch den Passagierflugbetrieb empfindlich stören.

Politisch motivierter Datenhandel

Informationsaustausch – diesen Begriff hat Bundesinnenminister De Maizière seit einigen Wochen in sein Herz geschlossen hat. Aktuell propagiert er den Informationsaustausch zwischen deutschen und ausländischen Nachrichtendiensten. Das sei angeblich notwendig zur „Bekämpfung des internationalen Terrorismus“.
Dahinter steckt die Absicht, dass Informationen mit ausländischen Nachrichtendiensten geteilt werden dürfen, die von deutschen Polizeien und Nachrichtendiensten gesammelt wurden. Welche ausländischen Dienste das sein sollen, steht so klar nicht im Gesetz. Wie und warum das der Bekämpfung des Terrorismus dienen soll, findet man auch nicht im Gesetzentwurf. „Bekämpfung des Terrorismus“ kommt ohnehin nur einmal vor – nämlich in der Überschrift. Das soll wohl reichen, um Abgeordnete, die nicht mehr Zeit haben, als die Überschrift zu lesen, zur Zustimmung zu bewegen …