Informationstechnik der Polizei hat ihre eigene ‚Abgasaffäre‘

Wozu sind Gesetze da, wenn sie nicht beachtet werden?! Diese Frage stellt sich, nachdem die BfDI, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, ihr Prüfergebnis für B-CASE vorgelegt hat, das Fallbearbeitungssystem der Bundespolizei. Sie kommt zum Ergebnis, dass B-CASE „für die Speicherung von Zeugen und Hinweisgebern nicht in Betracht“ kommt …
B-CASE wird jedoch auch beim BKA eingesetzt, verwandte Systeme beim Verfassungsschutz und bei zwölf der sechzehn Bundesländer. Wie gesetzeskonform gehen diese Systeme mit personenbezogenen Daten um?

Unkeusche Begründungen im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz

Die polizeilichen Informationssysteme beim BKA und in den Ländern, insbesondere die Fallbearbeitungssysteme, müssen neu aufgesetzt werden. Das wird, allein beim Bund, rund eine halbe Milliarde Euro kosten. Im Entwurf zum neuen BKA-Gesetz versucht die Bundesregierung, mit irreführenden Aussagen die „Schuld“ dafür einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu geben.