Wenn der Minister berichtet …

(C) Landtag Nordrhein-Westfalen
Innenminister Reul stellte sich gestern im Düsseldorfer Landtag einer Fragestunde zum Fall der Verfälschung von Namensangaben in INPOL, die den Syrer A.A. dauerhaft hinter Gitter brachte. Dabei waren ihm zwei Dinge wichtig: Eine Datenmanipulation habe durchaus stattgefunden, aber eben nicht in NRW. Auch Fehler bei der Identitätsüberprüfung habe es gegeben. Aber gegen die beiden daran beteiligten Polizeibeamten habe er Disziplinarverfahren eingeleitet und ermittle die Staatsanwaltschaft. Das allein genügt allerdings nicht, um Polizei und Politik in NRW von ihrer Verantwortung zu befreien.
Mit Update vom 12.04.2019 zur „Berichterstattung“ der WELT, die die Wahrheit in das Gegenteil verkehrt

Die angebliche Namensverwechslung

Von Verwechslung wird in diesem Fall ja seitens der Politik und Polizeiführung NRW gerne gesprochen: Verwechseln?! Das bedeutet etwas oder jemanden irrtümlich für etwas oder jemand anderen halten. Im Falle des Syrers A.A. ist das eine Schutzbehauptung: Denn eine Verwechslung von Namen oder Namensbestandteilen zwischen dem Syrer Amad Ahmad und dem Malier Amedy Guira kann sich – zum fraglichen Tag am 6.7.2018 – aus dem polizeilichen Informationssystem INPOL nicht ergeben haben. Der Syrer hatte zu diesem Zeitpunkt keine Namensbestandteile, die eine Verwechslung mit „Guira“ oder „Amedy“ wahrscheinlich machen würden. Und im Namen und den Alias-Namen des Maliers gab es zu diesem Zeitpunkt nichts, was eine Verwechslung mit Amad Ahmad wahrscheinlich machen würde. Wenn man von dem Allerwelts-Namensbestandteil „Amed“ absieht, der in den Alias-Personalien der beiden Personen vorkommt.

Hilfe: Die Kreuztreffer kommen …

Wenn dann, wie gestern bei der Fragestunde im Düsseldorfer Landtag der Innenminister jovial teilhaben lässt an seinem persönlichen Gewinn an Erkenntnissen über die Funktionsweise des neu angeschafften Vorgangsbearbeitungssystems ViVA; und wie dieses teure Stück Software „Kreuztreffer“ produziert: Da musss einem Angst und Bange werden: Da werden also Begriffe aus vier Identifikationsmerkmalen, nämlich Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, von im System gespeicherten Personen künstlich miteinander verwürfelt. Und wenn dann Überschneidungen auch nur bei zwei Merkmalen herauskommen, dann gilt das als Kreuztreffer. Wer zum Beispiel Müller, Schmidt oder Meier heißt – die beiden letzteren bitte auch in phonetischer Schreibweise – wer den geburtenstarken Jahrgängen angehört, wer Michael, Daniel, Andrea oder Verena zu seinen Vornamen zählt und in Großstädten, wie Berlin, Hamburg, Köln oder München geboren wurde: Der kann sich schon mal darauf gefasst machen, möglicherweise ein weiteres Opfer dieser Kreuztreffer-Mania zu werden.
Dass die Beamten in Geldern nach der Ingewahrsamnahme des Syrers A.A. am 6.7.2018 den Syrer Amad Ahmad und den Malier Amedy Guira verwechselt haben sollen, deren einzige Überschneidung im Allerweltsnamen „Amed“ besteht, versuchte Herr Reul mit seiner Geschichte von den Kreuztreffern tapfer glaubhaft zu machen. Dies erklärt zwar den bisher ungelösten Wiederspruch, dass – einerseits – Hamburg sagt und die Daten auch belegen, dass es am 6.7. keine Alias-Personalie namens AMED AMED im Personen-Satz des Maliers gegeben hat. Denn die angeblich ähnlichen Namen hat ViVA ja aus Namensbestandteilen, die aus INPOL stammten zusammengewürfelt und den Polizisten präsentiert.

