Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?

Wahlkampfgetöse des Bundesinnenministers statt Problemlösungen

Die angekündigte „Berliner[sic!] Erklärung“ von De Maizière ist Polit-PR im Vorfeld der Landtagswahlen in MeVo und Berlin. Die eigentlichen Sicherheitsprobleme, fehlende Polizei, kein funktionierender Informationsaustausch und ein Digitalfunk von Polizei und Rettungskräften, der auf großen Bahnhöfen nicht funktioniert, bleiben weiterhin unbearbeitet.

Innenministerium hört mit

Wenn Polizisten telefonieren, hört u.U. das Innenministerium mit. Jedenfalls in Thüringen. Gespräche bleiben 180 Tage gespeichert, Relevante Gespräche noch wesentlich länger.
Davon kann der Untersuchungsausschuss zu den Silvesterübergriffen in Nordrhein-Westfalen nur träumen. Denn trotz Anweisung des Staatssekretärs sind die Daten wichtiger Telefonate aus der Silvesternacht und den Tagen danach einfach nicht mehr da.
Shit happens …

Öffentlichkeitsarbeit der Polizei dringend verbesserungsbedürftig

Die Klagen der Polizei über zu hohe Belastung und zu schlechte Arbeitbedingungen sind nachvollziehbar. Dennoch schafft es Polizei nicht (mehr), in der Gesellschaft breite Unterstützung zu gewinnen. Das könnte an sehr „unglücklichen“ Auftritten in Einzelfällen liegen, die große mediale Aufmerksamkeit erzeugt haben und an wiederholt fragwürdigen Äußerungen von Polizei-Gewerkschafsführern.
Wir geben einen Überblick über die Polizei im aktuellen Spiegel der Presse …

Wenn’s der eigenen Sache nützt …
BDK kämpft um sein Grundrecht

André Schulz zeigt Trefferwirkung: Der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) schäumt über das am Freitag im Bundestag beschlossene Tarifeinheitsgesetz: „Die Demokratie bleibt dabei auf der Strecke und der Glaube an unser Rechtssystem“. Der Ärger ist berechtigt, wie wir meinen, denn das neue Gesetz bedroht das im Grundgesetz verbriefte Streikrecht und ist eine Gefahr für die Existenz kleiner Gewerkschaften.
Dennoch hält sich unser Mitgefühl in engen Grenzen. Was daran liegt, dass Schulz und seine Kollegen nur dann laut auf Grundrechte pochen, wenn es ihrer Sache nützt. Aber nichts dabei finden, über Jahre hinweg besonders laut, besonders aggressiv und mit unsachlichen Argumenten nach der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung zu rufen …