Polizei Sachsen: Auftragsvergabe für das PIAV-Teilnehmersystem an Rola

(C)bernardbodo / Fotolia.comIn zehn Wochen soll der PIAV, der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund, seinen Wirkbetrieb aufnehmen: Mit diesem neuartigen Verbundsystem sollen die Polizeibehörden von Bund und Ländern erstmals nicht nur sternförmig – von den Ländern an das BKA – Daten übermitteln können, sondern auch in die Lage versetzt werden, untereinander Informationen weiterzugeben. Es liegt daher nahe, beim Bund und den Ländern anzufragen, wie es denn aussieht mit den Beschaffungen und der Einführungsvorbereitung für den PIAV. Nach den Antworten, die uns bisher vorliegen, haben wir allerdings den Eindruck, dass die Abkürzung PIAV inzwischen noch eine weitere Bedeutung bekommen hat, nämlich Polizeiliches Informationssystem Außerhalb des Vergaberechts. Zu dieser Ansicht kann man kommen, wenn man sich ansieht, wie Beschaffungen für das Projekt PIAV in den einzelnen Behörden abgewickelt wurden. Und es geht hier nicht um „Kleinigkeiten“: Denn 62 Mio Euro [1] sollen von Bund und Ländern allein für die Ausbaustufe 1 des PIAV ausgegeben werden – nach Schätzungen, die schon drei Jahre alt sind.

Bisherige Erkenntnisse über Beschaffungsmaßnahmen für den PIAV – aus den „Rola-Ländern“

  • Auf unsere Anfrage in Bayern, wann und wo eine entsprechender Auftrag für die Erweiterung des bayerischen Fallbearbeitungssystems EASY*) erteilt bzw. bekannt gemacht worden ist, erhielten wir keine Antwort. Anstelle der Antwort fand sich wenige Tage später eine Art Reaktion auf unsere Anfrage in der Datenbank TED. In dieser Datenbank der EU-Kommission werden die ausgeschriebenen Aufträge veröffentlicht und dort müssen auch sämtliche vergebenen Aufträge bekannt gemacht werden. Jedenfalls solche, die den Schwellenwert von 207.000 Euro übersteigen. Und in dieser Datenbank hatte das Bayerische LKA also im Dezember 2015 (sic!)veröffentlicht, dass es schon im September 2013 (sic!) einen Auftrag für die PIAV-Erweiterung des EASY an die Firma Rola Security Solutions GmbH vergeben hatte [2]. Die Frist für die Veröffentlichung war überzogen: Vorgeschrieben sind 48 Tage. Die Bayern brauchten eine Presseanfrage und 770 Tage dafür, also 16 Mal länger. Aber immerhin: Die ex-post-Transparenz, also Bekanntmachung von Entscheidungen, die in der Vergangenheit getroffen wurden [und gegen die ohnehin niemand mehr etwas machen kann … /d. Verf.], diese ex-Post-Transparenz war hergestellt. Ein Pünktchen also für die Bayern im Wettbewerb um eine rechtskonforme Beschaffung eines PIAV-fähigen Systems.
  • In Schleswig-Holstein galt es, das dortige Fallbearbeitungssystem MERLIN*) zu ertüchtigen für den PIAV. Von der Polizei des Landes hörten wir auf Anfrage, dass für eine Auftragsvergabe nur Dataport zuständig sei, dieser IT-Provider der Nordländer. Dataport versuchte erst, sich hinter Geheimhaltungsbedürfnissen zu verschanzen. Da dies nicht verfing, kam die kleinlaute Erklärung: Die Auftragsvergabe ist überhaupt nicht öffentlich gemacht worden. Kein Pünktchen daher für Schleswig-Holstein. Denn dieses Verhalten ist erklärte Ignoranz gegenüber geltendem Recht!
  • Vom Pressesprecher des Polizeipräsidenten in Berlin – dort ging es um die Erweiterung des Berliner Fallbearbeitungssystems CASA*) – hörten wir zweimal Ausflüchte: Erst war die Vergabebekanntmachung angeblich gelöscht in der Datenbank TED. Als das nicht verfing, berief er sich auf Ausschlussgründe, die es angeblich möglich machen, einen vergebenen Auftrag überhaupt nicht bekannt zu machen. Das deckt sich allerdings nicht mit dem europaweit geltenden Vergaberecht. Dort ist vielmehr ausdrücklich vorgegeben, dass jede (sic!) Auftragsvergabe bekannt zu machen ist. [3]Zumal ein Blick in den Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahr 2016/2017 [4] den Stellenwert von PIAV in der Berliner Polizei deutlich macht: „Das Projekt [PIAV] besitzt behördliche Priorität.“ Und weiter: „Das PIAV-Land Modul basiert in Berlin auf dem Fallbearbeitungssystem CASA, d.h. aus CASA heraus wird das PIAV-Zentralsystem beim BKA zukünftig bedient.“ Und dafür sind im Haushalt Jahre 2015 bis 2019 insgesamt 904.000€ eingestellt, davon 305.000€ in 2015 und 235.000€ in 2016, was eine Vergabe und Bekanntmachung nach EU-Vergaberecht unumgänglich macht. Zwei Minuspunkte also für Berlin. Denn die Beschaffungspraxis hat nicht nur geltendes Recht ignoriert. Der Pressesprecher hat mit seinen Ausflüchten auch noch versucht zu täuschen.