Plausibel war die Reul’sche Erklärung dennoch nicht: Offen bleibt zum Beispiel, wieso sich diese Kreuztrefferei von ViVA auf den Datenbeständen von INPOL-Z(entral) abspielt. Damit wird fahrlässig die Existenz von Personen vorgegaukelt, die in INPOL gar nicht existieren. Offen bleibt auch, warum mehr als nur die zwei beteiligten Polizisten aus Geldern, zwischen dem 4. und 9.7.2018 daran mitgewirkt haben, den Syrer dauerhaft hinter Gitter zu bringen. Und keiner von denen es für nötig befand, sich mal Personenbeschreibungen oder Fotos anzusehen.

Über polizeiliche Aufsicht und Führung

Leider, sagte Herr Reul gestern in der Fragestunde gleich mehrfach, sei ER nicht dabei gewesen. Ganz so, als würde Polizeiarbeit in NRW sich auf selbstverständliche fachliche Grundlagen nur dann zurückbesinnen, wenn der Minister dahintersteht. Da dies bei den rund 50.000 Bediensteten im NRW-Polizeiapparat schwer möglich ist, setzte man statt persönlicher Aufsicht durch den Minister – früher einmal – auf gute Ausbildung und Einhaltung fachlicher Standards in der Polizeiarbeit. Davon ist nicht mehr viel übrig – dreißig Jahre nach Einführung des Einheitspolizisten – eines Konzepts vom Polizisten, der alles kann und fachliche Spezialisierung überflüssig macht und das unter den diversen Vorgängern von Herrn Reul entwickelt und ausgebaut wurde. Vom aktuellen Amtsinhaber könnte man erwarten, dass er den massiven Qualitätsverlust erkennt und effektiv gegensteuert. Statt sich als der gute Papa darzustellen, dem es zu verdanken ist, dass nun die Anwendungsoberfläche des Startbildschirms von ViVA übersichtlicher gestaltet wurde. Die strafrechtliche Abwicklung des Einzelfalles an die Staatsanwaltschaft Kleve delegiert. Und ansonsten über notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung und fachlichen Qualität der Polizeiarbeit kein Wörtchen verlor.

Keine Namensähnlichkeit und auch keine Ähnlichkeit der äußeren Erscheinung …

Nachdem, trotz der wundersamen Kreuztreffer, die angebliche Verwechslung aufgrund ähnlicher Namen nicht plausibel ist: Mit einer Verwechslung aufgrund ähnlichem Äußeren sah es nicht besser aus: Der Syrer war hellhäutig, der Malier von schwarzer Hautfarbe. Von beiden lagen – in INPOL – ausführliche Informationen und Bilder vor, denn sie waren ja mehrfach erkennungsdienstlich behandelt worden. Darauf hätten die handelnden Beamten bei einer sorgfältigen Identitätsüberprüfung zurückgreifen MÜSSEN. Aber das geschah nicht. Neben Fotos gab es von beiden Personen auch umfangreiche Beschreibungen ihrer äußerlichen Erscheinung. Auch die sind sehr unterschiedlich. Wenn jemand darauf geachtet hätte, wäre zu erkennen gewesen, dass die beiden Personen gerade nicht IDENTISCH sind. Hat überhaupt jemand hingesehen – bei der Polizei in NRW? Anscheinend nicht. Es reicht nicht, wenn Innenminister Reul, wie gestern wieder geschehen, einräumt, dass „die Polizei Vorschriften zum weiteren Foto- und Identitätsabgleich grob missachtet habe“. Dass gegen beteiligte Polizisten Disziplinarverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren laufen, ist eine Selbstverständlichkeit. Jedoch kein „Trost“, da damit allein nicht erreicht wird, dass sich ähnliche Schlampereien und Versäumnisse nicht heute schon wiederholen.
Wenn aber für einen fachlich korrekt arbeitenden Polizisten weder eine Verwechslung von Namen oder Namensbestandteilen möglich war und eine Ähnlichkeit im Aussehen der beiden Personen überhaupt nicht geprüft wurde, was man als Bürger ja für schier ungeheuerlich und gar nicht annehmbar hält: Wieso spricht die Politik und Polizei NRW dann heute immer noch von „Verwechslung“, obwohl doch die Verfälschung eines Namens und die überhaupt nicht vorgenommene Überprüfung der Identität der beiden Personen offensichtlich und dokumentiert sind?! Und warum wird diese Schutzbehauptung von der angeblichen ‚Verwechslung‘ in Medien – insbesondere solchen aus NRW – immer noch ungeprüft und kritiklos verbreitet?

