IM Hessen: IT-Missmanagement begünstigt ‚NSU 2.0‘

Wie in keinem anderen Bundesland hat das Innenministerium Hessen seit Jahren in die Beschaffung und Entwicklung wichtiger IT-Systeme und -Anwendungen für die Polizei hineinregiert. Dabei herausgekommen ist ein intransparentes Konglomerat von Systemen, Betreibern und Verantwortlichkeiten. Und völlige Unklarheit über Zugriffsrechte, Protokollierung und Kontrollen. Wodurch illegale Abfragen von Polizeidatenbanken begünstigt wurden. Und das aus den gleichen Gründen die Nicht-Erfassung von relevanten Informationen – z.B. im Falle des Amoklaufs / Anschlags vom Februar 2020 in Hanau – nicht mehr ausgeschlossen erscheinen lässt. Eine umfassende, vom hessischen Innenministerium unabhängige Überprüfung und Aufklärung ist mehr als überfällig …

Hessen vergibt Rahmenvertrag für Polizei2020-relevante Dienstleistungen

Aufträge aus dem hessischen Innenministerium für die IT-Ausstattung der Polizei hatten schon wiederholt diese Gemeinsamkeiten: Es ging jeweils um viele Millionen Euro, die Aufträge wurden am Vergaberecht vorbei vergeben und hinterher standen der Rechnungshof und/oder eine Prüfung durch den Landtag auf dem Plan. So geschehen 2011ff, als die IPCC-Geschäftsstelle im Landespolizeipräsidium ganz schnell verlagert werden musste nach Hamburg. So erneut geschehen 2018, als die freihändige Vergabe der Aufträge für Hessendata an die Firma Palantir einen Untersuchungsausschuss auf den Plan riefen. Im Frühjahr 2019 werfen Aufträge an ein Bieterkonsortium Fragen auf, das in den letzten drei Jahren IT-Dienstleistungsaufträge von mehr als 36 Millionen Euro erhalten hat. Zuletzt – und ohne Angabe eines Vertragswertes – den Rahmenvertrag für „Unterstützungsleistungen Polizei 2020 …“ Fängt jetzt alles von vorne an und übernimmt Hessen wieder wesentliche Aufgaben, die eigentlich alle Kooperationspartner des Inpol Polas Competence Center (IPCC) betreffen?!