Irgendetwas muss es geben, was die Rola Kunden dazu veranlasst, ihre Einkäufe bei der Firma auch in Sachen PIAV so geheim zu halten. Ob es zu tun hat mit den bemerkenswerten Umsatzrenditen (43 von 100 Euro sind Gewinn), den die Firma Rola ausweist?! [5] Wir fragten also weiter auch bei anderen Landes- und Bundespolizeibehörden, wie es denn aussieht mit der Beschaffung und Einführung des PIAV. Die Antwort aus dem sächsischen Innenministerium ging als nächste ein:

Beschaffung von EFAS und für den PIAV in Sachsen

In Sachsen heißt das Fallbearbeitungssystem EFAS*).

Die Feststellungen des Landesrechnungshofs

Dieses EFAS hat in Sachsen seine eigene Vorgeschichte, bei der Geld nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt: Einzelheiten dazu wusste der sächsische Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2013 [6]:

„Fallbearbeitungssysteme sind datenbankgestützte Software-Werkzeuge, die der Analyse und Bewertung komplexer polizeilicher Ermittlungsverfahren dienen. Die sächsische Polizei hat im Jahr 2008 ein solches System beschafft. Bis Ende 2011 sind dafür 4,6 Mio € ausgegeben worden.
Die Entscheidung für die Beschaffung des Fallbearbeitungssystems traf die Polizei, ohne die Gesamtkosten des Vorhabens zu kennen. Der Auftrag wurde im Zuge eines sogenannten Verhandlungsverfahrens ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung – sozusagen freihändig – vergeben. Der [anfängliche] Auftragswert betrug 3,5 Mio € (brutto). Die von der Polizei gewählte Vergabeart setzt nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs eine sorgfältige europaweite Markterforschung voraus. Entsprechende Unterlagen hatte der Landesrechnungshof ebenso wenig vorgefunden, wie einen zwingend vorgeschriebenen Vergabevermerk. … Die Dokumentation der Beschaffungsmaßnahme hätte einer gerichtlichen Nachprüfung nicht standgehalten.“…

Das sächsische Innenministerium „räumte die mangelhafte Dokumentation des Vergabeverfahrens, einschließlich Markterkundung und insbesondere das Fehlen umfassender und detaillierter Vergabevermerke ein. Es werde künftig auf eine genauere Nachweisführung der einzelnen Verfahrensschritte in der Vergabeakte hinwirken“ … und „Die Hinweise zur Sicherung einer gesetzeskonformen Verfahrensweise bei Beschaffungen werde die Polizei künftig angemessen berücksichtigen.“ heißt es dann weiter im Bericht der Rechnungsprüfer.

Hehre Vorsätze – und was aus denen geworden ist: Die Beschaffung für den PIAV in Sachsen

Zwei Jahre später ist von diesen hehren Vorsätzen allerdings nichts mehr zu bemerken, jedenfalls nicht im Bezug auf das EFAS für den PIAV: Wie in Berlin, findet man auch in Sachsen, dass erhebliche Ausgaben für den PIAV im Landeshaushalt [7] eingestellt sind: Nämlich ein Budget von knapp einer Million Euro pro Jahr für „die Infrastrukturmaßnahme IuK2020 sowie die Umsetzung des Projektes PIAV“. Weitere 700.000 Euro pro Jahr zahlt der Freistaat Sachsen als Verwaltungskostenerstattung an den Bund für das Projekt PIAV.