Was der MONITOR-Bericht darstellt

Mit dem Bericht von MONITOR vom 04.04.2019 begann ein neues Kapitel im Fall des Syrers A.A. Denn im Bericht wird dargestellt, dass es zu einer Verfälschung eines vorhandenen Alias-Namens bei dem Malier kam. Da wurde aus dem Nachnamen SIDIBE der Nachname AMED gemacht, aus dem Vornamen AHMED der Vorname AMED und aus einem Geburtsort UNBEKANNT der Geburtsort TOMBOUCTOU. Und damit sah es im System so aus, als führe der Malier als einen seiner mehreren Alias-Namen auch den Namen, unter dem der Syrer Amad Ahmad in INPOL geführt wurde. Mit der Folge, dass der Syrer A.A. den Haftbefehl des Maliers Guira „erbte“. Dieser Haftbefehl bildeten die „Rechtsgrundlage“ dafür, den Syrer – unschuldig – hinter Gitter zu bringen und dort für viele Wochen zu behalten, wo er letztlich nach einem Brand – unter ungeklärten Umständen – in seiner Zelle starb.

Was ist eine Verfälschung?

Als VERFÄLSCHUNG bezeichnet man die Veränderung eines bereits existierenden Gegenstandes oder, wie hier, des Datensatzes SIBIDE AHMED zu AMED AMED. Es handelt sich nicht um eine FÄLSCHUNG, weil das „Objekt an sich, nämlich der Datensatz, nicht neu angelegt wurde. Vielmehr wurde ein bestehender Satz für die Alias-Personalie SIDIBE AHMED verfälscht, der ursprüngliche Name ersetzt wurde durch den Namen AMED AMED.
Dazu bedurfte es übrigens keines großen technischen Aufwands. Vielmehr musste dazu die schon vorhandene Alias-Personalie im Personen-Satz des Maliers an vier Stellen modifiziert werden. NRW sagt, dies sei gar nicht möglich von einem Arbeitsplatz in NRW aus. Weil nur der Besitzer, das ist Hamburg, Änderungen an dieser Alias-Datengruppe vornehmen konnte. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache der Verfälschung an sich. Sondern schiebt allenfalls den Schwarzen Peter ein Stück weiter nach Norden.

Die Frage nach dem Warum blieb unbeantwortet

Der Abgeordnete Stefan Engstfeld stellte bei der gestrigen Fragestunde eine entscheidende Frage: WARUM eigentlich verfälschte „eine Hamburger Polizistin“ (so die aktuelle Erklärung aus NRW) den Personensatz des Maliers Amedy G.?! Der war als mehrfach aufgefallener Kleinkrimineller Subjekt der polizeilichen Bearbeitung in Hamburg. Mit dem Syrer A.A. beschäftigte sich zuletzt die Polizei in NRW. Weiter nach Norden war der „polizeilich“ nie vorgedrungen. Reul kam merklich ins Schwimmen nach dieser Frage und blieb eine plausible Antwort schuldig.

