Rola – die „digitalen Hilfssheriffs“ von Polizei und Verfassungsschutz

Inzwischen ist das Thema ‚Rola‘ auch in der Süddeutschen Zeitung angekommen. Die berichtet unter dem Titel ‚Hilfssheriffs der Telekom‘ über die Praxis der Beschaffung für die Sicherheitsbehörden in Deutschland, der die Rola Security Solutions GmbH ihre Monopolstellung verdankt.
In dem Artikel werde auch ich zitiert mit der Aussage:
„Es gibt keinen Markt [für Fallbearbeitungssoftware] mehr.“
Diese Aussage ist nach wie vor zutreffend. Warum das so ist …

Teure Sache: Polizeivollzugsbeamte als IT-Dienstleister

IT-Kooperationen zwischen den Polizeibehörden verschiedener Bundesländer erfreuen sich großer Beliebtheit. Der jährliche Kostenbeitrag, den ein Konsorte an die Kooperation zu zahlen habe, sei nämlich unschlagbar günstig im Vergleich mit einem Produkt, das sich die Behörde auf dem freien Markt besorgen müsse. Behaupten zumindest die Vertreter der IT-Kooperationen.
Der Landesrechnungshof Hamburg sah dies schon vor Jahren ganz anders: Er hat nämlich belegt, dass ein spezifisch ausgebildeter Polizeivollzugsbeamter wesentlich teurer ist als ein Verwaltungsbeamter. Und ergänzend darauf hingewiesen, dass die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für IT-Leistungen zwischen Behörden nicht mehr lange Bestand haben könnte …

Inpol Polas Competence Center: Kooperationen, Kosten und Konsorten

Man kann nicht behaupten, dass das IPCC oder die Polizeibehörden, die mit dem IPCC arbeiten, besonders mitteilsam wären. Umso ergiebiger ist eine Antwort auf eine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft. Denn sie liefert konkrete Fakten über die diversen Kooperationen unter dem Dach des IPCC, über die Kosten seit 2006 bzw. 2011 und über die Behörden, die Mitglieder der jeweiligen Kooperation sind.

Unsere Auswertung zeigt, welche Projekte besonders hohe Anteile am Gesamtbudget verschlingen. Und dass insbesondere Baden-Württemberg einen sehr hohen Anteil an den Kosten bezahlt, ohne dass ersichtlich ist, welche Gründe es dafür gibt.

Bei Jahresausgaben von insgesamt 7,7 Millionen Euro kommt auch das Vergaberecht ins Spiel. Dass „die erforderlichen Vergabevorschriften stets beachtet“ wurden, wie die Polizei Hamburg behauptet, konnte ein von uns befragter Jurist und Experte für Beschaffungen der öffentlichen Hand allerdings gerade nicht bestätigen ….

No-Spy-Problem nach wie vor ungelöst

Eigentlich geht es um eine sehr einfache Frage: Sind Auftragnehmer von IT-Aufträgen des Bundesinnenministeriums frei von der gesetzlichen Verpflichtung ihres Heimatlandes, Informationen dorthin weiterzugeben, die sie aus dem hiesigen Auftragsverhältnis erlangt haben? Die Frage ist besonders für US-amerikanische Auftragnehmer relevant bzw. für Töchter von solchen Unternehmen, denn sie sind (auch) an amerikanische Gesetze und damit auch an den Patriot Act gebunden. Und der sieht eine solche Verpflichtung ausdrücklich vor.
In Kürze muss gesagt werden: Auch die Anwort der Bundesregierung auf die jüngste Anfrage im Deutschen Bundestag zum Thema hat diese wichtige Frage nicht beantwortet.

No-Spy-Erlass des BMI bleibt vergaberechtswidrig

„No-Spy-Erlass des BMI ist vergaberechtswidrig“ hatten wir vor drei Wochen berichtet. So hatte nämlich die Vergabekammer Bund, die oberste Instanz in Vergaberechtsstreitigkeiten mit Bundesbehörden, im Juni 2014 geurteilt.
Daran kann auch eine blumig-wortreiche Antwort des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium auf eine entsprechendeAnfrage im Bundestag nichts ändern …

Patriot Act verpflichtet auch deutsche Töchter von US-Firmen

Im Bundesinnenministerium sah man die Beteiligung der CSC Deutschland Solutions GmbH an diversen IT-Aufträgen der öffentlichen Hand bisher ausgesprochen entspannt. Das dürfte sich ändern durch das Urteil der Vergabekammer Bund zum No-Spy-Erlass. Dort ist nämlich ausgeführt, dass deutsche Töchter amerikanischer Unternehmen nach dem Patriot Act verpflichtet werden können. Was die Frage nach den Auswirkungen auf IT-Dienstleister aufwirft, die, wie z.B. CSC Deutschland, an entscheidender Stelle mitwirken bei der Entwicklung polizeilicher Informationssysteme und -Überwachungssoftware.
Wir fragen: Wer überprüft eigentlich – und wie geschieht dies – ob solche Systeme Backdoors enthalten?!