Wir fragten also beim sächsischen Innenministerium, wann und wo ein Auftrag für die Erweiterung des Fallbearbeitungssystems EFAS für den Betrieb im PIAV veröffentlicht worden sei oder zumindest die Vergabe eines solchen Auftrages. Die Antwort war schlicht: Es sei, teilte uns ein Pressesprecher des sächsischen Innenministeriums mit, „für die Stufe 1 von PIAV kein separater Auftrag erteilt“ worden. Das deckte sich mit unseren Rechercheergebnissen, denn wir hatten in der Datenbank TED auch nichts über EFAS, PIAV oder sonstwie Relevantes aus Sachsen gefunden.

Einen Tag später kam dann auch hier die Überraschung: Und wieder aus der Datenbank TED: Es erschien nämlich am 13.02.16 die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrages über das „Beschaffungsvorhaben Polizeilicher Informations-Analyseverbund-O SN (PIAV-O SN) 1. Stufe für die Polizei Sachsen“[8]. Vergeben worden war der Auftrag schon am 9.9.2015. In Sachsen hatte es also eine Presseanfrage und die 3,3-fache Frist gedauert bis zur zwingend vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Der Auftrag übrigens betraf den „Kauf von Softwaremodulen und Schnittstellen, sowie die Erbringung von Migrationsdienstleistungen und Installationsleistungen…“ und war, wen wundert’s?!, an die Firma Rola Security Solutions GmbH gegangen. Die Begründung für den Zuschlag lautet: Es habe sich um das „wirtschaftlich günstigste Angebot im Bezug auf den Preis gehandelt“. Andere Zuschlagskriterien gab es nicht. Abgegeben worden ist 1 (in Worten: ein) Angebot. Was die Frage aufwirft, womit hier eigentlich verglichen wurde, um zu einer Aussage über ein angeblich „wirtschaftlichstes Angebot“ zu kommen. Für Sachsen also, wie auch für Bayern: Ein Pünktchen. Ganz spät, aber immerhin noch, haben sie dafür gesorgt, zumindest formal eine „ex-post-Transparenz“ herzustellen.

Die Verbesserungen allerdings, die das sächsische Innenministerium gegenüber dem Rechnungshof vor zwei Jahren versprochen hat, stellten sich damit als das heraus, was sie sind: Lippenbekenntnisse …

Fußnote

*)   Alle genannten Fallbearbeitungssysteme sind landesspezifische Varianten des Fallbearbeitungssystems RSCase der Firma Rola Security Solutions GmbH

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Quellen zu diesem Artikel

[1]   Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage „Polizeiliche Datensysteme zur Erfassung und Analyse Politisch motivierter Kriminalität – rechts“, DBT-Drs. 17/14753 vom 16.09.2013, dort Antwort zu Frage 24,= Seite 18f

[2]   Die seltsamen Vergabebekanntmachungen des Bayerischen LKA, 22.09.2015, POLICE-IT
https://police-it.net/die-seltsamen-vergabebekanntmachungen-des-bayerischen-lka-10452

[3]   Die nicht vorhandene Vergabebekanntmachung der Polizei Berlin, 09.02.2016, POLICE_IT
https://police-it.net/die-nicht-vorhandene-vergabebekanntmachung-der-polizei-berlin-10735

[4]   Haushaltsplan von Berlin für die Jahre 2016/2017, Band 4, Einzelplan 05 – Inneres und Sport, dort Seite 183f
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/InnSichO/vorgang/iso17-0235-Haushalt_2016_2017_Epl_05.pdf

[5]   PIAV als Goldgrube, 29.01.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/piav-als-goldgrube-10616

[6]   Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshof Sachsen, dort Seiten 10, sowie 109ff
http://www.rechnungshof.sachsen.de/pages/467.htm

[7]   Freistaat Sachsen, Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 03 Staatsministeirum des Innern, dort Seiten 386f
http://www.finanzen.sachsen.de/download/HHP_15_16_Einzelplan_03%281%29.pdf

[8]   Vergabebekanntmachung Nr. 2016/S 031-049850 Beschaffungsvorhaben Polizeilicher Informations-Analyseverbund-O SN (PIAV-O SN), 1. Stufe für die Polizei Sachsen, 13.02.2016, Datenbank TED
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:49850-2016:TEXT:DE:HTML&src=0