Das eigentliche Problem wird – noch – ignoriert

Das Schwarze-Peter-Spiel, das NRW hier – zu Lasten von Hamburg – gerade betreibt, geht am eigentlichen Problem vollkommen vorbei. Weil eine viel größere Missbrauchsmöglichkeit im Raum steht und aktuell noch ignoriert wird: Dass nämlich aus einer Alias-Person SIDIBE AHMED in INPOL durch einfaches Überschreiben eine ganz andere Person AMED AMED gemacht werden kann/konnte, ist polizei-fachlich ein Unding.

Der mögliche technische Grund dahinter

Es gibt dafür möglicherweise einen recht trivialen, technischen Grund: Die Alias-Personalie in INPOL ist nicht als eigenständiges Informationsobjekt ausgestaltet. Vielmehr handelt es sich um Gruppen von zusammengehörenden Merkmalen, die einem Personen-Datensatz auch mehrfach hinzugefügt werden können. Der Malier hatte, wie der Innenminister gestern vorlas, neun oder mehr verschiedene Alias-Personalien.
Bei INPOL wird ein solches Strukturelement als „Mehrinhaltsfeldgruppe“ bezeichnet.

WÄREN die Alias-Personalien tatsächlich eigenständige Informationsobjekte, so könnten darauf auch die gleichen Regeln zur Bildung und Veränderung von Objektnamen angewendet werden. Mit der Folge, dass ein einmal vergebener Objektname nicht einfach verändert werden KANN, weil das System dies technisch verhindern würde. So, wie es beim Informationsobjekt der (Führungs)-Personalie ja auch gemacht wird. [Darüber hinaus hätte die Ausgestaltung der Alias-Personalie als eigenständige Informationsobjekte auch zahlreiche andere, polizei-fachliche Vorteile – dies nur am Rande.]

Diese Ausgestaltung des Datenmodells hat man sich bei INPOL aber gespart. Denn dieses Datenmodell ist konventionell relational. Und da verursacht jeder zusätzliche Informationsobjekte-Typ, wie hier die Alias-Personalie, weiteren Aufwand. Insbesondere dann, wenn es um die Bildung von Beziehungen mit Objekten von anderen Objekttypen geht, wie Wohnsitz, Kfz-Nutzung, zugehörige TK-Anschlüsse und Zusammenhang mit Straftaten geht.

Um weitere Verfälschungen dieser Art nicht nur durch Anweisungen zu unterbinden, sondern auch technisch unmöglich zu machen, wäre es hoch an der Zeit, generell zu prüfen, ob dieses Einfallstor für Manipulationen (noch immer) besteht und es zu schließen: Und damit zu verhindern, dass die Namensbestandteile einer Alias-Personalie, wie im Fall des Syrers A.A. geschehen, geändert und Personen-Daten damit verfälscht werden können.

Update: Journalismus kann so einfach sein – wenn die WELT am Werk ist …

12.04.2019, 11:37 Uhr
Die WELT brachte am 11.4. einen Artikel zum Thema – namentlich gekennzeichnet von „dpa/nas“, der als krasses Beispiel für „Lügenpresse“ gelten kann: Überschrift und Tenor des Artikels besagen das Gegenteil von dem, was tatsächlich geschehen ist. Die Logik der Aussagen ist eine Zumutung für den Leser:

