Wem nützen Polizeigewerkschaften und ihre Firmen?

Dienstzeit rechtswidrig für Gewerkschaftsarbeit genutzt

Hauptamtliche Personalräte der GDP bei der Berliner Polizei nehmen es anscheinend nicht so genau mit ihren Dienstpflichten. Sie verwenden nämlich erhebliche Teile ihrer Arbeitszeit nicht für die Vertretung der Beschäftigteninteressen, für die sie bezahlt werden. Sondern halten während der Dienstzeit Vorstandssitzungen ab, um Dinge zu regeln, die ausschließlich die gewerkschaftliche Tätigkeit angehen. Das berichtet jedenfalls das Politmagazin KLARTEXT des RBB in seiner Ausgabe vom 15.06.2016 [1]. Die betroffenen Gewerkschaftsvertreter wollten dazu keine Stellungnahme abgeben.


Personalräte vertreten die Interessen der Beschäftigten in einer Behörde der öffentlichen Verwaltung. Sind sie hauptamtlich tätig, so zahlt der Steuerzahler ihre Bezüge und der Arbeitgeber stellt sie von der „normalen“ Tätigkeit frei, damit sie sich hauptamtlich ihren Aufgaben als Personalvertreter widmen können. Sie werden von den Beschäftigten gewählt und zur Wahl gestellt von den Gewerkschaften. Das sind in Polizeibehörden die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit bundesweit rund 175.000 Mitgliedern, die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit etwa der Hälfte und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) mit rund 13.000 Mitgliedern.

Polizeigewerkschaften und ihre Interessenkonflikte

Diese Meldung wirft erneut ein Schlaglicht auf die Grauzone, in der sich alle drei Polizeigewerkschaften bewegen. Sie ist gekennzeichnet durch Interessenkonflikte:

  1. Vermischung von Aufgaben des jeweiligen Amtes und den (ehrenamtlichen) Aufgaben in der Gewerkschaft, wie im jetzt berichteten Fall der Personalvertreter in Berlin. Den Schaden trägt einerseits der Steuerzahler, andererseits die Beamten und Beschäftigten der Polizei, denen nicht in vereinbarten Umfang Betreuung zur Verfügung steht.
  2. Bezahlte Werbung: Öffentliche Forderung nach der Anschaffung bestimmter IT-Systeme aus Steuermitteln und Begründung mit polizeilich-fachlicher Expertise: Dabei wird jedoch nicht offengelegt, dass die Gewerkschaft oder eine ihr nahestehendes Unternehmen vom begünstigten Anbieter bezahlt wird. Der Fall der „Sicherheitspartnerschaft“ des BDK mit zahlreichen Firmen, darunter insbesondere mit der Firma Rola Security Solutions GmbH hat es bis in den Bundestag geschafft und wurde auch hier ausführlich dokumentiert. [2]
  3. Lautstarke, medienwirksame Forderung von führenden Gewerkschaftsfunktionären nach bestimmten Ausrüstungsgegenständen, hier am Beispiel der DPolG, die sich seit langem stark macht für die Beschaffung von Body-Cams und Elektroschock-Waffen der Firma Taser. Argument dafür ist, dass (angeblich) die Gewalt gegen Polizeibeamte so stark zugenommen hat. Ein aktueller Artikel auf Telepolis, ebenfalls von einem Polizeibeamten, sagt statt dessen: Es wurden immer mehr Tatsbestandsmerkmale zu „physischer Gewalt“ gegenüber Polizeibeamten erklärt. Oder, wie es der Lawblog sinngemäß ausdrückte: „Als Gewalt gegen Polizeibeamten wird inzwischen schon eingestuft, wenn man einen Polizeibeamten nur schief ansieht.“[3]
  4. Vertriebstätigkeit durch Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen an die jeweiligen Mitglieder [siehe unten – Einkaufsvorteile]

Polizeigewerkschaften und ihre Firmen im Hintergrund

Tatsache ist, dass jede der drei Gewerkschaften im Hintergrund privatwirtschaftliche Firmen unterhält. Eine Recherche im Unternehmensregister – der Datenbank des Bundesanzeigers für veröffentlichungspflichtige GmbHs [http://www.unternehmensregister.de]- zeigt, dass sich im Schatten vor allem der beiden großen Gewerkschaften eine ganze Schar von GmbHs tummeln. Wobei in der folgenden Liste nur solche Firmen erfasst sind, die auch das entsprechende Gewerkschaftskürzel im Namen tragen. Mit einer Gewerkschaft oder führenden Gewerkschaftsfunktionären sonst noch verflochtene Firmen, die das Kürzel nicht im Namen tragen, können darin also nicht auftauchen:

GmbHs der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

  • GdP Service GmbH Amtsgericht München HRB 52132
  • GdP Service GmbH Berlin Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) HRB 4073
  • GdP Poliservice und Veranstaltungs GmbH in Brandenburg Amtsgericht Potsdam HRB 9575
  • Polizeisozialwerk Hamburg GmbH eine Gründung der GdP, Landesbezirk Hamburg Amtsgericht Hamburg HRB 57664
  • GdP Service GmbH Bezirk Bundeskriminalamt, Amtsgericht Wiesbaden HRB 11741
  • GdP PoliceService-GmbH Servicegesellschaft der Gewerkschaft der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern Amtsgericht Schwerin HRB 5321
  • GdP-Mitgliederservice GmbH Niedersachsen, -GdP-Touristik- Amtsgericht Hannover HRB 55416
  • GdP-Service GmbH BW, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 32270

GmbHs der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)

  • DPolG Marketing GmbH, Amtsgericht München HRB 117417
  • DPolG Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Amtsgericht Ulm HRB 532092
  • DPolG Markt Verlag und Sozialwerk GmbH, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) HRB 77279
  • DPolG-Service- und Betriebs GmbH, Amtsgericht Hamburg HRB 55326
  • DPolG BW Dienstleistungs GmbH, Amtsgericht Stuttgart HRB 747873

GmbH des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

Und selbst die mit 13.000 Mitgliedern mit Abstand kleinste Polizeigewerkschaft unterhält seit vielen Jahren „ihre“ eigene GmbH, nämlich die

  • BdK Betreuungsdienst und Konsumgütervermittlung für den Bund Deutscher Kriminalbeamter Gesellschaft mbH, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) HRB 120778

Wem nützen diese Gewerkschafts-Firmen?

