Wenn Kontrolle fehlt, werden Gesetze ignoriert

Strafprozessordnung und Polizeigesetze fordern, personenbezogene Daten in polizeilichen Informationssystemen zu kennzeichnen, um sie vor illegitimer Nutzung und Weitergabe zu schützen. Es ist allerdings sehr fraglich, ob die Polizeibehörden diesen Verpflichtungen schon jemals gerecht geworden sind. Zumal das Ignorieren der Kennzeichnungspflichten bisher ohne Risiko war: Denn die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben entsprechende Kontrollen bisher noch nie vorgenommen.

Hessendata: Daten Zusammenführen aus sozialen Medien mit Polizeidatenbanken?!

Die Inbetriebnahme des Palantir-Systems Gotham alias Hessen-Data in der hessischen Polizei bedeutet einen Dammbruch für die polizeiliche Arbeit: Hier besteht erstmals die Möglichkeit, dass Informationen aus sozialen Medien AUTOMATISIERT abgerufen und zusammengeführt werden mit solchen aus polizeilichen Informationssystemen. Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger und Betroffene werden sich wappnen müssen, wenn nicht mehr der „Beweis“, sondern Analyseergebnisse aus zusammengemischten Datensammlungen die Maßnahmen der Polizei – auch gegen Unschuldige und Unbeteiligte – bestimmen.

Neues Gesetz gegen Wohnungseinbruch bis auf Weiteres nutzlos

Das war knapp: Heute hat der Bundestag die Strafverschärfung für den Einbruch in Privatwohnungen beschlossen. Damit sollte die Nutzung von „auf Vorrat“ gespeicherten Telekommunikationsdaten und die Funkzellenabfrage aller TK-Nutzer in Tatortnähe ermöglicht werden. Gestern hat die Bundesnetzagentur erklärt, dass die ab dem 1. Juli eigentlich geltende Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten erst einmal nicht durchgesetzt wird. Das neue Gesetz ist daher bis auf Weiteres nutzlos …

Wie die Große Koalition ihre Gesetze durchsetzt

Die Große Koalition hat das Ziel ihrer sicherheitspolitischen Wünsche mit der gestrigen Abstimmung erreicht. Wie sie vorging, um die Befugnisse für Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ durchzudrücken, dabei „bleibt einem die Spucke weg“, schrieb Heribert Prantl in der SZ. Dieses Vorgehen hat System und Methode. Wir haben die sieben wesentlichen Bausteine des Modus Operandi der Großen Koalition und Regierung bei der Durchsetzung ihrer Gesetzesvorhaben näher analysiert …

Was sind „analoge Befugnisse der Polizei“?!

Immer wieder sonntags – betreibt der Bundesinnenminister Polit-PR: Diesmal mit seiner Forderung nach Gesichtserkennung, Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ. Immer wieder sonntags – finden sich Online-Redaktionen, die willfährig abdrucken, was das Ministerium bzw. Agenturen dazu liefern. Dass es schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gibt, kommt in diesen „Informationen“ nicht vor, auch nicht, dass diese Forderung nach Gesichtserkennung blühender Unsinn und damit reiner Populismus ist.

Ohne Maas und Ziel

Drei Sitzungswochen vor Ende der Wahlperiode schlägt die Große Koalition einen weiteren Pflock ein für ihr neues Fundament der Inneren Sicherheit. Diesmal geht es um die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ, Ermittlungsmethoden, die von den Strafverfolgungsbehörden als unabdingbar bezeichnet werden und von Juristen, so wie vorgesehen, als verfassungswidrig. Mit der Anhörung zum Gesetzentwurf in dieser Woche ist die GroKo ihrem Ziel wieder ein Stück näher gekommen.

Die Kuckuckseier des Justizministers

Mit einem üblen Trick schiebt die Bundesregierung eine gravierende Erweiterung in ein längst laufendes Gesetzgebungsverfahren. Damit soll die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung verankert werden. Der Einsatz von Trojanern für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung würde damit zur täglichen Praxis. SPD-Justizminister Maas unterstützt ein weiteres Mal die Überwachungsphantasien, die die Unions-Innenpolitiker in ihrer Berliner Erklärung vor einem Jahr fixiert haben.

Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann

Das Bundeskabinett hat eine weitere Verschärfung der Strafgesetze beschlossen. Angeblich soll damit die Ermittlung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen verbessert werden. Wie das wirksam funktionieren soll, bleibt jedoch offen. Der eigentliche Zweck dieser Änderung besteht darin, dass nun nach jedem Wohnungseinbruch eine flächendeckende Funkzellenabfrage durchgeführt werden kann – Mobilgeräte-Rasterfahndung, die jedermann betrifft …

Mission almost accomplished

Die ‚Berliner Erklärung‘, das Manifest der Innenminister der Unionsparteien vom August 2016 mit Forderungen zur Inneren Sicherheit ist nahezu vollständig durchgesetzt. Dabei herausgekommen sind mehr Überwachung, härtere Strafen und schärfere Gesetze. Ob „Deutschland damit noch sicherer wird“, wie die Union behauptet, muss sich allerdings erst noch zeigen.