Zum Stand der Kenn­zeich­nungs­pflichten in polizeilichen Informationssystemen

Kennzeichnung

Nicht neu, aber weitgehend ignoriert, ist die Pflicht zur Kennzeichnung des Zwecks von polizeilich erhobenen Informationen mit Personenbezug. Daher hat der Bundesdatenschutzbeauftragte in einem Positionspapier mal wieder auf das Thema aufmerksam gemacht. POLICE-IT begleitet das Thema auch mit Presseanfragen bereits seit Jahren. Hier ist ein Überblick über den aktuellen Stand der (Nicht-)Umsetzung dieser gesetzlichen Pflichten.
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Informationstechnik der Polizei hat ihre eigene ‚Abgasaffäre‘

Wozu sind Gesetze da, wenn sie nicht beachtet werden?! Diese Frage stellt sich, nachdem die BfDI, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, ihr Prüfergebnis für B-CASE vorgelegt hat, das Fallbearbeitungssystem der Bundespolizei. Sie kommt zum Ergebnis, dass B-CASE „für die Speicherung von Zeugen und Hinweisgebern nicht in Betracht“ kommt …
B-CASE wird jedoch auch beim BKA eingesetzt, verwandte Systeme beim Verfassungsschutz und bei zwölf der sechzehn Bundesländer. Wie gesetzeskonform gehen diese Systeme mit personenbezogenen Daten um?