Einkaufsvorteile und „Schnäppchen“ für Mitglieder

Für die Gewerkschaftsmitglieder ergeben sich Einkaufsvorteile beim Abschluss von Mobilfunkverträge, dem Bezug von Sky- oder Kabeltarifen und andere – nur für Gewerkschaftsmitglieder sichtbare „Schnäppchen“. Ein „DPolG Markt“ Fullservice-Partner bietet – kostenpflichtig – diverse Werbeartikel mit DPolG-Schriftzug „für’s Büro“, für Freizeit oder für Kinder an. Ähnlich günstige Einkäufe können BDK-Mitglieder im BDK-Shop tätigen oder dort Fachliteratur erwerben.

Ebenfalls für BDK-Mitglieder bieten „500 Partnerunternehmen exklusive Dauerrabatte an aus den Bereichen Reisen, Ferienhäuser, Autos, Mietwagen, Markenprodukte, Designermode, Konsumgüter, Mobilfunk & DSL, Großhandel, Hersteller-Direktverkauf, Versandhandel, Dienstleistungen und Multimedia“.

Und über jede Gewerkschaft kann das Mitglied Versicherungen abschließen, wie bei Anwalt’s Liebling, der „AdvoCard“, einer Rechtsschutzversicherung zu besonderen Konditionen bei der GdP oder Kreditkarten beziehen, wie die“GdP-VisaCard“.

Sozialeinrichtung für Mitarbeiter aus dem Organisationsbereich der Gewerkschaft …

Doch die GmbH’s im Hintergrund der Gewerkschaften sind nicht nur für die Mitglieder vorteilhaft.
Stephan Kelm zum Beispiel, der im Bericht der Fernsehsendung KLARTEXT eine Rolle spielte, ist gleichzeitig hauptamtlicher Personalrat bei der Berliner Polizei, Landeskassierer der GDP in Berlin, sowie Geschäftsführer der GdP Service GmbH in Berlin. Eine früher in der Berliner Geschäftsstelle der GDP angestellte Buchhalterin sagt [1], dass der Personalrat Kelm sich in der Arbeitszeit vorwiegend in der GDP-Geschäftstelle aufgehalten und dort seinen Aufgaben als Geschäftsführer der Service GmbH nachgegangen ist.

Entsprechender Einsatz für diese Gesellschaft, das frühere „Polizeisozialwerk“, erscheint aus Sicht eines Mitarbeiters aus dem „Organisationsbereich der GdP“ auch notwendig. Heißt es doch im Geschäftszweck dieser GmbH

(1) Das Unternehmen ist eine Sozialeinrichtung für alle gegenwärtigen und ehemaligen Mitarbeiter aus dem Organisationsbereich der GdP, sowie für Angehörige der genannten Personenkreise und anderer Gewerkschaften.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) Vermittlung und Schaffung günstiger Einkaufsmöglichkeiten für die in Abs. (1) genannten Personen u.a. für Versicherungen, b) Vermittlung und Schaffung günstiger Urlaubs- und Kurmöglichkeiten für die in Abs. (1) genannten Personen, c) Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und Wohlfahrt der in Abs. (1) genannten Personen, d) die Betreuung und Unterstützung der in Abs. (1) genannten Personen sowie deren Hinterbliebenen in Fällen der Hilfsbedürftigkeit durch Gewährung von Darlehen, Unterstützungen oder ähnliche Maßnahmen, e) die Veranstaltung von Tagungen, Lehrgängen und Studienfahrten zur Fortbildung der in Abs. (1) genannten Personen sowie die Gewährung von Zuschüssen zu derartigen Veranstaltungen, f) Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Verbesserung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bevölkerung und dem öffentlichen Dienst, g) Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher Art und gleichartiger Zielsetzung.“

________________________________________________________________________________________________

Quellen

[1]   Personalräte der Berliner Polizei nutzen offenbar Dienstzeit für Gewerkschaftsarbeit, 15.06.16 22:15 | 06:04 min | Verfügbar bis 15.06.17, KLARTEXT
http://mediathek.rbb-online.de/tv/KLARTEXT/Personalr%C3%A4te-der-Berliner-Polizei-nutzen/rbb-Fernsehen/Video?documentId=36016484&topRessort=tv&bcastId=3913652

[2]   siehe ‚Zum Einsatz des BDK für die Produkte der Firma Rola‘ in ‚BDK zweifelt am Erfolg des PIAV, will zentrales Fallbearbeitungssystem beim BKA‘, 03.04.2016, Police-IT
https://police-it.net/bdk-zweifelt-am-erfolg-des-piav-will-zentrales-fallbearbeitungssystem-beim-bka

[3]   siehe ‚DPolG und Taser‘ in ‚BDK und DPolG – Polizei-Vertretung oder PR-Agenturen?‘, 17.05.2016, POLICE-IT
https://police-it.net/bdk-und-dpolg-polizei-vertretung-oder-pr-agenturen