  • Es beginnt schon mit der Überschrift: „Reul schliesst-Datenmanipulation im Fall Amad A. aus“ Diese Aussage ist schlicht und einfach FALSCH: Der NRW-Innenminister Reul hat, ganz im Gegenteil, in der Fragestunde im NRW-Landtag die Verfälschung eines Datensatzes bei der Polizei explizit eingeräumt. Diese Verfälschung brachte den Syrer – zu Unrecht – hinter Gitter und letztlich ums Leben. Reul hatte lediglich betont, dass die Datenmanipulation NICHT IN NRW vorgekommen sei, sondern bei der Polizei in Hamburg. Die in der Sache informiert worden war durch Beamte aus NRW. Die Überschrift erzeugt beim Leser das Gegenteil des tatsächlichen Sachverhalts. So wird Wahrheit in ihr Gegenteil verkehrt!
  • „Die Datensätze“ seien „zu keinem Zeitpunkt von NRW-Behörden geändert worden“, legt dpa/nas und Welt dann dem Innenminister in den Mund. Das hat der so nicht gesagt in der Fragestunde: Aus dem einfachen Grund, weil es falsch wäre: Natürlich sind „Datensätze“ im Zusammenhang mit dem Syrer A.A. von NRW-Polizeibediensteten bearbeitet worden. Schließlich war der Syrer ein Individuum, mit dem 2018 ausschließlich die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen befasst war.
  • Und dann verstrickt sich dpa/nas noch in Widersprüche bei den Zeitangaben, die nur noch Kopfschütteln auslösen: Der Artikel beginnt mit der Behauptung: „Im JULI 2018 verstarb der Häftling Amad A. an den Folgen eines Zellenbrandes.“ Auch das ist falsch: Im JULI 2018 wurde Amad A verhaftet. Zu dem Zellenbrand kam es am 17. SEPTEMBER. Und zwölf Tage später verstarb der Syrer an den Folgen der dabei erlittenen Verletzungen und Vergiftungen.
  • Nachdem ihn die WELT im JULI versterben ließ, geht es dann zwei Zeilen weiter damit, dass er im SEPTEMBER einen Brand in seiner Zelle legte; also zwei Monate NACH dem zuvor gerade erklärten Tod im Juli?! Das beschreibt den objektiv bisher noch nicht beobachteten Vorgang, dass ein Toter quasi aus dem Jenseits den Brand (im September) legt an dessen Folgen er (angeblich im Juli) verstorben ist. Nicht nur kriminalistisch, sondern auch logisch ein immens interessantes Konstrukt …

Wenn’s denn stimmen würde, wäre dies eine griffige Schlagzeile: „Brandstifter aus dem Jenseits“ könnte sie lauten. Daran könnte sogar das Schwesterblatt Bild interessiert sein!
Doch es stimmt natürlich nicht: Wie mehr als 80% dieses Machwerks ist auch diese Angaben einfach ungeprüfter Bullshit.

Bemerkenswerter Weise liefert die Welt solche „Produkte“ unentgeltlich, also VOR ihrer Bezahlschranke aus. Die immer weiter ausgedehnt wird. Das sollte zu denken geben: Ist es der neue Trend im Geschäftsmodell des Hauses Springer SE, dass „Content“ vor der Bezahlschranke ohnehin nur noch von stupiden Textautomaten produziert wird. Dann kann man sich, so meine ich, die Lektüre dieser Produkte des „Qualitätsjournalismus“ endgültig sparen …

Fußnote

Die Autorin dieses Artikels, Annette Brückner, war über zwanzig Jahre lang beruflich tätig in der Entwicklung, Einführung und befasst mit dem Projektmanagement von polizeilichen Informationssystemen.

Im Falle des Syrers A.A. hat sie auf Bitte von MONITOR an der Auswertung und Analyse von Protokolldaten und anderen Unterlagen zu diesem Fall mitgearbeitet.

Annette Brückner entwickelte 1995 ein objekt-orientiertes Datenmodell, das zur Grundlage des Informationssystems POLYGON wurde und 2001 in D, A, CH und den Vereinigten Staaten patentiert wurde [4].

Zum gleichen Thema

[A]   Wie Manipulationen in INPOL den Syrer A.A. hinter Gitter brachten …, 04.04.2019, POLICE-IT
https://police-it.net/wie-manipulationen-in-inpol-den-syrer-a-a-hinter-gitter-brachten

Quellen

[1]   
MONITOR-Beitrag vom 04.04.2019

[2]   Fragestunde im Landtag Nordrhein-Westfalen am 10.4.2019, eigene Mitschrift

[3]   Drucksache zur Fragestunde am 10.04.2019
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5680.pdf

[4]   Informationssystem und -Verfahren zur Speicherung von Daten in einem Informationssystem, Annette Brückner, Europäische Patentschrift EP0855062B1

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