No-Spy-Erlass des Bundesinnenministeriums ist vergaberechtswidrig

Spät zwar, aber immerhin noch, ist man im Bundesinnenministerium aufgewacht nach der NSA-Affäre. Und hat erkannt, dass Verträge mit amerikanischen Unternehmen oder deren deutschen Tochtergesellschaften, wie sie aktuell abgeschlossen sind oder in Zukunft abgeschlossen werden, ein Problem aus deutscher Sicht aufwerfen: Denn solche Unternehmen unterliegen einerseits amerikanischer Jurisdiktion und sind daher verpflichtet, „den US Sicherheitsbehörden (FBI, NSA, CIA) Zugriff auf ihre Server zu gestatten und zwar auch ohne richterliche Anordnung“. So formulierte es die Vergabekammer Bund in einer einschlägigen Entscheidung. Andererseits ist jedoch nach deutschem bzw. europäischem Recht die Weitergabe insbesondere personenbezogener Daten an Stellen außerhalb der EU datenschutzrechtlich nicht gestattet.

Die vermeintliche Lösung für dieses Dilemma, der so genannte No-Spy-Erlass aus dem Bundesinnenministerium, wurde jetzt von der Vergabekammer des Bundes als vergaberechtswidrig eingestuft.

Checkliste für schlechtes Projektmanagement

Aus Fehlern lernen, ist in Deutschland nicht sehr populär. Doch wäre dies wenigstens noch etwas Positives, das man dem allmählich sinkenden Schiff BER – Flughafen Berlin Brandenburg – abgewinnen könnte. Die Öffentlichkeit verdankt nämlich Harald Siegle, bis vor kurzem Leiter der Abteilung ‚Real Estate‘ bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH), eine wohltuend unaufgeregte und systematische Darstellung von vielem, was beim Bau und Betrieb des BER schief läuft: Gut geeignet als ‚Checkliste für schlechtes Projektmanagement‘.

Dataport beschafft für das Inpol Polas Competence Center

Das Inpol Polas Competence Center (IPCC) bzw. seine ‚Geschäftsführung‘, ist nach dem Auszug in Hessen nun bei der Polizei Hamburg angesiedelt. Das wesentliche Problem, keine eigene Rechtsform zu haben, besteht weiterhin. Das IPCC kann daher keine Verträge abschließen oder Mitarbeiter anstellen. Und es kann auch nicht Eigentümter von Rechten an Software und Systemen sein oder solche Rechte an andere vergeben. In dieser Situation positioniert sich Dataport, der ‚IT-Dienstleister der Nordländer‘, als neuer ‚Full-Service-Provider für polizeiliche IT-Verfahren‘. Beschafft jetzt also Dataport stellvertretend für das IPCC, weil dieses dazu rechtlich nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringt?

Lobbyismus, Gemauschel und ein holpriger Start für den PIAV

Seit fast sechs Jahren wird nun schon für den PIAV, den neuen Polizeilichen Informations- und Analyseverbund, von Bund und Ländern konzipiert, geplant und vorbereitet. Schon in dieser Phase gab es immer wieder mediale Aufmerksamkeit für Lobbyismus und Gemauschel und entsprechende Anfragen im Bundestag.

Wie nicht ganz untypisch in der deutschen Innenpolitik, sorgte ein nicht vorhergesehenes Ereignis für dringende Notwendigkeit zum Handeln: Die Rede ist von der Aufdeckung des NSU-Terrortrios. In dessen Folge die Planungen und Vorbereitungen beim Bund und allen beteiligten Ländern bezüglich des PIAV revidiert und ganz neu aufgestellt werden mussten. Und erst jetzt, im Sommer 2013, gibt es wieder ein Lebenszeichen von vom fast schon totgeglaubten Projekt: In Form einer Vorabinformation des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums über die geplante Auftragsvergabe für den PIAV Operativ Zentral, das ist das PIAVentralsystem beim Bundeskriminalamt.

Und auch dieses Verfahren beginnt schon wieder mit Holpern und Stolpern: Die Auftragsbekanntmachung zum Teilnahmewettbewerb ist noch keine vier Wochen alt, aber schon zweimal korrigiert. Schon jetzt ist erkennbar, dass ein umsatzstarker Bewerber das Rennen machen soll, eine der größer ist als der bisher schon vom Bund favorisierte Kandidat. Man darf gespannt sein wie sich dieses Rätsel in Zukunft auflösen wird …